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# taz.de -- Arbeitsrechtlich nicht haltbar
> Gastkommentar Holms Kündigung durch seine Uni ist unberechtigt
Nun ist Andrej Holm also doch gekündigt worden. Nicht, weil er als 18- und
19-Jähriger beim MfS mitgemacht hat. Sondern weil er 2005 und danach seine
hauptamtliche Tätigkeit nicht offenbart und keine Einsicht und Reue gezeigt
haben soll.
Diese – fristgemäße – Kündigung durch die HU ist unberechtigt. Holm hät…
gar nicht gefragt werden dürfen und durfte daher eine falsche Antwort
geben: Weil er noch jung war und nur kurz dabei, weil es bereits 15 Jahre
zurücklag und er seine wissenschaftlichen Meriten danach erworben hatte.
Und weil die MfS-Tätigkeit für die konkrete Tätigkeit bei der HU keine
Bedeutung haben konnte.
Selbst wenn man das anders sieht, wird Holm die Kündigungsschutzklage
gewinnen. Denn ihm ist seit 2005 nicht nur kein tätigkeitsbegründeter
Vorwurf zu machen, etwa dass er Studenten mit tschekistischem Ideen
indoktriniert hätte. Nein: Die HU-Präsidentin wird zitiert, sie bedauere
die Entscheidung sehr, weil die HU „einen renommierten und anerkannten
Stadtsoziologen mit großer wissenschaftlicher Reputation verliert“. Schon
deshalb stellt die von der HU vorgeschützte Wiederholung der falschen
Angaben bei verschiedenen Anlässen keine Rechtfertigung für den Rausschmiss
dar: Dass er als Wissenschaftler Vertrauen genießt, sagt die HU selbst.
Dass Wissenschaftler nicht lügen dürfen, verlangt die Rechtsordnung nicht:
Sie sind nicht per se bessere Menschen als Anwälte, Richter oder
Journalisten. Anwälte, Richter und Journalisten – das weiß ich aus eigener
Empirie – lügen geradezu habituell. Wenn’s rauskommt, haben sie es nicht
wissentlich gemacht.
Johannes Eisenberg
20 Jan 2017
## AUTOREN
Johannes Eisenberg
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