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# taz.de -- Strafe für Kitaverweigerer?: Sprachtest fällt bei Eltern durch
> Seit 2014 müssen zu Hause betreute Vierjährige zum Sprachtest. Wer
> Förderbedarf hat, muss in die Kita, sonst droht ein Bußgeld. Eltern
> beeindruckt das wenig.
Bild: Kids: Lieber auf dem Klettergerüst als deutsch büffeln
Auch bei Androhung von Strafe sind Eltern offenbar nicht bereit, sich bei
der Sprachförderung ihrer Kinder reinreden zu lassen: Seit März 2014 müssen
laut Berliner Schulgesetz alle Vierjährigen, die nicht in die Kita gehen,
zum verpflichtenden Sprachtest. Nimmt ein Kind nicht daran teil oder melden
die Eltern es nicht in einer Kita an, obwohl beim Test Förderbedarf
festgestellt wurde, droht ein Bußgeld – bis zu 2.500 Euro können die
Schulämter der Bezirke erheben.
Klingt gut, ist aber wirkungslos. Denn die Kita-Anmeldequoten dieser Kinder
haben sich nicht erhöht. Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für
Bildung auf eine Grünen-Anfrage hervor.
Berlinweit gehen rund 8 Prozent der Vorschulkinder nicht in die Kita. In
diesem Jahr sind es sogar mehr, die trotz „Auflage zur Sprachförderung“
weder in einer Kita angemeldet werden noch zu den alternativen
Förderstunden erscheinen, die die Bildungsverwaltung für diese Kinder in 43
„Kooperationskitas“ organisiert. Von 760 getesteten Kindern hatten in
diesem Jahr 448 den Test nicht bestanden. Knapp die Hälfte von ihnen nahm
trotzdem keine Fördermaßnahme in Anspruch. Bei 2009 geborenen Kindern waren
es nur rund ein Drittel von 304 Kindern mit Förderbedarf, die dennoch nicht
in einer Kita angemeldet wurden. Die Bußgeld-Regelung galt für sie noch
nicht.
Auch aktuelle Kitaverweigerer müssen keine Folgen befürchten. Trotz
Bußgeldregelung. Denn die Bezirke sind nicht bereit, die
Gesetzesverschärfung umzusetzen. Bei 20, 30 Fällen pro Jahr schieße man
nicht gern „mit Kanonen auf Spatzen“, heißt es etwa aus dem Schulamt
Neukölln. Lieber wolle man überzeugen als vollstrecken: „Man kann ja mit
den Eltern reden, das tun wir und da sind wir auch hartnäckig“, so ein
Schulamtsmitarbeiter.
## Gespräch wird gesucht
Man verzichte aber vor allem deswegen auf Bußgeld, weil man wohl jedes
Gerichtsverfahren gegen zahlungsunwillige Eltern verlieren würde. So
könnten die meisten glaubhaft versichern, bisher schlicht keinen Kitaplatz
für ihr Kind gefunden zu haben. Das prüfe man beim Jugendamt und den
Kita-Trägern nach, heißt es aus dem Schulamt.
In der Tat ist die Kitaplatzsituation insbesondere in Neukölln angespannt:
Im Sommer klagte Neuköllns Jugendstadtrat Falko Liecke (CDU) über
mindestens 1.000 fehlende Plätze für die Drei- bis Sechsjährigen im Bezirk.
Derzeit können übrigens von berlinweit rund 163.000 Kitaplätzen 11.000
nicht genutzt werden – etwa weil ErzieherInnen fehlen.
In Spandau, neben Neukölln und Mitte der Bezirk mit der niedrigsten
Kita-Quote bei den Drei- bis Sechsjährigen, will man Eltern ebenfalls
lieber überzeugen als bestrafen. Verhängt habe man das Bußgeld noch nicht
und lediglich „einmal im Gespräch konkret angedroht“, sagt Schulamtsleiter
Gregor Kempert.
Etwa 20 „Ultima-Ratio-Gespräche“ führe man pro Jahr. Bei Familien aus
sozial schwierigen Verhältnissen scheitere es manchmal am „Wie“ des
Antrags, da helfe etwas Unterstützung. Manche hätten – wie auch in Neukölln
– keinen Platz in Wohnortnähe bekommen können. „Und interessanterweise si…
es gerade die bildungsnahen Familien, die sich manchmal grundsätzlich gegen
die Kita wehren“, sagt Kempert.
Die Senatsverwaltung betont, man habe „frühestens 2016“ wirklich
Vergleichsdaten, ob die Bußgeldregel Eltern nicht doch zur Kooperation
bewege. Dafür müssten allerdings auch die Bezirke, die das Geld eintreiben,
von diesem Instrument überzeugt sein.
17 Nov 2015
## AUTOREN
Anna Klöpper
## TAGS
Emigranten
Kita-Bündnis
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