| # taz.de -- AfD-Höcke gegen taz: Kein Hitlergruß | |
| Dass Björn Höcke am 18. Mai 2016 keinen Hitlergruß gezeigt hat, darüber | |
| waren sich die Parteien vor dem Landgericht Erfurt am 15. Juni 2016 einig: | |
| Die taz hatte einen Artikel über einen Auftritt Höckes vor dem Erfurter | |
| Dom, bei dem das AfD-Mitglied 25 Minuten lang gegen einen in Erfurt | |
| geplanten Moscheeneubau gehetzt hatte, mit einem Standbild aus der von der | |
| AfD selbst verbreiteten Filmaufzeichnung illustriert. Der Bildausschnitt | |
| zeigt Höcke mit erhobenem rechten Arm und ausgestreckter Hand. | |
| Überschrieben war der Artikel mit „Hitlergruß im Abendland“. | |
| Gegenstand des Artikels war die von der taz ausgemachte Wirkung der | |
| Höcke-Rede. Noch am Abend des 18. Mai hatte ein „15-jähriger fehlgeleiteter | |
| Erfurter“ (so der Richter in der Verhandlung) einen YouTube-Beitrag | |
| hochgeladen, in dem er den Hitlergruß zeigte und zum Widerstand gegen den | |
| Moscheebau durch Brandstiftung aufrief. Nachdem Höcke sich bei der taz über | |
| die Berichterstattung beschwerte, änderte die taz die Überschrift in „Höcke | |
| nimmt Maß“. Das war Höcke nicht genug. Er begehrte eine einstweilige | |
| Verfügung, mit der der taz die alte und die neue Überschrift untersagt | |
| werden sollte, dazu die Verbreitung des Standbildes und der Satz: „In | |
| Thüringen zeigt sich, wie der Anti-Islam-Kurs der AfD praktisch aussieht. | |
| Dort schürt Höcke den Hass gegen eine kleine muslimische Gemeinde.“ | |
| Der Richter sah allenfalls in der zunächst gewählten Überschrift eine | |
| mögliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte der taz. Zwar habe die taz | |
| nicht behauptet, dass Höcke selbst den Hitlergruß gezeigt habe. Ein Teil | |
| der Leserschaft könne aber die Überschrift im Kontext mit dem Bild so | |
| verstehen. Die beanstandete Wortberichterstattung und die neue Überschrift | |
| hielt der Richter in der Verhandlung für wahrscheinlich zulässige | |
| Meinungsäußerungen. | |
| Die taz hatte unter anderem geltend gemacht, dass Höcke als | |
| medienerfahrener Redner bewusst die im Standbild gezeigte Grußform gewählt | |
| habe – und er nicht das Recht habe, der taz vorzuschreiben, wie sie ihr | |
| Bildmaterial auswähle. Ob und in welchem Umfang eine einstweilige Verfügung | |
| gegen die taz erlassen wird, soll am 22. Juni als Entscheidung verkündet | |
| werden. TAZ | |
| 17 Jun 2016 | |
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