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# taz.de -- Grundgesetzänderung geplant: Weg frei für private Autobahnen
BERLIN | Private Geldgeber sollen sich künftig am Bau und Betrieb von
Autobahnen in Deutschland beteiligen können, für die ansonsten Bund und
Länder gemeinsam verantwortlich sind. Dazu wird das Grundgesetz geändert.
Wie, darauf haben sich gestern Finanz-, Wirtschafts- und
Verkehrsministerium geeinigt: Die privaten Investoren sollen sich zwar
nicht direkt an der geplanten Autobahn-Gesellschaft privaten Rechts im
Besitz von Bund und Ländern beteiligen können, die sich um die Autobahnen
und einige Fernstraßen kümmern soll – das hatte Finanzminister Wolfgang
Schäuble (CDU) ursprünglich gefordert. Aber sie sollen Projekte der
Gesellschaft mitfinanzieren dürfen, heißt es in einem Gesetzentwurf, der
der taz vorliegt. Die Grünen kritisieren das: „Versicherungen und Banken,
die sich […] an den Autobahnen beteiligen, machen das nicht umsonst. Am
Ende muss jemand deren Profite bezahlen, und das werden die Steuerzahler
und Autofahrer sein“, sagt Sven-Christian Kindler, haushaltspolitischer
Sprecher der Grünen im Bundestag. (taz)
[1][Meinung + Diskussion]
25 Nov 2016
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