Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Es darf offiziell gefeiert werden
> Beschluss Freiluftpartys sollen künftig durch eine eigene gesetzliche
> Regelung legal sein
Sehnsüchtig wartet Bremen auf den Sommer und die Feiergemeinde auf den
Start der „Freiluftparty“-Saison: „Open Airs“ sind ab jetzt nicht mehr
illegal. Auf eine große Anfrage der Linksfraktion hin reagierten SPD und
Grüne im Dezember mit einer Partyregelung: Der Gesetzesentwurf, das
„Freiluftpartygesetz“, ist nun von der Deputation für Inneres angenommen.
Ein Erfolg für die Subkultur – oder doch nicht?
Bevor die Musikanlage aufgedreht und das Kaltgetränk ausgeschenkt werden
kann, müssen erst mal die Vorschriften gelesen werden. Eine spontane
Freiluftparty kann mindestens eine Woche und muss spätestens 24 Stunden
vorher angemeldet werden. Ausgenommen bei der Frist sind Wochenend- und
Feiertage, an denen die meisten Partys stattfinden. Drei Kontaktpersonen
und der Ort der Veranstaltung müssen angegeben werden. Ausgenommen sind
Naturschutzgebiete, der Bürgerpark oder Gebiete, in denen Verkehr oder
Betriebe aufgehalten werden könnten. Will sagen: Nur solange nichts und
niemand gestört wird und am nächsten Tag alles wieder aufgeräumt ist – ist
Feiern erlaubt.
Die Größe der Partys hätte laut SPD und Grünen-Fraktionen in der
Vergangenheit zu mehr Konflikten zwischen Polizei und Veranstaltern
geführt. Deshalb darf nun die Zahl von 300 Gästen nicht überschritten
werden. Praxisfern findet das Miriam Strunge (Die Linke): So sei
zweifelhaft, ob es auf einer offenen Fläche möglich ist, zu sagen, wer zur
Party dazugehört und wer nicht. Immerhin bedeute der Gesetzentwurf aber
einen „Fortschritt, auch wenn unser Fortschritt anders aussehen würde“. Die
Linksfraktion hätte ein Laissez-faire Prinzip gewollt und keinen
Kontrollzwang. „Wir wollen, dass die Menschen einfach feiern können, ohne
polizeiliche Repression“. Bedauerlich sei aber die kurze Probezeit bis
Dezember 2016. Das bedeute: Feiergemeinde benehmt euch, sonst werdet ihr
wieder illegal. leandra hanke
14 Mar 2016
## AUTOREN
Leandra Hanke
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.