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# taz.de -- Bargeld ist nicht kriminell
> bürgerschaft Trotz großer Einigkeit in der Debatte zur Abschaffung des
> Bargelds will der Landtag denFDP-Antrag nicht annehmen
Ob eine Bargeldobergrenze und die Abschaffung des 500-Euro-Scheins einen
Verlust von Freiheit bedeute, darüber wurde am Donnerstag in der Sitzung
der Bürgerschaft debattiert. Eine europaweite Bargeldobergrenze ist die
jüngste Forderung des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble (CDU).
Mit einem Dringlichkeitsantrag hatte die FDP-Fraktion das Thema in die
Bürgerschaft gebracht. Sie forderte den Landtag auf, sich entschieden gegen
die Pläne Schäubles zu stellen. Das sei notwendig, um Privatsphäre und
Daten der BürgerInnen zu schützen.
Im Gegensatz zur Obergrenze wurde der Erhalt des 500-Euro-Scheins nicht
sehr umfangreich debattiert. Auf den, so wirkte es, könnten die Mehrheit
der Abgeordneten gut verzichten. „Das Ende des 500-Euro-Scheins ist nicht
das Ende der Freiheit in Deutschland“, kommentierte der
wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen, Björn Fecker. Ähnlich äußerte
sich auch Klaus-Reiner Rupp (Die Linke). Am 500-Euro-Schein hänge sein
Herzblut nun wirklich nicht, so der Wirtschaftspolitiker.
FDP-Chef Hauke Hilz ließ sich nicht weiter darauf ein. Ihn empörte viel
mehr, dass mit einer Bargeldobergrenze ein Zusammenhang zwischen großen
Summen an Bargeld und Kriminalität hergestellt werde. „Bargeld ist nicht
automatisch kriminell sondern bedeutet Freiheit“, behauptete Hauke Hilz.
Finanzpolitiker Arno Gottschalk (SPD) beschwichtigte ihn, denn „99 Prozent
der Bürger betrifft es nicht“. Es gebe aber die Befürchtung, so Gottschalk,
dass es sich bei der Grenze von 5.000 Euro nur um einen Einstieg handle und
sie noch weiter sinke. Das mache es zu einer politischen Frage, so
Gottschalk. Er plädierte deshalb für fundierte Untersuchungen zum Thema.
Auf Nachteile einer in Zukunft möglichen bargeldlosen Gesellschaft verwies
Rupp. Er kritisierte die elektronische Zahlungsweise, die Kundendaten
preisgebe und das Ausspionieren des Kaufverhaltens möglich mache. Rupp
bezeichnete die geplanten Maßnahmen als „Einschränkungen der individuellen
Freiheit“.Bürgermeisterin Karoline Linnert gab zu bedenken, dass eine
Obergrenze an Steuerhinterziehungen, Schwarzarbeit oder terroristischen
Aktivitäten nicht viel ändern werde. Dass werde am Beispiel Portugals oder
Spaniens deutlich. Auch dort hätte die Schwarzarbeit nach Einführung einer
Höchstgrenze nicht abgenommen. Eine Einschätzung, die eine Studie des
Ökonoms Friedrich Schneider bestätigt. Er berechnete, dass die Einführung
einer europaweiten Obergrenze von 5.000 Euro einen Rückgang der
Schwarzarbeit um nicht mehr als ein Prozent bewirken dürfte.
Dass eine Obergrenze ihren Sinn verfehlte, darüber waren sich alle
Fraktionen letztendlich einig. Abgelehnt wurde der Antrag der FDP trotzdem.
Leandra Hanke
18 Mar 2016
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Leandra Hanke
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