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# taz.de -- Prügelpolizist schlug sofort los
> Prozess Im Berufungsverfahren gegen den wegen Körperverletzung
> angeklagten Marcel B. bestätigen Zeuginnen die Version des Opfers
Am vierten Prozesstag im Berufungsverfahren gegen den wegen
Körperverletzung angeklagten Polizisten Marcel B. bestätigte eine Zeugin
die Version seines Opfers.
Madalena S. wiederholte am Freitag vor dem Bremer Landgericht, was sie in
ihrer Zeugenaussage bereits 2015 in erster Instanz dem Amtsgericht
berichtet hatte. Danach beobachtete sie am frühen Morgen des 21. Mai 2013,
wie der Polizist auf den dunkelhäutigen Brasilianer V. de O. zugerannt kam,
ihn von hinten packte und so oft gegen seinen Kopf schlug, bis V. de O. auf
den Boden fiel.
Entgegen der Darstellung von Marcel B. hat die Zeugin zuvor kein Gespräch
zwischen den Männern gesehen. „Der Mann, der von hinten kam, hat gleich
angefangen, auf den anderen einzuschlagen“, sagte Madalena S. im
Zeugenstand. Den Vorwurf des Angeklagten, V. de O. hätte sich gegen
polizeiliche Maßnahmen gewehrt, konnte die Zeugin ebenfalls nicht
bestätigen. Stattdessen schilderte sie, wie Marcel B. den um Hilfe und nach
der Polizei rufenden V. de O. mit seiner Waffe bedroht haben soll.
In die Situation einschreiten wollte die 51-Jährige nicht: „Ich dachte, es
handelte sich um einen Überfall, deshalb versteckte ich mich hinter einem
Gebüsch und ging einige Zeit später weiter zur Arbeit.“ Die Tat ereignete
sich zwischen halb vier und vier Uhr morgens in Walle.
Die Aussagen der Zeugin sind in großen Teilen deckungsgleich mit denen des
Opfers V. de O. Dies ging aus der Befragung der Polizeibeamtin Karoline M.
hervor, die das Opfer im Krankenhaus kurz nach dem Überfall vernommen
hatte. Sie beschrieb am Freitag die damalige Verfassung V. de Os., der über
starke Kopfschmerzen geklagt hatte. Sein ganzes Gesicht sei geschwollen
gewesen. Die Polizistin sagte, sie habe während der Vernehmung im
Krankenhaus nicht den Eindruck gehabt, dass V. de O. sie belügen würde.
Auch die Polizisten, die nach Auffassung des Gerichts in erster Instanz aus
„falsch verstandenem Korpsgeist“ für ihren Kollegen gelogen hatten, sollten
am Freitag wieder aussagen. Doch sie verweigerten die Aussage. Das hatte
ihnen sowohl das Gericht als auch Staatsanwaltschaft, Nebenklage und
Verteidigung empfohlen.
Vor zwei Jahren war Marcel B. wegen Körperverletzung im Amt zu einer
Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Marcel
B. und die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Maximilian Schmidt
22 May 2017
## AUTOREN
Maximilian Schmidt
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