# taz.de -- taz gewinnt vorm Bundesverfassungsgericht | |
> PRESSEFREIHEIT Kritischer Satz über „Bild“-Kolumnist Müller-Vogg war | |
> Werturteil, so die Richter | |
KARLSRUHE taz | Die taz hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg | |
in eigener Sache erzielt. Im Streit mit dem Bild-Kolumnisten Hugo | |
Müller-Vogg hob Karlsruhe nun eine Entscheidung des Oberlandesgerichts | |
(OLG) Hamburg auf. Das OLG hatte verlangt, dass die taz kritische Passagen | |
über Müller-Vogg von ihrer Webseite entfernt. | |
Hugo Müller-Vogg hatte mit dem damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff | |
das Interviewbuch „Besser die Wahrheit“ geschrieben, das 2007 erschien. | |
Eine Werbekampagne für das Buch finanzierte der Hannoveraner Unternehmer | |
Carsten Maschmeyer mit 42.700 Euro. Als Wulff später wegen seiner windigen | |
Beziehungen zu reichen Gönnern unter Beschuss geriet, kritisierte ihn | |
insbesondere die Bild-Zeitung. | |
Als Bild-Kolumnist kritisierte Müller-Vogg im Dezember 2012 die | |
Anzeigenfinanzierung und betonte im selben Beitrag, er habe erst am Tag | |
zuvor davon erfahren, dass der Verlag des gemeinsamen Interviewbuchs die | |
Rechnungen für Werbeanzeigen an Maschmeyer weitergeleitet habe. | |
Darüber schrieb der damalige taz-Autor Felix Dachsel kurz darauf einen | |
launigen Beitrag. Dieser endete mit dem Passus: „Müller-Vogg muss, anders | |
als der Bundespräsident, kaum fürchten, dass seine Verstrickungen enthüllt | |
und seine Abhängigkeiten öffentlich werden. Er ist Journalist, nicht | |
Politiker. Das ist, in diesem Fall, sein Glück.“ | |
Auf Klage von Müller-Vogg verurteilte das OLG Hamburg im Juli 2014 die taz. | |
Sie dürfe die Passage bezüglich Müller-Vogg nicht mehr veröffentlichen. Das | |
Persönlichkeitsrecht Müller-Voggs sei dadurch verletzt worden, dass im | |
Gesamtkontext des Artikels der Eindruck erweckt wird, Müller-Vogg habe | |
gelogen und schon früher gewusst, dass Maschmeyer die Annoncen für das Buch | |
bezahlt hat. | |
## OLG muss nochmal ran | |
Die taz erhob gegen das Hamburger Urteil Verfassungsbeschwerde und hatte | |
nun Erfolg. Eine mit drei Richtern besetzte Kammer hob das OLG-Urteil nun | |
auf, weil es die Pressefreiheit der taz verletzte. Die Karlsruher Richter | |
beanstandeten, dass die umstrittene Passage als Tatsachenbehauptung | |
eingestuft wurde. Es handele sich vielmehr um eine Meinungsäußerung. Die | |
Zweifel an Müller-Voggs Aussage seien als Vermutung ausgewiesen. Das OLG | |
Hamburg habe daher fälschlicherweise die Grundsätze einer | |
Verdachtberichterstattung angewandt. | |
Das OLG muss nun neu über den Fall entscheiden. Dabei soll es, so | |
Karlsruhe, berücksichtigen, dass Hugo Müller-Vogg mit seinem Bild-Artikel | |
von sich aus an die Öffentlichkeit gegangen war. Christian Rath | |
19 Apr 2017 | |
## AUTOREN | |
Klara Weidemann | |
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