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# taz.de -- Flüchtling darf vorerst bleiben
> Beschluss Verwaltungsgericht in Hannover will Abschiebung nach Italien
> zuerst prüfen lassen
Ein Fall mit großer Bedeutung: Ein in Italien anerkannter Flüchtling aus
Hannover darf vorerst bleiben. Das dortige Verwaltungsgericht wartet mit
der Entscheidung über die Abschiebung des Flüchtlings auf das Urteil des
Europäischen Gerichtshofes. Grund dafür war ein eingereichter
Abänderungsantrag des Rechtsanwaltes des Geflüchteten.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes geht auf einen Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. Juni zurück. Darin ruft das Gericht den
Europäischen Gerichtshof dazu auf, die Bedingungen für die Flüchtlinge in
Italien zu beurteilen. Konkret soll geprüft werden, ob die
Lebensbedingungen vor Ort einen Verstoß gegen die
Qualifikationsrichtlinien, die Charta der Grundrechte der EU und die
Europäischen Menschenrechtskonventionen darstellen. Bis das Urteil gefallen
ist, kann es jedoch mehrere Monate dauern.
„Es kann nicht angehen, dass die Ausländerbehörden weiterhin Flüchtlinge
nach Italien abschieben, obwohl das Bundesverwaltungsgericht meint, dass da
die Menschenrechte verletzt werden könnten“, sagt der Pressesprecher des
niedersächsischen Flüchtlingsrates, Kai Weber. Der Verein fordert die
Ausländerbehörden auf, alle Abschiebungen von in Italien anerkannten
Flüchtlingen zu stoppen.
Weber zufolge hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes eine
bundesweite Bedeutung für die mehreren Hundert, in Italien anerkannten,
Geflüchteten. KKÜ
5 Jul 2017
## AUTOREN
Katharina Kücke
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