| # taz.de -- Urteil 14 Jahre Haft wegen Messerattacke auf Kölns Oberbürgermeis… | |
| Düsseldorf taz/dpa | Im Prozess um das Attentat auf die spätere Kölner | |
| Oberbürgermeisterin Henriette Reker ist der Täter zu 14 Jahren Haft | |
| verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wertete den | |
| Messerangriff des 45-jährigen Angeklagten Frank S. am 17. Oktober 2015 als | |
| versuchten Mord. Die Tat sei „der Höhepunkt einer bundesweiten Welle von | |
| Straftaten gegen Politiker und staatliche Einrichtungen im Zusammenhang mit | |
| der Flüchtlingspolitik“ gewesen, sagte Richterin Barbara Havliza am | |
| Freitag. | |
| S. hatte Reker am Tag vor der Oberbürgermeisterwahl auf offener Straße ein | |
| Jagdmesser in den Hals gerammt. Die 59-Jährige schwebte in Lebensgefahr und | |
| lag mehrere Tag im künstlichen Koma. Die Bundesanwaltschaft hatte | |
| lebenslange Haft, der Verteidiger maximal 15 Jahre gefordert. | |
| Die Urteilsverkündung nahm S. mit regungsloser Miene entgegen. Ab und an | |
| senkte er den kahl rasierten Kopf. Zu seinem verbliebenen Verteidiger | |
| Jasper Marten hielt er eine Sitzlänge Abstand. Wie auch an den letzten | |
| Verhandlungstagen hatte er beim Betreten des Gerichtssaals sein Gesicht | |
| nicht mehr hinter Akten versteckt. | |
| In der Urteilsbegründung folgte die Richterin weitgehend dem Plädoyer des | |
| Bundesanwalts. Als strafmildernd wertete das Gericht vor allem, dass Frank | |
| S. eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und | |
| paranoiden Zügen attestiert wurde. S. sei „recht impulsiv“, „misstrauisc… | |
| und „schnell kränkbar“, so das Gericht. | |
| Akribisch habe Frank S. seine Tat vorbereitet. Es sei nur dem Zufall zu | |
| verdanken, dass Reker nichts Schlimmeres passiert sei, hieß es in der | |
| Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe die Wehrlosigkeit der Politikerin | |
| bewusst ausgenutzt. Dennoch habe er nicht aus Heimtücke gehandelt. Dazu | |
| habe ein eigennütziges Motiv gefehlt. Ganz im Gegenteil glaubte er – gemäß | |
| seinem „verqueren Weltbild“ –, im Sinne des Gemeinwohls gehandelt zu habe… | |
| Ebenfalls als strafmildernd wurde angeführt, dass der Angeklagte sozial | |
| isoliert gewesen sei, sein verzerrtes Weltbild vor allem über das Internet | |
| entwickelt habe und sich bei Reker entschuldigen wollte. | |
| Das Gericht folgt der Annahme des Bundesanwalts, dass Frank S. sich am | |
| Vorabend der Tat zum Angriff auf Henriette Reker entschlossen habe. Er habe | |
| sie als Repräsentantin einer von ihm als verfehlt bezeichneten Politik | |
| töten wollen. | |
| Vor Gericht hatte Frank S. die Kölner Oberbürgermeisterin als „völlig | |
| weltfremde linksradikale Schickeria-Ideologin“ bezeichnet und die | |
| Prozessbeteiligten als Teil eines Komplotts diffamiert. Seine hastig | |
| vorgetragene Entschuldigung hatte Reker während ihrer Zeugenaussage | |
| zurückgewiesen. | |
| Das Gericht hält S. für einen sozial isolierten Einzeltäter. Anders äußerte | |
| sich der ehemalige Verteidiger Christof Miseré, der Anfang Juni in | |
| beiderseitigem Einvernehmen von dem Fall entbunden wurde. Er hatte in einem | |
| Eingangsplädoyer von einem „politischen Prozess“ gesprochen. Nun sei er | |
| froh, aus dem Verfahren ausgestiegen zu sein, sagte er der taz. Ihm sei am | |
| Telefon gedroht worden: „Wenn du nicht so agierst, wie wir wollen, ist dein | |
| Kopf dran.“ Dem Generalbundesanwalt und dem Gericht wirft er vor, die | |
| wahren Zusammenhänge nicht aufklären zu wollen. Anfang Juni postete er auf | |
| Facebook: „Das ist NSU II“. | |
| Der Generalbundesanwalt weist die Vorwürfe zurück. Es gebe keinerlei | |
| Hinweise auf eine Beteiligung von Dritten. | |
| Claudia Hennen | |
| 2 Jul 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Claudia Hennen | |
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