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# taz.de -- Urteil über Schicksale
> Flüchtlings-Status
Ein grundlegendes Urteil über den Status syrischer Schutzsuchender soll am
kommenden Dienstag fallen. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht
(OVG) in Lüneburg wird in zwei Fällen darüber entscheiden, ob SyrerInnen
ohne weitere Prüfung des Einzelfalls einen Anspruch auf Anerkennung als
Flüchtling und damit auf Familiennachzug haben.
Bisher hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den beiden
Klägern aufgrund des Bürgerkriegs in Syrien lediglich den subsidiären
Schutz zuerkannt. Für alle Personen, denen nach dem Inkrafttreten des
Asylpaketes II im März 2016 subsidiärer Schutz gewährt wurde, ist der
Familiennachzug bis zum 16. März 2018 ausgesetzt. Das betrifft auch die
beiden Kläger in dieser Verhandlung.
Im Januar dieses Jahres wurde das Bamf durch das Verwaltungsgericht
Oldenburg verpflichtet, den beiden Klägern den Flüchtlingsstatus
zuzuerkennen. Dagegen legte das Bundesamt Berufung ein. Niedersächsische
Verwaltungsgerichte bewerten die rechtliche Frage nach dem Schutzstatus
syrischer Asylantragsteller bislang unterschiedlich.
Ein Urteil des OVG im Sinne der Kläger würde weiteren Klagen auf die
Zuerkennung des Flüchtlingsstatus den Weg bereiten. Bestätigt das Gericht
allerdings die Entscheidungspraxis des Bamf, so werden Schutzsuchende die
Anerkennung des Flüchtlingsstatus kaum mehr erklagen können. Das ist seit
Oktober 2016 in Schleswig-Holstein der Fall.
Konkret wird es am Dienstag um die Frage gehen, ob syrische Schutzsuchende
bei einer etwaigen Rückkehr in ihre Heimat allein schon deswegen von
Verfolgung bedroht sind, weil sie in Deutschland einen Asylantrag gestellt
haben. In diesem Fall müsste ihnen grundsätzlich der Flüchtlingsstatus
zuerkannt werden. Seit dem Frühjahr 2016 hat das Bamf immer weniger
Menschen aus Syrien den Flüchtlingsstatus zuerkannt. ECKE
24 Jun 2017
## AUTOREN
Lena Eckert
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