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# taz.de -- Körbers moralische Mitschuld
> Nazi-Vergangenheit
Den bekannten Stifter Kurt A. Körber hat in der vergangenen Woche posthum
seine Nazi-Vergangenheit eingeholt. In Hamburg Bergedorf wird die
Umbenennung der Kurt-A.-Körber-Chaussee diskutiert. Eine
Experten-Kommission sieht den Stifter in „moralischer Mitverantwortung“,
weil er in einem Unternehmen arbeitete, an das ein Konzentrationslager
angegliedert war. Die Körber-Stiftung kritisiert die Empfehlung. Und auch
die Bezirkspolitiker in Bergedorf wollen zuerst ihre offenen Fragen zum
Experten-Gutachten klären, bevor sie über die Umbenennung abstimmen.
Die Körber-Stiftung verfügt über ein Vermögen von 563 Millionen Euro. 18
Millionen Euro vergibt sie jährlich für zivilgesellschaftliche Zwecke. Ihr
Gründer, der Unternehmer Kurt A. Körber, galt zu Lebzeiten als
Kulturliebhaber und kritischer Geist und war für seine Großspenden bekannt.
Doch der 1992 verstorbene Körber war nicht nur großzügig, sondern auch
schon immer geschäftstüchtig. In der NS-Zeit arbeitete er in der
Unternehmensführung der Dresdner Maschinenfabrik „Universelle“. 700 der
3.000 dort beschäftigten Zwangsarbeiter waren in einem KZ-Außenlager der
Firma untergebracht. Für die Stiftung ist das kein Grund, Körber als
Mittäter in der NS-Zeit zu sehen – für die Experten-Kommission für
belastete Straßennamen in Hamburg allerdings schon.
Das Experten-Gutachten zeigt auf, dass die Unternehmensführung, der Körber
angehörte, für die Unterbringung der KZ-Häftlinge zuständig gewesen sei.
Das Fazit der Kommission: Firmen wie die „Universelle“ und ihre führenden
Mitarbeiter hätten nicht nur KZ-Häftlinge ausgebeutet, sondern den Ausbau
des KZ-Systems aktiv mit vorangetrieben. Es fehlen allerdings Dokumente,
die belegen, welche Person die Unterbringung bei der „Universelle“
tatsächlich verantwortet hat.
Die Körber-Stiftung leugnet nicht, dass Körber seit 1940 NSDAP Mitglied war
und auch nicht den Einsatz von Zwangsarbeitern bei der „Universelle“. Da es
aber „keinerlei Belege für eine persönliche Verantwortung beziehungsweise
Schuld von Kurt A. Körber gibt, sehen wir auch keinen Anlass für eine
Umbenennung“, heißt es in einer Stellungnahme. aweg
18 Mar 2017
## AUTOREN
Antonia Wegener
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