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# taz.de -- Bis zu 50 Millionen Euro Strafe für Hass und Fake News?
> Netzpolitik Justizminister Heiko Maas kündigt Gesetz gegen Hetze auf
> Twitter und Facebook an
BERLIN | Bundesjustizminister Heiko Maas hat seinen Gesetzentwurf zum
Vorgehen gegen Hasskriminalität in sozialen Netzwerken vorgestellt. Die mit
Betreibern wie Facebook und Twitter bereits ausgehandelten
Selbstregulierungen „haben zwar zu Verbesserungen geführt“, so der
Minister, seien aber nicht ausreichend. Eine „merkliche Reduzierung von
Hasskommentaren“ durch Selbstregulierung sieht der Zentralrat der Juden in
Deutschland bisher nicht, er begrüßt aber den Gesetzesvorschlag.
Maas will verpflichtende Standards im Umgang mit strafbaren Inhalten
einführen. Dazu gehöre die Regelung, dass offensichtlich strafbare Inhalte,
wie die Formulierung „Juden ins Gas“, wie Mass veranschaulicht, nach
spätestens 24 Stunden zu löschen seien. Andere strafbare Inhalte seien
binnen einer Woche zu entfernen oder zu sperren. Für Fake News, also
bewusst falsche Nachrichten, gelte ein Löschzwang nur, wenn darin strafbare
Inhalte zu finden seien, beispielsweise Verleumdung und Volksverhetzung.
Außerdem sollen die Unternehmen Bericht erstatten, wie viele strafbare
Inhalte gemeldet und gelöscht werden, wie ihre Entscheidungspraxis ist und
welchen personellen Aufwand sie betreiben, um die gesetzlichen Auflagen zu
erfüllen.
Wenn die Netzwerkbetreiber keine adäquaten Verfahren entwickelten, um
Inhalte zu löschen, „begehen sie eine Ordnungswidrigkeit“, so Maas weiter.
Mitarbeiter, die im Unternehmen für nicht gelöschte Inhalte verantwortlich
sind, würden mit bis zu 5 Millionen Euro bestraft. Auf die Unternehmen
selbst kommen Geldbußen in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro zu. Nachdem
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann eine halbe Million Euro Strafe
vorgeschlagen hatte, hatte Maas der taz gesagt: „Es sollte schon eine
Geldbuße sein, die ein multinationales Unternehmen wie Facebook auch
spürt.“ Er wolle auch den Druck auf Unternehmen erhöhen, deren Sitz nicht
in Deutschland liege.
Christoph Kürbel
15 Mar 2017
## AUTOREN
Christoph Kürbel
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