Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- AfD-Höcke gegen taz: Kein Hitlergruß
Dass Björn Höcke am 18. Mai 2016 keinen Hitlergruß gezeigt hat, darüber
waren sich die Parteien vor dem Landgericht Erfurt am 15. Juni 2016 einig:
Die taz hatte einen Artikel über einen Auftritt Höckes vor dem Erfurter
Dom, bei dem das AfD-Mitglied 25 Minuten lang gegen einen in Erfurt
geplanten Moscheeneubau gehetzt hatte, mit einem Standbild aus der von der
AfD selbst verbreiteten Filmaufzeichnung illustriert. Der Bildausschnitt
zeigt Höcke mit erhobenem rechten Arm und ausgestreckter Hand.
Überschrieben war der Artikel mit „Hitlergruß im Abendland“.
Gegenstand des Artikels war die von der taz ausgemachte Wirkung der
Höcke-Rede. Noch am Abend des 18. Mai hatte ein „15-jähriger fehlgeleiteter
Erfurter“ (so der Richter in der Verhandlung) einen YouTube-Beitrag
hochgeladen, in dem er den Hitlergruß zeigte und zum Widerstand gegen den
Moscheebau durch Brandstiftung aufrief. Nachdem Höcke sich bei der taz über
die Berichterstattung beschwerte, änderte die taz die Überschrift in „Höcke
nimmt Maß“. Das war Höcke nicht genug. Er begehrte eine einstweilige
Verfügung, mit der der taz die alte und die neue Überschrift untersagt
werden sollte, dazu die Verbreitung des Standbildes und der Satz: „In
Thüringen zeigt sich, wie der Anti-Islam-Kurs der AfD praktisch aussieht.
Dort schürt Höcke den Hass gegen eine kleine muslimische Gemeinde.“
Der Richter sah allenfalls in der zunächst gewählten Überschrift eine
mögliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte der taz. Zwar habe die taz
nicht behauptet, dass Höcke selbst den Hitlergruß gezeigt habe. Ein Teil
der Leserschaft könne aber die Überschrift im Kontext mit dem Bild so
verstehen. Die beanstandete Wortberichterstattung und die neue Überschrift
hielt der Richter in der Verhandlung für wahrscheinlich zulässige
Meinungsäußerungen.
Die taz hatte unter anderem geltend gemacht, dass Höcke als
medienerfahrener Redner bewusst die im Standbild gezeigte Grußform gewählt
habe – und er nicht das Recht habe, der taz vorzuschreiben, wie sie ihr
Bildmaterial auswähle. Ob und in welchem Umfang eine einstweilige Verfügung
gegen die taz erlassen wird, soll am 22. Juni als Entscheidung verkündet
werden. TAZ
17 Jun 2016
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.