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# taz.de -- Meinungsfrei In Köln kassiert Historiker Jörg Baberowski eine de…
aus Köln Johannes Eisenberg
Im fernen Köln war der Berliner Historiker und „Gewaltforscher“ Jörg
Baberowski gegen ein Flugblatt des Bremer Asta vorgegangen, das zum Boykott
seines Vortrags auf dem Uni-Gelände aufrief. Er wollte den Flyer verbieten
lassen, zunächst erfolgreich. In der Berufungsverhandlung am 1. Juni aber
kündigte das Oberlandesgericht Köln nun an, die vom Landgericht erlassene
einstweilige Verfügung aufzuheben. Eine Niederlage für Baberowski.
„Keine Uni dem Rassismus – Rechtsradikalen das Podium nehmen!“ hatte der
Asta in seinem Flugblatt gefordert. „Baberowski […] rechtfertigte in der
jüngeren Vergangenheit wiederholt gewalttätige Ausschreitungen gegen
Geflüchtete und Anschläge auf deren Unterkünfte […] und vertritt
rechtsradikale Positionen“ hieß es zur Erläuterung. Damit habe er sich als
„Mann, der Menschen mit blankem Hass begegnet“ zu erkennen gegeben, so das
Flugblatt.
Ausdrücklich wollte sich Baberowski dagegen verwahren, dass die
Studierendenvertretung seine auf einer Podiumsdiskussion am Deutschen
Historischen Museum im Oktober 2014 getätigten Äußerungen als Beleg
anführten. Als irritierend hatte der Asta zudem befunden, wie Baberowski
das Niederbrennen eines Flüchtlingsheimes in Tröglitz und die zwei Tage
andauernden Angriffe Rechtsextremer auf ein Wohnheim für Geflüchtete in
Heidenau kommentiert hatte: „Überall, wo Bürger nicht eingebunden sind,
kommt es natürlich zu Aggression“, so seine Botschaft.
„Jörg Baberowski erforscht die Gewalt nicht, sondern legitimiert sie und
fordert sie geradezu ein“, hatte die Studierendenvertretung daraus
gefolgert. „Seine Ansichten sind […] Hetze, die das Anzünden und Belagern
von Geflüchtetenunterkünften verharmlosend als natürliche Reaktion
verärgerter Bürger*innen beschreibt.“
Damit habe der Asta ihn, anders als von Baberowski behauptet, keineswegs
sinnentstellend zitiert, stellte das Oberlandesgericht Köln nun klar.
Vielmehr müsse der Professor, der selbst intensiv am politischen
Meinungskampf teilnehme, die Beurteilungen durch den Asta hinnehmen.
Baberowski war mit seinem Berliner Anwalt nach Köln gegangen, weil das
Landgericht berüchtigt dafür ist, schnell und bedenkenlos einstweilige
Verfügungen zu erlassen. Begründung für sein gerichtliches Vorgehen: Er
wolle seine Meinungsäußerungs- und Wissenschaftsfreiheit verteidigen.
Das Landgericht hatte denn auch – ohne Anhörung des Asta – die gesamten
Äußerungen verboten, dann auf den Widerspruch des Asta aber ausdrücklich
gestattet, zu schreiben, Baberowski vertrete rechtsradikale Positionen. Die
Oberlandesrichter fanden auch die Überschrift „Keine Uni dem Rassismus –
Rechtsradikalen das Podium nehmen!“ nicht zu beanstanden. Der Asta dürfe
die Studentenschaft so informieren. Um all dieses nicht in einem Urteil
lesen zu müssen, nahm Baberowski seinen Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung schließlich zurück. Er trägt aber die Kosten beider
Instanzen.
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg war Vertreter des Bremer Asta in der
Berufungsinstanz.
3 Jun 2017
## AUTOREN
Johannes Eisenberg
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