# taz.de -- Grundgesetzänderung geplant: Weg frei für private Autobahnen | |
BERLIN | Private Geldgeber sollen sich künftig am Bau und Betrieb von | |
Autobahnen in Deutschland beteiligen können, für die ansonsten Bund und | |
Länder gemeinsam verantwortlich sind. Dazu wird das Grundgesetz geändert. | |
Wie, darauf haben sich gestern Finanz-, Wirtschafts- und | |
Verkehrsministerium geeinigt: Die privaten Investoren sollen sich zwar | |
nicht direkt an der geplanten Autobahn-Gesellschaft privaten Rechts im | |
Besitz von Bund und Ländern beteiligen können, die sich um die Autobahnen | |
und einige Fernstraßen kümmern soll – das hatte Finanzminister Wolfgang | |
Schäuble (CDU) ursprünglich gefordert. Aber sie sollen Projekte der | |
Gesellschaft mitfinanzieren dürfen, heißt es in einem Gesetzentwurf, der | |
der taz vorliegt. Die Grünen kritisieren das: „Versicherungen und Banken, | |
die sich […] an den Autobahnen beteiligen, machen das nicht umsonst. Am | |
Ende muss jemand deren Profite bezahlen, und das werden die Steuerzahler | |
und Autofahrer sein“, sagt Sven-Christian Kindler, haushaltspolitischer | |
Sprecher der Grünen im Bundestag. (taz) | |
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25 Nov 2016 | |
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