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# taz.de -- Freier Zugang gescheitert: Strand kostet weiter Eintritt
> Kläger scheitern mit dem Versuch, einen unentgeltlichen Zutritt zum
> Strand in Hooksiel und Horumersiel zu erzwingen. Anwohner dürfen für lau
> ans Meer.
Bild: Immerhin ohne Stacheldraht: Zaun entlang eines Abschnittes am Strand von …
WANGERLAND taz | Die ostfriesische Gemeinde Wangerland darf weiter Eintritt
für ihren Sandstrand verlangen. Wie das Niedersächsische
Oberverwaltungsgericht in dritter und letzter Instanz entschieden hat, gibt
es keinen Anspruch auf unentgeltlichen Zugang zu dem von der Wangerland
Touristik, einer Gemeindetochter, gepachteten Abschnitt (Az. 10 LC 87/14).
Geklagt hatte Janto Just von der Initiative „Für freie Strände“, der im
landeinwärts gelegenen Schortens wohnt.
Im Gegensatz zu Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist der
Strand in Niedersachsen nur an den wenigsten Stellen frei zugänglich. Nach
Zählung der Initiative Für freie Strände sind lediglich 14 von 134
Strandkilometern ohne Gebühr zu betreten. Und wo die Abgabe fällig wird,
versperrt meist ein Zaun den Zugang zum Meer.
Weil er sich das nicht bieten lassen wollte, hat Just nicht nur geklagt
sondern auch mit der Initiative den Protest organisiert. Vor anderthalb
Jahren übergab sie Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) 50.000
Unterschriften gegen die Strandgebühr. Auch vor zivilem Ungehorsam
schreckte sie nicht zurück: Mehrfach überstiegen Mitglieder der Initiative
die Zäune mit Leitern.
Für die Strände in Hooksiel und Horumersiel-Schillig verlangt die
Wangerland Touristik von April bis Oktober drei Euro Eintritt pro Tag von
Erwachsenen und 1,30 Euro von Kindern. Hier sind die Absperrungen so
flächendeckend wie kaum anderswo an der niedersächsischen Nordseeküste. Wer
nicht bezahlt, kann nicht einmal am Meer spazieren gehen. Dabei bestimmt
das [1][Bundesnaturschutzgesetz] in Paragraph 59: „Das Betreten der freien
Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum
Zweck der Erholung ist allen gestattet.“
Gerade darauf könnten sich Just und eine weitere Klägerin aber nicht
berufen. Die Strandabschnitte, die die Kläger betreten wollten, würden
„einheitlich als kommerzielle Freizeiteinrichtung genutzt“. Deshalb bestehe
kein Anspruch auf freien Zugang. Auch das Landesrecht räume den Klägern
keine weiter reichenden Rechte ein.
Die Gemeinde argumentiert mit den Kosten des Strandes, der teilweise
künstlich angelegt worden sei. 800.000 Euro pro Jahr kosteten die Pflege
und Unterhaltung. Dazu kämen 200.000 Euro an Investitionen, sagt
Bürgermeister Björn Mühlena (parteilos). Toiletten und Duschen müssten
gereinigt, Spiel- und Parkplätze in Ordnung gehalten werden. „Das müssen
Sie sich wie im Freibad vorstellen“, sagt Mühlena. Bei einem Erfolg der
Kläger hätte die Gemeinde auf andere Finanzierungsmöglichkeiten wie etwa
auf eine Parkgebühr oder einen Tageskurbeitrag ausweichen müssen.
Kläger Just hält diese Argumentation für unsinnig und bemüht zur
Illustration einen Vergleich. „Sie brauchten nur im Harz gespurte Loipen
anlegen und einen Zaun ziehen, dann könnten Sie Eintritt verlangen“, sagt
er. Weil sich das Naturschutzgesetz als ungeeigneter Hebel erwiesen habe,
erwäge die Initiative, einen weiteren Prozess anzustrengen.
„Am einfachsten ist es, man bezahlt drei Euro Eintritt und klagt dann gegen
die Gebühr“, vermutet er. Denn das Gericht hat mündlich darauf hingewiesen,
dass es nicht zu entscheiden brauchte, „ob die gegenwärtige Form der
Finanzierung des Strandzutritts im Einzelnen rechtmäßig ist“. Gleiches
gelte für die Frage, ob an der niedersächsischen Nordseeküste insgesamt
hinreichend Möglichkeiten bestünden, den Strand unentgeltlich zu betreten.
21 Jan 2016
## LINKS
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__59.html
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Strand
Ostfriesland
Tourismus
Gebühren
Fracking
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