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# taz.de -- Waffenschein fürs Fahrradschloss
> Prävention Ab Sommer 2017 sollen Diebe mit einem „Stinktierschloss“
> vergrämt werden können
Bild: Sieht eigentlich ganz harmlos aus: das Stinkeschloss
BERLIN taz | Alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Fahrrad geklaut.
Aufgeklärt wird nicht mal jeder zehnte Diebstahl.
Fahrraddiebstahl ist auch ein globales Problem. Dagegen haben jetzt zwei
Erfinder aus Kalifornien einen aggressiven Bewacher entwickelt. Das
„Skunk-Lock“ sieht auf den ersten Blick aus wie ein normales, schwarz weiß
gestreiftes Bügelschloss aus Stahl. Auf Deutsch übersetzt heißt es
„Stinktier-Schloss“. Wer es ansägt oder aufbricht, setzt eine Gaswolke
frei. Die soll nicht nur übel reichen, sondern sogar Brechreiz auslösen.
Im Internet schlägt die Idee bereits ein. Das Start-Up hat per Crowdfunding
über 33.000 US-Dollar eingesammelt – mehr als doppelt so viel wie
eingeplant. Bestellen kann man das Schloss schon, geliefert werden soll es
ab Juni 2017. Kostenpunkt etwa 120 US-Dollar.
Die Erfinder Daniel Idzkowski und Yves Perrenoud haben das Fahrradschloss
an sich selbst und weiteren Freiwilligen getestet. „Auf eine Nähe von 60
Zentimeter war es wirklich schrecklich. Es hat in 99 Prozent der Testfälle
zum Kotzen geführt“, sagte Idzkowski dem Guardian.
Auch eine Gasmaske soll den Fahrraddieben nicht viel helfen. „Die Formel,
die wir entwickelt haben, ist auch noch durch gängige Gasmasken hindurch
wahrnehmbar (Wir mussten das am eigenen Leib erfahren)“, schreiben die
Erfinder auf ihrer Webseite. Das Schloss soll mit seinem Stinktiermuster
ohnehin stärker auf Abschreckung setzen als auf den Verteidigungsfall.
Das Reizgas im Innern des „skunk-lock“ trägt den Namen „formula D_1“ u…
enthält nach eigener Beschreibung natürliche Fettsäuren, die so auch in
ranziger Butter, Parmesankäse und in menschlichem Erbrochenen vorkommen. Ob
das ganze Gasgemisch aber ohne künstliche Chemie auskommt, ist unklar. Die
genaue Formel verrät das Start-Up nicht, zum Schutz vor Konkurrenten – und
vor Dieben. Das Reizgas verursache nach eigenen Angaben keine Verletzungen.
Dennoch ist der rechtliche Status des Produkts für den deutschen Markt
ungeklärt. Das beginnt schon mit der Frage, ob das wehrhafte Fahrradschloss
möglicherweise als Waffe gelten könnte. Zuständig für die waffenrechtliche
Einstufung von Gegenständen ist eine Abteilung im Bundeskriminalamt (BKA).
Gilt das Produkt als Waffe, wird es nicht ohne Weiteres frei gehandelt,
mitgeführt und verwendet werden dürfen. Auf Nachfrage der taz erklärte das
BKA, dass zurzeit noch kein Antrag für ein „Stinktierschloss“ vorliegt.
Andere Reizstoffsprühgeräte habe das Amt aber bereits als „Waffen“
eingestuft. Sie sind grundsätzlich verboten, die Erlaubnis ist vom Besitz
eines „Kleinen Waffenscheins“ abhängig. Auf im Handel frei erhältlichen
Abwehrsprays findet sich der Hinweis „Nur zur Tierabwehr“. Wer sie in einer
Notsituation gegen Menschen einsetzt, kann sich auf sein Notwehrrecht
berufen.
„Aus Sicht des strafrechtlichen Notwehrrechts wäre die Verwendung eines
solchen Fahrradschlosses in Deutschland kein Problem“, sagt der Münchner
Strafrechtsprofessor Armin Engländer. Auch ein menschlicher Verteidiger
dürfe sich in der gleichen Situation angemessen gegen Angriffe auf sein
Eigentum wehren – notfalls auch durch Körperverletzung. Dass die
Verteidigung von einem Fahrradschloss in Abwesenheit des Fahrradfahrers
ausgelöst werde, ändere an der rechtlichen Bewertung nichts. Vor allem dann
nicht, wenn für Diebe erkennbar sei, dass sie beim Aufsägen des
Fahrradschlosses eine Körperverletzung riskierten.
Bis zum Sommer 2017 sollen die rechtlichen Hürden genommen sein. Dann wird
das Fahrradschloss frei erhältlich sein.
21 Nov 2016
## AUTOREN
Markus Sehl
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