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# taz.de -- Auf Indizien gestützte Anklage
> IS-Prozess
Am Dienstag begann vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg der
Prozess um drei mutmaßliche IS-Mitglieder. Die Syrer im Alter von 18, 19
und 26 Jahren sollen vom IS mit Mobiltelefonen ausgestattet, im Umgang mit
Waffen geschult und mit gefälschten Pässen nach Deutschland geschickt
worden sein, um Anschläge zu verüben. Konkrete Hinweise auf
Anschlagsvorbereitungen gibt es nicht.
Ibrahim M., Mohamed A. und Mahir al-H. wurden im September 2016 in
schleswig-holsteinischen Flüchtlingsunterkünften verhaftet.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière sprach von Verbindungen zu den
Pariser Attentätern vom November 2015 und einer „Schläferzelle“. Der Chef
des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, sah einen „neuen
Tätertypus“ bestätigt, der „aus dem Ausland über Instant Messaging
ferngesteuert“ werde.
Die Bundesanwaltschaft stützt ihre Anklage allein auf Indizien – trotz
aufwendiger Ermittlungen, monatelanger Beschattung durch das
Bundeskriminalamt und Auswertungen von Chatprotokollen. Die Angeklagten
seien völlig unauffällig gewesen, heißt es aus den Gemeinden, in denen sie
festgenommen wurden. Andreas Mroß, Anwalt Mahir al-H.s, warf der Anklage
„aneinandergereihte Behauptungen“ und „Zirkelschlüsse“ vor.
Für den Prozess sind 27 Verhandlungstage angesetzt. Für eine mögliche
Verurteilung der Angeklagten hängt viel von dem Kronzeugen Mahmoud al-G.
ab, der seit Mai 2016 im Libanon inhaftiert ist. Der IS-Rückkehrer will
sich zur gleichen Zeit wie die Angeklagten im syrischen Raqqa aufgehalten
und Mahir al-H. in einem Haus für die Ausbildung von IS-Rekruten gesehen
haben. Laut des Richters Norbert Sakuth kann er allerdings nur vor Ort und
mit einem den dortigen Behörden vorab vorgelegten Fragenkatalog verhört
werden. ECKE
17 Jun 2017
## AUTOREN
Lena Eckert
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