| # taz.de -- Flüchtling darf vorerst bleiben | |
| > Beschluss Verwaltungsgericht in Hannover will Abschiebung nach Italien | |
| > zuerst prüfen lassen | |
| Ein Fall mit großer Bedeutung: Ein in Italien anerkannter Flüchtling aus | |
| Hannover darf vorerst bleiben. Das dortige Verwaltungsgericht wartet mit | |
| der Entscheidung über die Abschiebung des Flüchtlings auf das Urteil des | |
| Europäischen Gerichtshofes. Grund dafür war ein eingereichter | |
| Abänderungsantrag des Rechtsanwaltes des Geflüchteten. | |
| Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes geht auf einen Beschluss des | |
| Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. Juni zurück. Darin ruft das Gericht den | |
| Europäischen Gerichtshof dazu auf, die Bedingungen für die Flüchtlinge in | |
| Italien zu beurteilen. Konkret soll geprüft werden, ob die | |
| Lebensbedingungen vor Ort einen Verstoß gegen die | |
| Qualifikationsrichtlinien, die Charta der Grundrechte der EU und die | |
| Europäischen Menschenrechtskonventionen darstellen. Bis das Urteil gefallen | |
| ist, kann es jedoch mehrere Monate dauern. | |
| „Es kann nicht angehen, dass die Ausländerbehörden weiterhin Flüchtlinge | |
| nach Italien abschieben, obwohl das Bundesverwaltungsgericht meint, dass da | |
| die Menschenrechte verletzt werden könnten“, sagt der Pressesprecher des | |
| niedersächsischen Flüchtlingsrates, Kai Weber. Der Verein fordert die | |
| Ausländerbehörden auf, alle Abschiebungen von in Italien anerkannten | |
| Flüchtlingen zu stoppen. | |
| Weber zufolge hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes eine | |
| bundesweite Bedeutung für die mehreren Hundert, in Italien anerkannten, | |
| Geflüchteten. KKÜ | |
| 5 Jul 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Katharina Kücke | |
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