Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Wie Studieren mit Krankheit oder Behinderung funktioniert
> Teilhabe Neue Zahlen zeigen, dass mittlerweile 264.000 Menschen mit
> gesundheitlicher Beeinträchtigung studieren – verschiedene Gesetze
> erleichtern das
HEIDELBERG taz | Immer mehr Menschen mit Behinderung oder Krankheit
schaffen den Weg in die Hörsäle: Im Sommersemester 2016 hatten elf Prozent
der Studierenden eine oder mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen,
was rund 264.000 Immatrikulierten entspricht – ein starker Anstieg im
Vergleich zu 2012, als es nur 137.000 Studierende waren. Das ergab die 21.
Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks. 29 Prozent der Studierenden
gaben hierbei mehr als eine Beeinträchtigung an. Die Befragung stellte
zudem einen deutlichen Zuwachs von Studierenden mit psychischen
Erkrankungen fest. Sie machen noch vor chronisch Erkrankten und
Mobilitätseingeschränkten fast die Hälfte der Beeinträchtigten aus.
Unterschiede zeigen sich bei den Fachrichtungen: Gesundheitlich
beeinträchtigte Studierende wählen seltener Fächer der Ingenieurs-, Rechts-
und Wirtschaftswissenschaften. Sie sind hingegen öfter in
Sozialwissenschaften, Psychologie, Pädagogik oder Sprach- und
Kulturwissenschaften eingeschrieben und wechseln häufiger ihren
Studiengang. Nur drei Prozent der Studierenden mit Behinderung wählen eine
individuelle Teilzeit-Regelung oder Teilzeit-Studiengänge, die ohnehin
nicht alle Unis anbieten. 32 Prozent der Studierenden mit
gesundheitsbedingtem Erschwernis unterbrechen ihr Studium, am häufigsten
wegen akuter gesundheitlicher Probleme.
Behinderung definiert das Sozialgesetzbuch als „Abweichung“ der
körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit oder seelischen Gesundheit „von
dem für das Lebensalter typischen Zustand“ über länger als sechs Monate.
Diese beeinträchtige wiederum die „Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“.
Genau diese gleichberechtigte Teilhabe an der Hochschulbildung soll laut
Grundgesetz und Hochschulgesetzgebung jedoch ermöglicht werden.
Gewährleisten sollen das neben Barrierefreiheit und Härtefallanträgen bei
der Zulassung, Studiengestaltung- und Finanzierung sowie beim
Prüfungsablauf auch sogenannte Nachteilsausgleiche. Letzteres heißt, dass
Studierenden mit Behinderung für erschwerte Bedingungen im Studium
Möglichkeiten als Ausgleich angeboten werden. Sie können etwa
Prüfungsformen und Anwesenheitspflichten ändern, Fristen verlängern oder
technische Hilfsmittel erhalten. Von Versicherungsbeiträgen und
Studiengebühren können sie sich ebenfalls teilweise oder ganz befreien
lassen. Auch für die Altersgrenzen, Freibeträge und die
Förderungshöchstdauer beim Bafög kann ein Ausgleich beantragt werden.
Madeleine Hesse
12 Jul 2017
## AUTOREN
Madeleine Hesse
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.