# taz.de -- Freier Zugang gescheitert: Strand kostet weiter Eintritt | |
> Kläger scheitern mit dem Versuch, einen unentgeltlichen Zutritt zum | |
> Strand in Hooksiel und Horumersiel zu erzwingen. Anwohner dürfen für lau | |
> ans Meer. | |
Bild: Immerhin ohne Stacheldraht: Zaun entlang eines Abschnittes am Strand von … | |
WANGERLAND taz | Die ostfriesische Gemeinde Wangerland darf weiter Eintritt | |
für ihren Sandstrand verlangen. Wie das Niedersächsische | |
Oberverwaltungsgericht in dritter und letzter Instanz entschieden hat, gibt | |
es keinen Anspruch auf unentgeltlichen Zugang zu dem von der Wangerland | |
Touristik, einer Gemeindetochter, gepachteten Abschnitt (Az. 10 LC 87/14). | |
Geklagt hatte Janto Just von der Initiative „Für freie Strände“, der im | |
landeinwärts gelegenen Schortens wohnt. | |
Im Gegensatz zu Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist der | |
Strand in Niedersachsen nur an den wenigsten Stellen frei zugänglich. Nach | |
Zählung der Initiative Für freie Strände sind lediglich 14 von 134 | |
Strandkilometern ohne Gebühr zu betreten. Und wo die Abgabe fällig wird, | |
versperrt meist ein Zaun den Zugang zum Meer. | |
Weil er sich das nicht bieten lassen wollte, hat Just nicht nur geklagt | |
sondern auch mit der Initiative den Protest organisiert. Vor anderthalb | |
Jahren übergab sie Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) 50.000 | |
Unterschriften gegen die Strandgebühr. Auch vor zivilem Ungehorsam | |
schreckte sie nicht zurück: Mehrfach überstiegen Mitglieder der Initiative | |
die Zäune mit Leitern. | |
Für die Strände in Hooksiel und Horumersiel-Schillig verlangt die | |
Wangerland Touristik von April bis Oktober drei Euro Eintritt pro Tag von | |
Erwachsenen und 1,30 Euro von Kindern. Hier sind die Absperrungen so | |
flächendeckend wie kaum anderswo an der niedersächsischen Nordseeküste. Wer | |
nicht bezahlt, kann nicht einmal am Meer spazieren gehen. Dabei bestimmt | |
das [1][Bundesnaturschutzgesetz] in Paragraph 59: „Das Betreten der freien | |
Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum | |
Zweck der Erholung ist allen gestattet.“ | |
Gerade darauf könnten sich Just und eine weitere Klägerin aber nicht | |
berufen. Die Strandabschnitte, die die Kläger betreten wollten, würden | |
„einheitlich als kommerzielle Freizeiteinrichtung genutzt“. Deshalb bestehe | |
kein Anspruch auf freien Zugang. Auch das Landesrecht räume den Klägern | |
keine weiter reichenden Rechte ein. | |
Die Gemeinde argumentiert mit den Kosten des Strandes, der teilweise | |
künstlich angelegt worden sei. 800.000 Euro pro Jahr kosteten die Pflege | |
und Unterhaltung. Dazu kämen 200.000 Euro an Investitionen, sagt | |
Bürgermeister Björn Mühlena (parteilos). Toiletten und Duschen müssten | |
gereinigt, Spiel- und Parkplätze in Ordnung gehalten werden. „Das müssen | |
Sie sich wie im Freibad vorstellen“, sagt Mühlena. Bei einem Erfolg der | |
Kläger hätte die Gemeinde auf andere Finanzierungsmöglichkeiten wie etwa | |
auf eine Parkgebühr oder einen Tageskurbeitrag ausweichen müssen. | |
Kläger Just hält diese Argumentation für unsinnig und bemüht zur | |
Illustration einen Vergleich. „Sie brauchten nur im Harz gespurte Loipen | |
anlegen und einen Zaun ziehen, dann könnten Sie Eintritt verlangen“, sagt | |
er. Weil sich das Naturschutzgesetz als ungeeigneter Hebel erwiesen habe, | |
erwäge die Initiative, einen weiteren Prozess anzustrengen. | |
„Am einfachsten ist es, man bezahlt drei Euro Eintritt und klagt dann gegen | |
die Gebühr“, vermutet er. Denn das Gericht hat mündlich darauf hingewiesen, | |
dass es nicht zu entscheiden brauchte, „ob die gegenwärtige Form der | |
Finanzierung des Strandzutritts im Einzelnen rechtmäßig ist“. Gleiches | |
gelte für die Frage, ob an der niedersächsischen Nordseeküste insgesamt | |
hinreichend Möglichkeiten bestünden, den Strand unentgeltlich zu betreten. | |
21 Jan 2016 | |
## LINKS | |
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__59.html | |
## AUTOREN | |
Gernot Knödler | |
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