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# taz.de -- Drinnen-Eier in Draußen-Kartons
> ERNÄHRUNG Eier aus Freilandhaltung gibt es wegen Vogelgrippe und
> Stallpflicht derzeit kaum
BERLIN taz | Mehr als eine halbe Million Hühner, Puten und Enten sind
inzwischen in Deutschland wegen der Vogelgrippe getötet worden. Das teilte
das Bundeslandwirtschaftsministerium in einer Antwort auf eine Anfrage der
Grünen-Fraktion mit, über die die Rheinische Post zuerst berichtete. Von
Anfang November vergangenen Jahres bis Ende Januar wurden demnach 391.000
Tiere in Betrieben getötet, in denen die Geflügelpest nachgewiesen worden
war – weitere 154.000 Tiere wurden vorsorglich gekeult.
Aber auch Betriebe, die keine Tiere töten mussten, leiden unter dem
H5N8-Virus: Wegen der in vielen Bundesländern zum Schutz vor der Grippe
verordneten Stallpflicht können sie Eier nicht mehr als Freilandeier
verkaufen – ein Verlust von einigen Cent pro Ei. Der Zentralverband der
Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) forderte deshalb den Einzelhandel auf,
die Eier weiterhin zu den gleichen Preisen zu kaufen.
„Solange die Hühner nicht im Freiland gehalten werden, besteht dafür kein
Anlass, der das rechtfertigt“, kritisiert hingegen Christiane Manthey von
der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie fordert außerdem, dass die
Eier aus dem Stall als Bodenhaltungs-Eier gekennzeichnet werden müssen –
oder alternativ einen Aufkleber auf der Verpackung, der deutlich auf die
Stallpflicht hinweist.
Dass es bisher trotz Stallpflicht, die teilweise schon seit November gilt,
noch Eier aus Freilandhaltung zu kaufen gab, liegt an einer
Übergangsklausel: Laut einer EU-Verordnung dürfen Eier noch bis zu zwölf
Wochen nach Beginn der Stallpflicht als Freilandeier verkauft werden. Diese
Frist endet in vielen Bundesländern in diesen Wochen – in
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein beispielsweise ist sie schon
abgelaufen. Dort müssen Betriebe ihre Eierkartons nun umetikettieren. Der
ZDG hat einen Vorschlag gemacht, wie Betriebe die alten Kartons
weiterverwenden können: Ein Aufkleber mit der Aufschrift „Vorübergehend zum
Schutz unserer Legehennen Eier aus Bodenhaltung“ soll alle Hinweise auf
Freilandhaltung überdecken – zudem soll der Code auf den Eiern geändert
werden. „Der vom ZDG geplante Aufkleber hebt nicht auf die behördlich
angeordnete Stallpflicht ab, genau diesen Hinweis möchten wir aber auf der
Verpackung“, sagt Verbraucherschützerin Manthey. Zudem müsse der Aufkleber
schon ab Beginn der Stallpflicht auf die Verpackung, nicht erst nach Ablauf
der zwölf Wochen.
Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (CSU) hingegen kritisiert
die Frist selbst: Wie das Nachrichtenportal topagrar berichtete, hat er
sich in einem Brief an EU-Agrarkommissar Phil Hogan für eine Verlängerung
der Frist eingesetzt. Die Kommission plane allerdings keine Ausweitung der
zwölf Wochen, wie topagrar schreibt.
In der Kritik steht derzeit auch das grün-schwarz regierte
Baden-Württemberg: Anfang des Monats verkündete das Land eine neue
Stallpflicht, die einen Tag nach Ende der alten in Kraft trat. Die
zwölfwöchige Übergangsfrist fängt nun von vorn an, obwohl die Hühner schon
seit November im Stall sind. Kritik kommt vom
Bundeslandwirtschaftsministerium: „Eine Verlängerung der 12-Wochen-Frist
durch eine kurzzeitige Unterbrechung des Aufstallungsgebotes ist rechtlich
nicht möglich“, schrieb das Ministerium auf Nachfrage der taz. Das
baden-württembergische Verbraucherschutzministerium streitet diese Vorwürfe
jedoch ab: „Dieser eine Tag hat rechtlich mit der Kennzeichnungspflicht
nichts zu tun“, sagte Sprecherin Isabel Kling der taz. Der Grund für die
verlängerte Frist sei eine neue Risikoeinschätzung.
Friederike Meier
14 Feb 2017
## AUTOREN
Friederike Meier
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