# taz.de -- Wie Studieren mit Krankheit oder Behinderung funktioniert | |
> Teilhabe Neue Zahlen zeigen, dass mittlerweile 264.000 Menschen mit | |
> gesundheitlicher Beeinträchtigung studieren – verschiedene Gesetze | |
> erleichtern das | |
HEIDELBERG taz | Immer mehr Menschen mit Behinderung oder Krankheit | |
schaffen den Weg in die Hörsäle: Im Sommersemester 2016 hatten elf Prozent | |
der Studierenden eine oder mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen, | |
was rund 264.000 Immatrikulierten entspricht – ein starker Anstieg im | |
Vergleich zu 2012, als es nur 137.000 Studierende waren. Das ergab die 21. | |
Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks. 29 Prozent der Studierenden | |
gaben hierbei mehr als eine Beeinträchtigung an. Die Befragung stellte | |
zudem einen deutlichen Zuwachs von Studierenden mit psychischen | |
Erkrankungen fest. Sie machen noch vor chronisch Erkrankten und | |
Mobilitätseingeschränkten fast die Hälfte der Beeinträchtigten aus. | |
Unterschiede zeigen sich bei den Fachrichtungen: Gesundheitlich | |
beeinträchtigte Studierende wählen seltener Fächer der Ingenieurs-, Rechts- | |
und Wirtschaftswissenschaften. Sie sind hingegen öfter in | |
Sozialwissenschaften, Psychologie, Pädagogik oder Sprach- und | |
Kulturwissenschaften eingeschrieben und wechseln häufiger ihren | |
Studiengang. Nur drei Prozent der Studierenden mit Behinderung wählen eine | |
individuelle Teilzeit-Regelung oder Teilzeit-Studiengänge, die ohnehin | |
nicht alle Unis anbieten. 32 Prozent der Studierenden mit | |
gesundheitsbedingtem Erschwernis unterbrechen ihr Studium, am häufigsten | |
wegen akuter gesundheitlicher Probleme. | |
Behinderung definiert das Sozialgesetzbuch als „Abweichung“ der | |
körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit oder seelischen Gesundheit „von | |
dem für das Lebensalter typischen Zustand“ über länger als sechs Monate. | |
Diese beeinträchtige wiederum die „Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“. | |
Genau diese gleichberechtigte Teilhabe an der Hochschulbildung soll laut | |
Grundgesetz und Hochschulgesetzgebung jedoch ermöglicht werden. | |
Gewährleisten sollen das neben Barrierefreiheit und Härtefallanträgen bei | |
der Zulassung, Studiengestaltung- und Finanzierung sowie beim | |
Prüfungsablauf auch sogenannte Nachteilsausgleiche. Letzteres heißt, dass | |
Studierenden mit Behinderung für erschwerte Bedingungen im Studium | |
Möglichkeiten als Ausgleich angeboten werden. Sie können etwa | |
Prüfungsformen und Anwesenheitspflichten ändern, Fristen verlängern oder | |
technische Hilfsmittel erhalten. Von Versicherungsbeiträgen und | |
Studiengebühren können sie sich ebenfalls teilweise oder ganz befreien | |
lassen. Auch für die Altersgrenzen, Freibeträge und die | |
Förderungshöchstdauer beim Bafög kann ein Ausgleich beantragt werden. | |
Madeleine Hesse | |
12 Jul 2017 | |
## AUTOREN | |
Madeleine Hesse | |
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