| # taz.de -- Arbeitsrechtlich nicht haltbar | |
| > Gastkommentar Holms Kündigung durch seine Uni ist unberechtigt | |
| Nun ist Andrej Holm also doch gekündigt worden. Nicht, weil er als 18- und | |
| 19-Jähriger beim MfS mitgemacht hat. Sondern weil er 2005 und danach seine | |
| hauptamtliche Tätigkeit nicht offenbart und keine Einsicht und Reue gezeigt | |
| haben soll. | |
| Diese – fristgemäße – Kündigung durch die HU ist unberechtigt. Holm hät… | |
| gar nicht gefragt werden dürfen und durfte daher eine falsche Antwort | |
| geben: Weil er noch jung war und nur kurz dabei, weil es bereits 15 Jahre | |
| zurücklag und er seine wissenschaftlichen Meriten danach erworben hatte. | |
| Und weil die MfS-Tätigkeit für die konkrete Tätigkeit bei der HU keine | |
| Bedeutung haben konnte. | |
| Selbst wenn man das anders sieht, wird Holm die Kündigungsschutzklage | |
| gewinnen. Denn ihm ist seit 2005 nicht nur kein tätigkeitsbegründeter | |
| Vorwurf zu machen, etwa dass er Studenten mit tschekistischem Ideen | |
| indoktriniert hätte. Nein: Die HU-Präsidentin wird zitiert, sie bedauere | |
| die Entscheidung sehr, weil die HU „einen renommierten und anerkannten | |
| Stadtsoziologen mit großer wissenschaftlicher Reputation verliert“. Schon | |
| deshalb stellt die von der HU vorgeschützte Wiederholung der falschen | |
| Angaben bei verschiedenen Anlässen keine Rechtfertigung für den Rausschmiss | |
| dar: Dass er als Wissenschaftler Vertrauen genießt, sagt die HU selbst. | |
| Dass Wissenschaftler nicht lügen dürfen, verlangt die Rechtsordnung nicht: | |
| Sie sind nicht per se bessere Menschen als Anwälte, Richter oder | |
| Journalisten. Anwälte, Richter und Journalisten – das weiß ich aus eigener | |
| Empirie – lügen geradezu habituell. Wenn’s rauskommt, haben sie es nicht | |
| wissentlich gemacht. | |
| Johannes Eisenberg | |
| 20 Jan 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Johannes Eisenberg | |
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