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# taz.de -- Verbraucherschützerrüffeln WhatsApp
> DATEN Messengerdienst gibt Kundendaten an Facebook weiter. Betroffen sind
> Millionen
BERLIN taz | Der Dachverband der deutschen Verbraucherschützer hat den
Messengerdienst WhatsApp wegen der Weitergabe von Kundendaten an Facebook
abgemahnt. Der Verbraucherzentralen-Bundesverband (vzbv) fordert von
WhatsApp eine Unterlassungserklärung bis Mittwoch, sonst „werden wir
prüfen, ob wir klagen“, erklärte Christopher Kunke vom vzbv. Die
Verbraucherzentrale hält die neuen Bedingungen für rechtswidrig. Eine
Stellungnahme des US-Unternehmens war gestern nicht zu erhalten.
Seit zwei Jahren gehört WhatsApp zu Facebook. Der Messengerdienst betonte
lange, er wolle von Facebook unabhängig bleiben. Mit den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB), die seit dem 25. August gelten, wollen die
beiden Firmen nun allerdings die Daten ihrer Nutzer austauschen.
Das stößt bei den Verbraucherschützern auf Kritik. Schon die Einwilligung
in die neuen AGB werde von WhatsApp nicht ordnungsgemäß eingeholt, erklärte
Christopher Kunke vom vzbv. Denn der Nutzer müsse bei seiner Bestätigung
der neuen AGB auf dem Smartphone nicht selbst die Option wählen, dass die
Daten von Facebook zu Werbezwecken verwendet werden – den Haken hat
WhatsApp dort schon gesetzt. „Nach der gängigen Rechtsprechung wäre hier
eine aktive und bewusste Zustimmung nötig“, sagt Kunke. Immerhin diesen
Haken kann der Nutzer entfernen. Dann darf Facebook die Daten nicht für
personalisierte Werbung nutzen – weitergegeben werden sie aber trotzdem.
Die Verbraucherzentrale sieht damit Millionen von Kunden getäuscht.
Besonders kritisch finden die Verbraucherschützer, dass von dem
Datenaustausch auch Menschen betroffen sind, die WhatsApp oder Facebook gar
nicht nutzen. Denn der Messengerdienst will die kompletten Telefonbuchdaten
der User weitergeben. Wer WhatsApp weiter nutzen möchte, muss daher
versichern, dass er das Recht hat, die Telefonnummern seiner Kontakte an
Facebook weiterzureichen. „Niemand wird alle seine Kontakte um Erlaubnis
fragen und nur dann hätte man das Recht, die Telefonnummern
weiterzureichen“, sagt Christopher Kunke. Whatsapp möchte sich zudem vom
Nutzer absegnen lassen, ihn über künftige Änderungen nicht mehr informieren
zu müssen. Das hält der vzbv für ebenso unzulässig wie das Recht, Nutzern
aus beliebigen Gründen zu kündigen.
WhatsApp ist in der Branche für Messengerdienste Marktführer. Zwei Drittel
aller deutschen Internetnutzer schreiben regelmäßig Nachrichten per
WhatsApp. Tobias Pastoors
20 Sep 2016
## AUTOREN
Tobias Pastoors
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