| # taz.de -- Richter vertrauen dem Assad-Regime | |
| > ASYL Wer nach Syrien zurückkehrt, habe durch das Assad-Regime | |
| > grundsätzlich nichts zu befürchten, so das Oberverwaltungsgericht | |
| > Lüneburg. Es lehnte ab, einem Syrer den besseren Flüchtlingsstatus | |
| > zuzusprechen. Er darf deshalb seine Familie nicht nachholen | |
| Bild: Gefängnis in Aleppo: Regelmäßig berichten Menschenrechtsorganisationen… | |
| von Lena Eckert | |
| Syrischen Schutzsuchenden steht nicht grundsätzlich der Flüchtlingsstatus | |
| zu. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg | |
| am Dienstag geurteilt. Asylanträge von Syrern müssen weiterhin einzeln | |
| geprüft werden. Die Richter bezweifelten, dass das Assad-Regime in Damaskus | |
| Rückkehrer nur deshalb verfolgt, weil sie illegal ausgereist sind und einen | |
| Asylantrag im Ausland gestellt haben. Eine Revision ließen sie nicht zu. | |
| Der sonst eher zurückhaltende Niedersächsische Flüchtlingsrat kritisierte | |
| die Entscheidung scharf und nannte sie „politische Justiz“. | |
| Die Lüneburger Richter hätten sich über Stellungnahmen von | |
| Menschenrechtsorganisationen hinweggesetzt, die den staatlichen Terror des | |
| Assad-Regimes beklagten, erklärte der Flüchtlingsrat. Er verwies auf einen | |
| Bericht von Amnesty International vom 7. Februar, der das syrische | |
| Zentralgefängnis Sadnaya als „menschliches Schlachthaus“ bezeichnet. Auch | |
| die Schweizerische Flüchtlingshilfe beklagt in einem Gutachten vom 21. März | |
| 2017 „Willkür, Verhaftungen, Folter, Verschwinden-Lassen“ durch syrische | |
| Grenzbeamte und stellt fest: „Prinzipiell muss davon ausgegangen werden, | |
| dass jede Person, die nach Syrien zurückkehrt, verhaftet und misshandelt | |
| werden kann.“ | |
| Verhandelt wurden vor dem OVG die Fälle von zwei syrischen Asylbewerbern. | |
| Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatten ihnen lediglich | |
| einen „subsidiären Schutz“ wegen des Bürgerkrieges zugesprochen, der | |
| zunächst nur ein Aufenthaltsrecht für die Dauer von einem Jahr vorsieht. | |
| Die Syrer klagten dagegen auf eine bessere Anerkennung als Flüchtling nach | |
| der Genfer Flüchtlingskonvention, weil sie bei einer Rückkehr nach Syrien | |
| individuell verfolgt würden. | |
| Zwar droht Syrern derzeit keine Abschiebung aus Deutschland. Der | |
| Schutzstatus entscheidet aber unter anderem darüber, ob sie ein Recht auf | |
| Familiennachzug haben. Dies wurde für „subsidiär“ Schutzberechtigte mit d… | |
| Asylpaket II im März 2016 für zwei Jahre ausgesetzt. Derzeit wird eine | |
| Verlängerung dieser Aussetzung diskutiert. | |
| Wie mehrere Verwaltungsgerichte in anderen Fällen hatte auch das | |
| Verwaltungsgericht Oldenburg den Syrern in erster Instanz den | |
| Flüchtlingsstatus zugesprochen. Das BAMF hatte dagegen in Lüneburg Berufung | |
| eingelegt. | |
| Nachdem einer der beiden Syrer schilderte, dass sich Vertreter des | |
| Assad-Regimes nach seiner Ausreise immer wieder bei seiner Schwester in | |
| Syrien nach ihm erkundigt hatten, zog das BAMF die Berufung zurück und sah | |
| eine politische Verfolgung. | |
| Im Fall des zweiten Syrers aber fällten die OVG-Richter ein | |
| Grundsatzurteil: Auch, dass er sich durch seine Ausreise dem Militärdienst | |
| entzogen hat, ist für sie kein Indiz für eine Verfolgung. Er sei „in den | |
| Augen der syrischen Machthaber nicht verdächtig, über die Flucht vor der | |
| Bürgerkriegssituation hinaus politische Opposition betreiben zu wollen“. | |
| Seine Anwältin hingegen betonte die „willkürliche Gefahr“, die vom | |
| syrischen Regime ausgeht. Auch sei ihrem Mandanten in der Einzelanhörung | |
| durch das BAMF gesagt worden, er solle sich kurz fassen und Fragen | |
| möglichst nur mit „ja“ oder „nein“ beantworten. Er sei dadurch | |
| eingeschüchtert gewesen und habe seine Situation nicht ausführlich | |
| schildern können. Eine adäquate Einschätzung durch das BAMF sei damit kaum | |
| möglich. | |
| Das BAMF hatte Syrern bis 2016 meist den Flüchtlingsstatus zuerkannt, diese | |
| Praxis jedoch im Frühjahr 2016 schlagartig geändert – mit Inkrafttreten des | |
| Asylpakets II. Erhielten 2015 bundesweit nur 61 Syrer den „subsidiären“ | |
| Schutzstatus, waren es 2016 dann 121.562.. | |
| „Der Familiennachzug zu hier lebenden Geflüchteten soll eingeschränkt | |
| werden“, erklärte der Flüchtlingsrat zu dem OVG-Urteil. „Betroffen sind | |
| auch Hunderte unbegleitete Minderjährige, deren Eltern nicht nach | |
| Deutschland einreisen dürfen.“ Diese Tendenz müsse „bedenklich stimmen“. | |
| 29 Jun 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Lena Eckert | |
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