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# taz.de -- Kamerastreit vor Gericht
> Überwachungs-Prozess
In Hannover wird am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht wieder über das
rechte Maß von Videoüberwachung gestritten. Es geht um die Frage, ob die
Kameras in den Bussen und Bahnen der Hannoverschen Verkehrsbetriebe Üstra
zulässig sind oder gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen. Müssen es
sich die Fahrgäste also gefallen lassen, dass sie etwa auf ihrem Weg zur
Arbeit gefilmt werden? Eine Antwort auf diese Frage dürfte letztlich für
alle Verkehrsbetriebe in Deutschland von Bedeutung sein.
Bereits im Dezember verhandelte das Verwaltungsgericht über diesen Streit
zwischen Üstra und der niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten
Barbara Thiel. Damals wurde die Verhandlung aber ohne Entscheidung schnell
vertagt. Eine außergerichtliche Einigung scheiterte. Also trifft man sich
nun wieder. In der Verhandlung wird zunächst zu klären sein, welches Gesetz
hier überhaupt greift: Bundesdatenschutzgesetz oder doch eher
niedersächsisches Datenschutzgesetz?
Der ganze Konflikt geht auf eine Entscheidung von Thiels Vorgänger Joachim
Wahlbrink zurück, der im Sommer 2014 den Einsatz der Kameras in den Bussen
und Bahnen per Verfügung untersagt hatte. „Unverhältnismäßig“ seien die
vielen Kameras und das Filmen sei für die Üstra laut
Bundesdatenschutzgesetz nur dort zulässig, wo eine konkrete Gefahrenlage
herrsche, hieß es damals. Die gebe es hier nicht. Auch das sogenannte
Blackbox-Verfahren, bei dem alle Aufnahmen nach 24 Stunden automatisch
gelöscht werden, wenn sie niemand anfordert, sei unzulässig.
Üstra reichte Klage gegen diese Verfügung ein und solange die nicht
entschieden ist, dürfen die Kameras in den Bussen und Bahnen weiter laufen
und alle und jeden filmen. 2001 hatte Üstra die ersten Videokameras in
Bussen und Bahnen installiert und mittlerweile werden alle ihre Linien
überwacht. Die Verkehrsbetriebe sehen die Kameras als präventive Maßnahme,
die potenzielle Straftäter abschrecken und so den Fahrgästen mehr
Sicherheitsgefühl geben sollen. Außerdem sollen die Aufnahmen helfen,
Übergriffe oder Vandalismus aufzuklären. Die Datenschützer sehen das
anders. MEL
6 Feb 2016
## AUTOREN
Melina Seiler
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