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# taz.de -- PatientInnen müssen auf Beistand warten
> schutz Seit Anfang des Jahres sind Niedersachsens Krankenhäuser dazu
> verpflichtet PatientenfürsprecherInnen zu benennen. Dazu sehen sich die
> meisten Kliniken nicht in der Lage: Das Land müsse mithelfen. Die
> Gesundheitsministerin wundert sich
Bild: Soll in Niedersachsen weniger alleine sein mit ihren Bedürfnissen: Krank…
von Anna Gröhn
Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) hat die
zögerliche Einführung der PatientenfürsprecherInnen in den Krankenhäusern
kritisiert. Seit 1. Januar sind rund 190 Kliniken im Land dazu
verpflichtet, solche ehrenamtlichen FürsprecherInnen in ihren Alltag zu
integrieren. „Aber nur bei knapp der Hälfte der Häuser ist das bis jetzt
erfolgt“, sagte Rundt der taz.
Vor gut einem Jahr ist der Delmenhorster Krankenpfleger Niels H. wegen der
Ermordung zahlreicher PatientInnen zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Den Fall nahm die rot-grüne Regierungskoalition in Niedersachsen zum
Anlass, das Krankenhausgesetz zu ändern. So sollen die PatientInnen
gestärkt werden – unter anderem durch die Installation der von den Kliniken
unabhängigen FürsprecherInnen. Dafür erhielten die Krankenhäusern eine
Übergangsfrist von sechs Wochen. „Allerdings war sicherlich nicht überall
spontan jemand für das Amt zu finden“, vermutet die Ministerin.
Die Kliniken seien von der Regierung im Stich gelassen worden, sagt Helge
Engelke, Direktor der Krankenhausgesellschaft Niedersachsen, in der die
Kliniken im Land zusammengeschlossen sind. Viele Häuser hätten auf die
angekündigten Handlungsempfehlungen des Ministeriums gewartet – bisher
vergeblich. Ohne Handreichung zu den geplanten Aufgaben wiederum, beklagen
etliche Kliniken, sei es schwierig geeignete Personen zu finden. Auch die
Gesetzesänderung sei zu vage formuliert und zu schnell eingeführt worden,
sagt Engelke. Diese Unsicherheit habe die Kliniken handlungsunfähig
gemacht.
Rundt weist die Vorwürfe zurück: „Der Gesetzestext macht viele Optionen
möglich. Die Krankenhäuser sind bei der Auswahl der
PatientenfürsprecherInnen sehr frei. Ich hoffe, dass sie mit dieser
Freiheit auch umgehen können.“
Auch in anderen Bundesländern, etwa in Nordrhein-Westfalen, sind die
Krankenhäuser zur Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle
verpflichtet. Das Amt muss jedoch nicht notwendigerweise einE
PatientenfürsprecherIn bekleiden. Zumindest liegen aber entsprechende
Handlungsempfehlungen vor. Bleibt also die Frage, warum das Land
Niedersachsen diese nicht einfach per Copy and Paste übernimmt.
Spätestens der künftige Landesbeauftragte für Patientenschutz wird die
Unstimmigkeiten beheben müssen. Dieses Amt zu schaffen, hat die
Hannoversche Landesregierung im Januar beschlossen; dafür soll eine
Stabsstelle im Ministerium entstehen. Im Konfliktfall soll es zwischen
Krankenhäusern, Regierung und PatientInnen vermitteln. „Der
Patientenschutzbeauftragte wird die endgültigen Handlungsempfehlungen
herausarbeiten“, sagt Rundt. Zudem ginge es auch um die Koordination der
FürsprecherInnen. „Deren Erfahrungen in den Krankenhäusern wird der
Beauftragte zusammenstellen, bewerten und dem Landtag in einem Bericht zur
Verfügung stellen.“
Ziel sei es zu erkennen, wo PatientInnen besondere Schwierigkeiten hätten
zu ihrem Recht zu kommen, sagt Rundt. „Diese Systemprobleme im
Gesundheitswesen gilt es zu beheben.“ So gebe es immer wieder Probleme in
der Heilmittelversorgung. „Über die Patientenfürsprecher können wir
detailliert erfahren, an welchen Stellen es etwa wiederholt zu Ablehnungen
kommt.“
Noch ist das Ministerium auf der Suche nach eineR geeigneten KandidatIn.
Anders als andere Stabsstellen im Land, solle diese allerdings „kein
politischer Spielball werden“, sagt die Ministerin. Daher werde das Amt mit
einer neutralen Person besetzt. Die endgültige Entscheidung werde aber noch
„ein paar Wochen dauern“.
10 Mar 2016
## AUTOREN
Anna Gröhn
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