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# taz.de -- Geschichte einer Kinderehe
> Liebe? In Deutschland wird über die Kinderehe diskutiert. Soll man sie
> verbieten oder kann es Ausnahmen geben? Das Beispiel eines syrischen
> Paares zeigt, wie komplex das Thema ist
von Sascha Lübbe
Als Ahmad* Dana* das erste Mal besuchen kam, brachte er rote Rosen und eine
goldene Armbanduhr mit. Seine Mutter hatte das Treffen arrangiert. Hatte
einen Monat zuvor bei Danas Eltern geklingelt und sich nach den beiden
Töchtern erkundigt. Kurz danach kam sie zum Essen vorbei, es gab Kaffee und
Tee, Ahmads Mutter begutachtete die Töchter. Ihre Wahl fiel auf Dana. Weil
sie die Jüngere war.
Als Ahmad dann vor Dana stand, war Dana erleichtert. Sie mochte ihn. Er sah
noch besser aus als auf dem Foto. Sie sprachen etwa eine Stunde lang. Über
ihr Leben, über die Familien, über die Zukunft. Bevor Ahmad ging, fragte er
Dana, ob ihr die Uhr gefallen würde. Sie sagte: „Ja.“ Damit waren Ahmad und
Dana verlobt.
Das war in Syrien, zwei Jahre ist es her. Sie heirateten in kleinem Kreis,
denn es war Krieg. Sie bekamen ein Kind. Als Ahmad zum Wehrdienst
eingezogen werden sollte, entschloss sich das Paar zur Flucht. Kam über die
Türkei und Griechenland nach Deutschland, im Gepäck die sieben Monate alte
Leyla*.
Hier sitzt die Familie nun, in einem Flüchtlingsheim in Berlin. Er: ein
zurückhaltender junger Mann mit freundlichem Gesicht. Die Tochter auf dem
Schoß. Sie: ein blasses junges Mädchen mit klarem, ruhigem Blick. Erwachsen
wirkt sie, wie sie mit leiser aber fester Stimme spricht, sich das Kopftuch
zurechtrückt, sich über den Bauch streicht. Dana ist wieder schwanger, im
vierten Monat.
Wie selbstverständlich reden die beiden über ihre Ehe. Nicht ahnend, dass
sich die Jugendämter, Juristen und Politiker dieses Landes mit ihnen
beschäftigen. Denn Dana ist 15, Ahmad 24. Und Deutschland diskutiert: Wie
soll man mit Menschen wie ihnen umgehen?
Mit den Flüchtlingen ist auch die Zahl minderjährig Verheirateter
gestiegen. Seitdem ist pauschal von „Kinderehen“ und „Zwangsheiraten“ d…
Rede, von „Kindsbräuten“ und auch wieder von der „Islamisierung des
Abendlandes“. Justizminister Heiko Maas (SPD) kündigte bis Ende 2016 ein
Gesetz zum Verbot dieser Ehen an. Ausnahmen sollten nur gelten, wenn die
Jugendlichen bereits eigene Kinder haben. Der Union fordert eine generelle
Annullierung. Aber wäre die im Sinne der Betroffenen?
Das Thema Ehen bei Minderjährigen ist komplexer, als es scheint. Weil es
nicht nur Flüchtlinge und Muslime betrifft. Weil es keine einfachen
Lösungen gibt. Und weil sich das Phänomen als solches nur schwer greifen
lässt. Bei den Zahlen geht es los. 1.475 minderjährige Ausländer seien in
Deutschland als verheiratet registriert, so das Bundesinnenministerium im
September. Die Dunkelziffer dürfte höher sein. Nicht selten wird im
Familienkreis oder vor einer religiösen Instanz geheiratet und auf eine
staatliche Legitimation verzichtet.
## Ein soziales Phänomen
Zweites Missverständnis: die Religion. Ein Großteil der 1.475
minderjährigen Ausländer kommt zwar aus den islamischen Ländern Syrien
(664), Afghanistan (157) und dem Irak (100). Doch auch nichtmuslimische
EU-Staaten sind in der Statistik vorne mit dabei: Bulgarien, Polen,
Rumänien, Griechenland.
Für Monika Michell, Referentin der Frauenrechtsorganisation Terre des
Femmes, sind Ehen unter Minderjährigen eher ein soziales als ein religiöses
Phänomen. „Es geht hier um streng-patriarchalische Vorstellungen“, sagt
sie, „um überkommene Traditionen“. Die Religion diene dabei eher dazu,
diese zu stützen. Die Ursachen für die Ehen sind vielfältig: Armut, Sorge
um die Sicherheit der Kinder, auch um die eigene Ehre, wenn die Tochter
nicht jungfräulich in die Ehe geht. Hinzu kommt die politische Lage. So
waren vor Ausbruch des Syrienkrieges nach Angaben von SOS-Kinderdorf bei 13
Prozent aller syrischen Hochzeiten einer oder beide Ehepartner
minderjährig. Inzwischen seien es 51 Prozent.
Die Ehe unter Minderjährigen betrifft vor allem Frauen: Von den
registrierten minderjährigen Ausländern sind 78 Prozent weiblich.
Minderjährig verheiratete Mädchen, sagt Michell, würden häufiger Opfer
häuslicher Gewalt. Und früher schwanger. Hinzu komme der Druck, die Schule
abzubrechen und sich damit ganz in die Abhängigkeit des Mannes zu begeben.
Die Forderung der Organisation: Die im Ausland geschlossenen Ehen sollten
in Deutschland nicht anerkannt werden. Die Jugendlichen sollten nicht
zwangsläufig getrennt, auf jeden Fall aber sollte ein unabhängiger Vormund
bestellt werden.
Dagegen steht derzeit die Rechtslage: De facto werden rechtswirksam
geschlossene Ehen in Deutschland anerkannt. Aufgehoben können sie nur
werden, wenn sie das Kindeswohl gefährden oder gegen Grundsätze des
deutschen Rechts verstoßen. Wenn es sich um Ehen mit mehr als einem Partner
handelt, oder wenn die Heirat unter Zwang zu Stande kam.
Ehe unter Zwang? Fragt man Ahmad und Dana danach, schauen beide irritiert.
Niemand hätte sie zu dem Schritt gedrängt, sagen sie. Sie hätten es
erwartet, ja, und wären sicher auch enttäuscht gewesen, wenn beide „Nein“
gesagt hätten. Aber letztlich hätten die Eltern auch das akzeptiert. Die
frühe Heirat sei normal gewesen in ihrer Heimat, in der als konservativ
geltenden Stadt Hama, südlich von Aleppo. Ahmads Mutter etwa war elf, als
sie sich vermählte, und 13, als sie Ahmad, bekam.
## Dana kennt ihre Rechte
Ahmad war acht, als sein Vater starb. Er schmiss die Schule, übernahm
dessen Geschäft. Vor seiner Flucht habe er 50 Angestellte beschäftigt, sagt
er stolz. Dana hingegen sagt, sie sei mit ihren 15 Jahren reifer als manche
25-Jährige. Sie weiß, dass sie hier in Deutschland Rechte hat, dass sie
studieren und arbeiten kann. Eigentlich aber möchte sie nur eines: Hausfrau
und Mutter sein.
Wenn Ahmad und Dana über die Ehe reden, klingt es, als wären es die
Deutschen, die sich seltsam benehmen. Weil sie so spät Kinder kriegen. Weil
sie so selten heiraten. Weil ihnen die Familie nicht so wichtig ist.
Im Juni hatte ein ganz ähnlicher Fall für Schlagzeilen gesorgt. Das
Jugendamt Aschaffenburg hatte eine 15-jährige Syrerin und ihren 21-jährigen
syrischen Ehemann, die gemeinsam nach Deutschland geflohen waren, getrennt.
Die beiden durften sich fortan nur noch zwei Stunden pro Woche sehen. Das
Paar klagte – und bekam vor dem Oberlandesgericht Bamberg Recht. Die Ehe
wurde akzeptiert.
Es gibt Stimmen, die sagen, damit sei ein Präzedenzfall geschaffen worden,
der Kinderehen in Deutschland Tür und Tor geöffnet habe. Andere sehen das
Jugendamt Aschaffenburg in der Schuld. Ein Paar, das gemeinsam geflohen ist
und sich nun nur stundenweise sehen darf – ergibt das Sinn?
Was sich kaum jemand fragt: Wie lauten die Alternativen? Wenn die Ehen der
Minderjährigen aufgehoben werden, gelten die Ehepartner unter 18 als
unbegleitet. In Berlin ist dann das Jugendamt Steglitz-Zehlendorf für sie
zuständig. Dort wird über den Umgang mit minderjährig Verheirateten von
Fall zu Fall entschieden. „Wenn wir das Gefühl haben, eine Ehe kam unter
Zwang zu Stande oder ein Ehepartner möchte diese Verbindung nicht, dann
trennen wir“, sagt ein Mitarbeiter. Wenn sie aber das Gefühl hätten, die
Ehe funktioniere und sei freiwillig, ließe man die Paare zusammen. „Alles
andere wäre ja Quatsch.“
Gibt es also keine Alternativen? Doch, meint Sara Kinsky. Sie arbeitet für
die Kriseneinrichtung Papatya, die junge Frauen mit familiären Problemen
betreut, darunter auch solche, die von Zwangsverheiratungen betroffen sind.
Auch sie plädiert dafür, von Fall zu Fall abzuwägen – und das Interesse des
Mädchens in den Mittelpunkt zu stellen. Was sie aber unterstützt: die
Forderung, das Heiratsalter für in Deutschland geschlossene Ehen auf 18
festzusetzen. Ohne Ausnahmen.
„Jugendliche, die in Deutschland leben, können – wenn die Eltern sie lassen
– erst einmal Erfahrungen sammeln“, sagt Kinsky. „Sie müssen nicht gleich
heiraten.“ Ein Heiratsverbot unter 18 – auf diese Weise könnten auch
Menschen wie Dana schauen, was es für Möglichkeiten für sie gibt. Bevor sie
sich entscheiden.
*Alle Namen wurden auf Wunsch der Betroffenen geändert.
Dieser Text ist bereits im Berliner Stadtmagazin Zitty erschienen.
18 Nov 2016
## AUTOREN
Sascha Lübbe
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