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# taz.de -- Lärmbelästigung oder Zukunftsmusik?
> Nachbarschaft Das Amtsgericht erklärt eine Kita in St. Georg wegen
> Lärmbelästigung für unzulässig
"Wir haben schon Berufung eingelegt. Wir wollen sehen, was die zweite, oder
auch die folgende Instanz dazu sagt", sagt Ralf Burmester, Vermieter der
Kita "Kinderloft". "Das Interesse der Gemeinschaft nach Kinderbetreuung in
der Nähe des Wohnortes muss wichtiger sein, als die Interessen Einzelner."
Die Kita im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhaus in der Brennerstraße ist
nicht zulässig. Das hat das Amtsgericht St. Georg am 26. Februar auf eine
Klage der Wohnungseigentürmergemeinschaft hin entschieden.
Die EigentümerInnen hatten sich über den starken Lärm beschwert, der von
den 35 Kindern ausgeht. So beschreibt die Mieterin Ulrike Arnold die
kleinen und ansonsten kinderlosen Wohnungen als "sehr hellhörig". Sie wohne
im ersten Stock und könne sogar die Waschmaschine im Keller hören. Daher
wirbt sie in einem Facebook-Kommentar um Verständnis für die
EigentümerInnen.
Jedoch verbietet das Bundesimmissionsschutzgesetz, auch Kinderlärmgesetz
genannt, seit 2011 Klagen gegen Kitas und Spielplätze wegen
Lärmbelästigung. Im Gegensatz zu Baustellenlärm gilt Kindergeschrei nicht
als schädliche Umwelteinwirkung.
Hier aber greift die Nutzungsregelung, die die EigentümerInnen festgelegt
haben. Die sieht eine gewerbliche Nutzung vor. Kai Wantzen, Sprecher des
Amtsgerichts sagte dem Hamburger Abendblatt, dass eine Kita "trotz der
bestehenden Nutzungsregelung zulässig sein kann, wenn die anderen
Eigentümer typischerweise nicht stärker beeinträchtigt sind, als durch
einen Laden". Dafür müsste der Eigentümer Vorkehrungen treffen, um
Lärmbeeinträchtigungen gering zu halten. Dass er in diese Richtung tätig
geworden wäre, habe das Gericht jedoch "nicht feststellen" können.
Burmester hält dieses Urteil für nicht rechtmäßig: "Im April 2015 entschied
der Bundesgerichtshof, dass das ,Kinderlärmschutzgesetz' sowohl im
Mietrecht als auch im Wohnungseigentumsgesetz gilt" – also auch in diesem
Fall.
Außerdem bemängelt Burmester: "Richtig perfide finde ich die Begründung des
Vorsitzenden, der ausdrücklich auf die Wertungen des
Bundesimmissionsschutzgesetzes hinweist und sagt, dass auch der
Bundesgesetzgeber damit anerkannt hat, dass Kinder Lärm machen. Damit wird
der Gesetzeszweck in sein Gegenteil verdreht."
Der Grünen-Abgeordnete Farid Müller hätte sich einen Kompromiss außerhalb
des Gerichtssaals gewünscht: "Formalrechtlich mag das so sein, aber ein
Zusammenleben hat auch noch andere Facetten". Leonie Habisch
3 Mar 2016
## AUTOREN
Leonie Habisch
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