Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil gegen Oscar Pistorius: „Ein gefallener Held“
> Vor drei Jahren erschoß der einstige Sportstar seine Freundin. Wegen
> Mordes bekam er jetzt in zweiter Instanz lediglich sechs Jahre Haft.
Bild: Ein „gefallener Held“: So sieht die Richterin Oscar Pistorius
johannesburg taz | Der ehemalige Spitzensportler Oscar Pistorius ist am
Mittwoch in Pretoria zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt
worden. Mehr als drei Jahre nach den tödlichen Schüssen auf seine Freundin
ist Südafrikas ehemaliger Spitzensportler nun in der zweiten Instanz des
Mordes bestraft worden.
Pistorius hatte im Februar 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp durch eine
geschlossene Toilettentür erschossen. Er spricht von einem Versehen,
feuerte aber vier Kugeln ab. Angeblich habe er einen Einbrecher hinter der
Tür vermutet.
Richterin Thokozile Masipa hatte Pistorius bereits zu fünf Jahren Haft
wegen Totschlags verurteilt, von denen der gefallene Spitzensportler ein
Jahr absaß. Die Staatsanwaltschaft ging jedoch in Revision. Das Gericht sah
nun die Tat als Mord an. Darauf steht normalerweise in Südafrika eine
Gefängnisstrafe von 15 Jahren.
Die Richterin berücksichtigte jedoch mildernde Umstände, die
esrechtfertigen, diese Mindeststrafe zu reduzieren. Auch wenn Pistorius als
Goldmedaillengewinner und Leistungssportler wahrgenommen werde, müsse man
berücksichtigen, dass er zum Zeitpunkt der Tat nachts um drei voller Angst
vor einem Eindringling und ohne Prothesen war, meinte Masipa. Der
Angeklagte habe nach der Tat unverzüglich Schritte unternommen, um das
Leben seiner Freundin zu retten. Sie ging in ihrer Urteilsbegründung auch
davon aus, dass Pistorius die Tat bereue. Viele Südafrikaner hatten stets
Oscar Pistorius' Beteuerungen seiner Unschuld angezweifelt und auch der
Staatsanwalt war nicht von seiner Reue überzeugt.
## Richterin Masipa: „guter Kandidat für Rehabilitation“
Aber die Richterin betonte, der 29jährige Angeklagte habe sich mehrfach
darum bemüht, die Familie seiner Freundin zu treffen und sein Bedauern
auszudrücken. Auch habe er alle in seinem Besitz befindlichen Waffen
verkauft und immer wieder erklärt, er wolle nie wieder eine Waffe anfassen.
Es gehe nicht darum, in ihrem Urteil die öffentliche Meinung zu
befriedigen, sondern ein angemessenes Urteil für ein schweres Verbrechen zu
finden. Sie legte ihm zur Last, dass er in der Nacht keinen Warnschuss
abgegeben habe. Er habe gewusst, dass jemand im Badezimmer war und keine
Fluchtmöglichkeit hatte.
Richterin Masipa erklärte, er habe ein Jahr seiner Strafe verbüßt und sich
als guter Kandidat für eine Rehabilitation erwiesen. Sein Leben werde
jedoch nie mehr das gleiche sein. „Er ist ein gefallener Held, er ist ein
gebrochener Mann.“ Eine langjährige Haftstrafe werde deshalb nicht mehr
Gerechtigkeit bringen als eine kürzere Strafe. Pistorius verfolgte die
Ausführungen der Richterin mit steinernem Gesicht und wirkte erleichtert,
als er aus dem Saal geführt wurde.
Die letzten Monate hatte er unter Hausarrest bei seinem Onkel verbracht.
Jetzt geht er wieder ins Gefängnis und hat bereits angekündigt, dass er die
Strafe akzeptiert. Auch der Staatsanwalt signalisierte, er wolle nicht in
Berufung gehen. Rechtsexperte William Booth erklärte, dass Pistorius mit
großer Wahrscheinlichkeit weniger als sechs Jahre Haft verbüßen wird. Er
sei mit einer milden Strafe für ein schweres Verbrechen davongekommen.
6 Jul 2016
## AUTOREN
Martina Schwikowski
## TAGS
Südafrika
Oscar Pistorius
Reeva Steenkamp
Oscar Pistorius
Berufung
Oscar Pistorius
Oscar Pistorius
## ARTIKEL ZUM THEMA
Berufungsverfahren in Südafrika: Pistorius wegen Mordes verurteilt
Ein südafrikanisches Berufungsgericht hat nun ein schärferes Urteil gegen
den früheren Sprint-Star Oscar Pistorius gesprochen.
Berufungsverfahren gegen Pistorius: In die nächste Runde
Der Fall des südafrikansichen Sportlers Oscar Pistorius wird erneut
verhandelt. Statt fahrlässiger Tötung, droht ihm nun eine Verurteilung
wegen Mordes.
Prozess gegen Sprinter Pistorius: Gericht lässt Berufung zu
Der Staatsanwaltschaft reichen fünf Jahre Haft für Oscar Pistorius nicht
aus. Sie will den beinamputierten Sprinter wegen Mordes verurteilt sehen.
Urteil im Pistorius-Prozess: Staatsanwaltschaft geht in Berufung
Fünf Jahre Haft für Oscar Pistorius wegen fahrlässiger Tötung an seiner
Freundin, bei guter Führung ein früher Anspruch auf Hausarrest: zu wenig,
findet die Anklage.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.