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# taz.de -- Vergeblich Seit Jahrzehnten kämpft der einstige Schreinerlehrling …
Bild: Peter Röder gibt nicht auf
von Reiner Metzger
Landessozialgericht Bayern, Schweinfurt. Ein moderner weißer Zweckbau,
nichts vom Protz kaiserlicher und königlicher Gerichtsgebäude. Selten
verirren sich Zuschauer hierher, obwohl es um Existenzielles geht:
lebenslange Renten.
Am 23. November 2015 sitzt hier Peter Röder, 52 Jahre alt und früher
Schreiner. Früher, das heißt in seinem Falle: Anfang der achtziger Jahre.
Seitdem ist er krank, unter anderem leidet er an allergischen Schocks,
seine Leber ist schwer geschädigt, manchmal muss er Blut spucken. Der
Franke ist ein Riese, zwei Meter groß, einen Meter breit. Nach diversen
Verfahren über die Jahrzehnte soll das Gericht an diesem Tag entscheiden,
ob er eine Berufsunfähigkeitsrente bekommt oder nicht, genauer gesagt: eine
gesetzliche Unfallrente. Entsprechend aufgeregt ist der Mann mit dem grauen
Bürstenkopf. Es geht um den Unterschied zwischen lebenslang
Sozialhilfeniveau oder deutlich mehr im Monat. Und um die Anerkennung der
Krankheit, um die Haftung für seine Vergiftung. Ums Recht.
Die Geschichte des Peter Röder ist ein Beispiel dafür, wie schwierig es
ist, mit im Beruf erworbenen Krankheiten als krank anerkannt zu werden. Und
vielleicht hat er schon durchlitten, was einer Stewardess, die ein Fume
Event, also die Kontamination der Atemluft in einem Flugzeug, erlebt hat,
noch bevorsteht.
Röder kam als Schreinerlehrling mit vielen Chemikalien in Berührung:
Holzschutzmittel mit giftigen Lösemitteln, Pentachlorphenol, kurz PCP, und
Dioxin, außerdem mit dem Entfettungsmittel Trichlorethylen und mit Dämpfen
aus Isolierschäumen.
Der Schutz vor den gefährlichen Stoffen spielte damals kaum eine Rolle. In
seinem Blut wurde ein 19-fach erhöhter Wert des giftigen PCP gemessen. Der
Betonboden einer Halle, in der er gearbeitet hat, wies bei einer
Untersuchung im Jahr 2000 enorme 8,5 Gramm Pentachlorphenol pro Kilo Beton
auf.
Der frühere Schreiner ist phänomenal hartnäckig, er gründet die Initiative
kritischer Umweltgeschädigter, die IkU. Über die Jahrzehnte hat er nach
eigener Aussage 40.000 wissenschaftliche Arbeiten zum Thema
durchgearbeitet. Röder ist vielfach untersucht worden, von
Arbeitsmedizinern, Nervenärzten, Psychologen, Internisten. Er ist ein
wandelndes Sammelsurium an Berufskrankheitsbefunden. Trotzdem läuft das
Verfahren seit 20 Jahren.
Und in jenem November 2015 kommt es noch schlimmer: Das Landessozialgericht
lehnt seine Klage auf „Anerkennung von Gesundheitsstörungen“ ab. Es sieht
den Fall sogar als so klar an, dass es eine Berufung zum
Bundessozialgericht nicht zuließ (Aktenzeichen L17U 438/10).
In der Urteilsbegründung heißt es, es fehle zwar „nicht an einem
Berufskrankheiten-typischen Erkrankungsbild“, aber „an einem erforderlichen
hinreichend wahrscheinlichen Zusammenhang mit der Einwirkung durch
organische Lösungsmittel“. Die Kausalität zwischen Beruf und Krankheit sei
also nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bewiesen, Entschädigung
versagt.
Der Rechtsanwalt Wilhelm Krahn-Zembol, der auch an Röders Fall beteiligt
war, nennt das heutige Berufskrankheitenrecht ideologisch geprägt. Es
arbeite nach veralteten wissenschaftlichen Erkenntnissen – etwa der
Vorstellung, ein bestimmter Stoff rufe eine definierte Wirkung hervor. Den
wenigen gelisteten Berufskrankheiten stehen über 130.000 in der Industrie
verarbeitete Stoffe gegenüber. Der neueste Stand der Medizin fließe nur mit
großer Verzögerung in Verfahren ein.
Die Prozesse um Berufsunfähigkeit haben außerdem ein grundlegendes Problem:
Welche Beschwerden und welche Gifte im Verzeichnis der Berufskrankheiten
gelistet werden, legt ein Gremium fest, in dem auch die
Berufsgenossenschaften sitzen. Sie, als Träger der Unfallversicherung,
stellen die Schäden fest und ermitteln die Belastung mit Schadstoffen an
den Arbeitsorten, sind aber auch die Beklagten. Gutachter bilden sie
ebenfalls weiter. Für einen Rechtsstaat eine seltene Konzentration an
Zuständigkeiten.
Die Richter arbeiten das vom Gesetzgeber vorgegebene Listensystem der
Berufskrankheiten ab und berufen sich dabei letztlich auf den von ihnen
berufenen Gutachter. Er gibt den Ausschlag, auch wenn es wie im Fall Röder
andere Gutachter mit anderen Ergebnissen gibt.
Peter Röder findet in seinem konkreten Fall das Gutachten ebenso wie das
richterliche Vorgehen immer noch skandalös. „Ich kann nachweisen, dass ich
mit Dioxinen und einschlägigen Lösungsmitteln belastet wurde, dass meine
Leber geschädigt ist“, sagt er. Doch all das sei vom Gutachter weggewischt
worden. „Den Richter haben meine Beweisanträge gar nicht interessiert.“
Damit endet dieses Verfahren wie so viele in dem Bereich: im juristischen
Nichts. Die Kosten für Röders Berufsunfähigkeit tragen weiterhin er und die
Allgemeinheit, nicht der mögliche Verursacher, also der Arbeitgeber und
seine Versicherung.
Das ist nicht nur eine Zone der Ungerechtigkeit im Rechtsstaat, mit
zermürbten Kranken und verbitterten Angehörigen. Es ist ein sich selbst
erhaltendes System: Wenn die Verursacher nicht zahlen müssen, dann brauchen
sie auch weit weniger Vorsorge zu treiben; giftige Stoffe und krank
machende Produktionsverfahren müssen sie nicht durch kostspieligere, aber
gesündere ersetzen. Ohne finanziellen Schaden ist in der Wirtschaft noch
selten jemand klug geworden.
Was über die rechtlichen Auseinandersetzungen oft aus dem Blick gerät: Es
gibt inzwischen recht genaue Erkenntnisse, wie die hier verhandelten
Giftstoffe den Menschen angreifen. Und wie sich damit belegen lässt, ob
eine Vergiftung vorliegt oder nicht. So ein Beleg wäre hilfreich in Fällen
wie dem von Röder – zöge man ihn denn heran.
Gifte wie Dioxine, Lösungsmittel oder auch Feinstaub docken nämlich an
einer bestimmten Stelle in den Körperzellen an, dem sogenannten
Arylhydrocarbon-Rezeptor, kurz AhR. Je giftiger ein Stoff, desto lieber
koppelt dieser AhR-Empfänger mit ihm. Der Rezeptor wird durch die Kopplung
aktiv, er macht sich auf den Weg in den Zellkern und lagert sich dort an
ganz bestimmte Gene an. Diese Gene arbeiten dann anders, als sie sollten.
Krebs, Autoimmunerkrankungen oder Hyperallergien gegen die verschiedensten
Stoffe sind die Folgen.
Einen Effekt kann sich die Diagnose dabei zunutze machen: Unter anderem
produzieren die Zellen dann klar definierte Eiweiße, die als Nachweis und
Marker für die Vergiftung und ihre Stärke dienen. Für Dioxin heißt der
weltweit anerkannte Marker Cytochrom CYP 450 1A1 – klingt kompliziert, ist
aber heutzutage einfach zu messen. Dieser Wert ist bei Peter Röder um das
7,2-Fache erhöht.
Hier kommt nun ein wenig Hoffnung ins Spiel: Gelingt es, den Ah-Rezeptor zu
blockieren, dann würden quasi auch die Krankheiten blockiert oder zumindest
gelindert. Ein Mittel namens Resveratrol stoppt die Aktivierung des
Rezeptors im Reagenzglas. Der Organismus des Menschen wandelt das Mittel
jedoch schnell in ähnliche Stoffe um, es gelangt nur in geringen
Konzentrationen in Reinform ins Blut. Mediziner streiten derzeit, wie
stark die Effekte von Resveratrol im Körper trotzdem sein können.
Peter Röder testet die Praxis, schluckt täglich eine dicke Pille
Resveratrol in Reinform. Er hat die Dosis so lange gesteigert, bis bei
seinen Krankheitssymptomen Besserung eintrat, auf 200 Milligramm am Tag.
Nach seinen Schätzungen könnte Resveratrol zehntausenden Kranken helfen, in
Deutschland allein. Bei chemischen Vergiftungen. Aber auch bei der
verbreiteten Chemotherapie von Krebs; dort werden auch Stoffe eingesetzt,
die den Ah-Rezeptor aktivieren.
Dass so vielen Betroffenen nicht geholfen wird, regt Peter Röder fast noch
mehr auf als die Ungerechtigkeiten seines Gerichtsverfahrens: „Das Wissen
ist doch da. Es muss endlich genutzt und ausprobiert werden.“
Mitarbeit: Benedict Wermter, Correctiv.org
27 May 2017
## AUTOREN
Reiner Metzger
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