# taz.de -- Urteil über Schicksale | |
> Flüchtlings-Status | |
Ein grundlegendes Urteil über den Status syrischer Schutzsuchender soll am | |
kommenden Dienstag fallen. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht | |
(OVG) in Lüneburg wird in zwei Fällen darüber entscheiden, ob SyrerInnen | |
ohne weitere Prüfung des Einzelfalls einen Anspruch auf Anerkennung als | |
Flüchtling und damit auf Familiennachzug haben. | |
Bisher hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den beiden | |
Klägern aufgrund des Bürgerkriegs in Syrien lediglich den subsidiären | |
Schutz zuerkannt. Für alle Personen, denen nach dem Inkrafttreten des | |
Asylpaketes II im März 2016 subsidiärer Schutz gewährt wurde, ist der | |
Familiennachzug bis zum 16. März 2018 ausgesetzt. Das betrifft auch die | |
beiden Kläger in dieser Verhandlung. | |
Im Januar dieses Jahres wurde das Bamf durch das Verwaltungsgericht | |
Oldenburg verpflichtet, den beiden Klägern den Flüchtlingsstatus | |
zuzuerkennen. Dagegen legte das Bundesamt Berufung ein. Niedersächsische | |
Verwaltungsgerichte bewerten die rechtliche Frage nach dem Schutzstatus | |
syrischer Asylantragsteller bislang unterschiedlich. | |
Ein Urteil des OVG im Sinne der Kläger würde weiteren Klagen auf die | |
Zuerkennung des Flüchtlingsstatus den Weg bereiten. Bestätigt das Gericht | |
allerdings die Entscheidungspraxis des Bamf, so werden Schutzsuchende die | |
Anerkennung des Flüchtlingsstatus kaum mehr erklagen können. Das ist seit | |
Oktober 2016 in Schleswig-Holstein der Fall. | |
Konkret wird es am Dienstag um die Frage gehen, ob syrische Schutzsuchende | |
bei einer etwaigen Rückkehr in ihre Heimat allein schon deswegen von | |
Verfolgung bedroht sind, weil sie in Deutschland einen Asylantrag gestellt | |
haben. In diesem Fall müsste ihnen grundsätzlich der Flüchtlingsstatus | |
zuerkannt werden. Seit dem Frühjahr 2016 hat das Bamf immer weniger | |
Menschen aus Syrien den Flüchtlingsstatus zuerkannt. ECKE | |
24 Jun 2017 | |
## AUTOREN | |
Lena Eckert | |
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