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# taz.de -- Beschäftigte in Schlachthöfen besser schützen
BERLIN taz |Für Hungerlöhne arbeiten, Überstunden nicht abgerechnet
bekommen und in miserablen Bleiben untergebracht sein: Die in vielen
deutschen Fleischbetrieben herrschenden Missstände sollen sich ändern. Ein
in der Nacht zu Freitag vom Bundestag verabschiedetes Gesetz sieht vor,
dass große Unternehmen künftig auch für Subunternehmen haften.
Für die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ist dieses Gesetz
längst überfällig, denn in der deutschen Fleischwirtschaft umgingen viele
Betriebe den Branchenmindestlohn und die Arbeitnehmerschutzrechte.
Besonders häufig sei dies bei Schlachthöfen der Fall: „Jeder Schlachthof in
Deutschland stellt bis zu 80 Prozent seiner Arbeiter durch Werkverträge
über nahezu unkontrollierbare Subunternehmen an“, sagte Karin Vladimirov
der taz.
Mit dem neuen Gesetz sollen geleistete Stunden detailliert aufgezeichnet
und Kosten für Arbeitsmittel nicht mehr vom Lohn abgezogen werden dürfen.
Bei Verstößen gegen die neuen Regelungen sollen Geldstrafen bis zu 50.000
Euro verhängt werden. Dies sei ein entscheidender Schritt, sagt Vladimirov,
denn bislang fehle oftmals die rechtliche Beweislage, um die überwiegend
aus Osteuropa stammenden Arbeiter zu schützen. „Ihre Überstunden werden
häufig nicht erfasst und ihre Löhne bar ausbezahlt“, sagt Vladimirov. Mit
der neuen Regelung könnten die Großbetriebe nun endlich rechtlich zur
Verantwortung gezogen werden.
Der Verband der Ernährungswirtschaft hält das Gesetz für überzogen. „In
weiten Teilen der Fleischwirtschaft werden keine oder nur in sehr geringem
Umfang Werkverträge eingesetzt“, so Hauptgeschäftsführer Michael Andritzky.
Für den Verbraucher seien keine Auswirkungen, etwa Preissteigerungen, zu
erwarten, sagt Thomas Vogelsang, Geschäftsführer des Bundesverbands der
Deutschen Fleischwarenindustrie.
Dario Dietsche
3 Jun 2017
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Dario Dietsche
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