# taz.de -- Lärmbelästigung oder Zukunftsmusik? | |
> Nachbarschaft Das Amtsgericht erklärt eine Kita in St. Georg wegen | |
> Lärmbelästigung für unzulässig | |
"Wir haben schon Berufung eingelegt. Wir wollen sehen, was die zweite, oder | |
auch die folgende Instanz dazu sagt", sagt Ralf Burmester, Vermieter der | |
Kita "Kinderloft". "Das Interesse der Gemeinschaft nach Kinderbetreuung in | |
der Nähe des Wohnortes muss wichtiger sein, als die Interessen Einzelner." | |
Die Kita im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhaus in der Brennerstraße ist | |
nicht zulässig. Das hat das Amtsgericht St. Georg am 26. Februar auf eine | |
Klage der Wohnungseigentürmergemeinschaft hin entschieden. | |
Die EigentümerInnen hatten sich über den starken Lärm beschwert, der von | |
den 35 Kindern ausgeht. So beschreibt die Mieterin Ulrike Arnold die | |
kleinen und ansonsten kinderlosen Wohnungen als "sehr hellhörig". Sie wohne | |
im ersten Stock und könne sogar die Waschmaschine im Keller hören. Daher | |
wirbt sie in einem Facebook-Kommentar um Verständnis für die | |
EigentümerInnen. | |
Jedoch verbietet das Bundesimmissionsschutzgesetz, auch Kinderlärmgesetz | |
genannt, seit 2011 Klagen gegen Kitas und Spielplätze wegen | |
Lärmbelästigung. Im Gegensatz zu Baustellenlärm gilt Kindergeschrei nicht | |
als schädliche Umwelteinwirkung. | |
Hier aber greift die Nutzungsregelung, die die EigentümerInnen festgelegt | |
haben. Die sieht eine gewerbliche Nutzung vor. Kai Wantzen, Sprecher des | |
Amtsgerichts sagte dem Hamburger Abendblatt, dass eine Kita "trotz der | |
bestehenden Nutzungsregelung zulässig sein kann, wenn die anderen | |
Eigentümer typischerweise nicht stärker beeinträchtigt sind, als durch | |
einen Laden". Dafür müsste der Eigentümer Vorkehrungen treffen, um | |
Lärmbeeinträchtigungen gering zu halten. Dass er in diese Richtung tätig | |
geworden wäre, habe das Gericht jedoch "nicht feststellen" können. | |
Burmester hält dieses Urteil für nicht rechtmäßig: "Im April 2015 entschied | |
der Bundesgerichtshof, dass das ,Kinderlärmschutzgesetz' sowohl im | |
Mietrecht als auch im Wohnungseigentumsgesetz gilt" – also auch in diesem | |
Fall. | |
Außerdem bemängelt Burmester: "Richtig perfide finde ich die Begründung des | |
Vorsitzenden, der ausdrücklich auf die Wertungen des | |
Bundesimmissionsschutzgesetzes hinweist und sagt, dass auch der | |
Bundesgesetzgeber damit anerkannt hat, dass Kinder Lärm machen. Damit wird | |
der Gesetzeszweck in sein Gegenteil verdreht." | |
Der Grünen-Abgeordnete Farid Müller hätte sich einen Kompromiss außerhalb | |
des Gerichtssaals gewünscht: "Formalrechtlich mag das so sein, aber ein | |
Zusammenleben hat auch noch andere Facetten". Leonie Habisch | |
3 Mar 2016 | |
## AUTOREN | |
Leonie Habisch | |
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