Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Wettbewerb mit gewissen Vorzügen
> Fairness Das niedersächsische Wirtschafts-ministerium hat in einer
> Ausschreibung ein hannoversches Unternehmen bevorzugt. Dabei ist es
> eigentlich Aufgabe des Ministeriums, über Chancengleichheit zu wachen.
> Die CDU fordert eine Untersuchung
Bild: Neue niedersächsische Website www.nds.de: Im „Land mit digitaler Wirts…
von Andrea Scharpen
Vergabefilz nennt die CDU-Fraktion, was gerade im niedersächsischen
Wirtschaftsministerium vor sich geht. Dort fliegt der Staatssekretärin
Daniela Behrens (SPD) gerade eine bundesweite Ausschreibung um die Ohren.
Die Ministeriumschefin hatte ein Unternehmen aus Hannover bevorzugt und
damit die Chancengleichheit bei dem Vergabeverfahren ausgehebelt. Fehler im
Vorfeld der Ausschreibung hätten zu „Wettbewerbsbeschränkungen“ geführt,
gab Behrens offen zu und entschuldigte sich. Die CDU fordert eine genaue
Überprüfung.
Konkret geht es um die Umgestaltung der Webseite www.nds.de. Dort sollen
sich Unternehmen über die Ansiedlung in Niedersachsen informieren. Doch vor
dem Relaunch verirrten sich im Monat nicht viel mehr als 400 Nutzer auf die
Seite. Das Ministerium wollte also Geld in die Hand nehmen, um den Auftritt
moderner zu machen. Doch anstatt sich selbst ein Konzept zu überlegen und
darauf basierend die Ausschreibung zu veröffentlichen, zog Behrens schon im
Vorfeld die Digitalagentur Neoskop aus Hannover hinzu, die später die
Ausschreibung gewonnen und damit auch den 180.000 Euro schweren Auftrag
bekommen hat.
„Das war sehr unglücklich“, sagt Behrens heute. „Gespräche im Vorfeld d…
Ausschreibungsverfahrens hätten in dieser Intensität nicht stattfinden
dürfen.“ Die Webdesigner waren insgesamt dreimal im Ministerium, bei zwei
Treffen war auch Behrens anwesend. Ein erstes Treffen hätte noch als
legitime Markterkundung gelten können, sagt der Sprecher des
Wirtschaftsministeriums, Stefan Wittke. Er erwartet
Schadensersatzforderungen der anderen Bewerber.
Doch nach den weiteren Treffen hätte die Agentur wegen ihrer Beratungen als
„vorbefasstes Unternehmen“ gelten müssen. Die Vergabeordnung sieht dann
vor, dass die Wettbewerbsgleichheit wiederhergestellt wird. Dafür hätten
die anderen sechs Bewerber etwa über den Inhalt der Gespräche informiert
werden müssen. „Das ist nicht passiert“, sagt Wittke.
Im Gegenteil: Neoskop hatte schon eine Präsentation mit einem Konzept für
die Seite erarbeitet, die den Konkurrenten aber nicht vorlag. In internen
Mails, die auch der taz vorliegen, schreibt Behrens an ihre Mitarbeiter:
Die Präsentation von Neoskop solle „Leitlinie für die Ausschreibung sein“.
Dass die Agentur den Wettbewerb später gewann, sei deshalb kein Wunder,
auch wenn das Ministerium betone, dass die eigentliche Ausschreibung selbst
korrekt abgelaufen sei, kritisiert der CDU-Abgeordnete und ehemalige
Innenminister Niedersachsens, Uwe Schünemann. „Es war völlig klar, dass
diese Qualität nur von Neoskop erreicht werden konnte“, sagt Schünemann.
Schließlich seien die Kriterien vorher mit ihnen abgesprochen gewesen.
Die CDU-Fraktion fordert, dass Behrens ihr Amt als Staatssekretärin ruhen
lässt, bis der Vorfall geprüft wurde. Auch ein Disziplinarverfahren oder
Ermittlungen wegen Untreue müssten erwogen werden, so Schünemann. Besonders
schwerwiegend seien die Fehler, weil das Wirtschaftsministerium selbst für
die Prüfung von Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge auf den kommunalen
Ebenen zuständig sei.
Ministeriumssprecher Wittke schließt aus, dass Behrens ihr Amt ruhen lässt.
„Der Sachverhalt ist mit dem persönlichen Eingeständnis klar“, sagt er.
Doch auch der Bund der Steuerzahler in Niedersachsen fordert eine weitere
unabhängige Prüfung vom zuständigen Landesrechnungshof. „Wenn sich die
vermuteten Verstöße gegen das Vergaberecht bestätigen, müssen die
Verantwortlichen im Ministerium zur Rechenschaft gezogen werden“, sagt der
Landesvorsitzende Bernhard Zentgraf. Das Ministerium müsse als oberster
Wettbewerbshüter sicherstellen, dass ein Berater nicht gleichzeitig als
Bieter auftrete.
Der Landesrechnungshof hat jedoch schon abgewunken. „Nach dem jetzigen
Kenntnisstand sehen wir für eine Ad-hoc-Prüfung keinen Anlass“, sagt
Sprecherin Jasmin Rex.
15 May 2017
## AUTOREN
Andrea Maestro
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.