# taz.de -- Kondomstreit vor Gericht: Nur ein Orgasmus pro Gummi | |
> 21 Höhepunkte mit sieben Präservativen? Der Werbespruch eines | |
> Kondomherstellers sei Täuschung, sagt eine Düsseldorfer Richterin. | |
Bild: Kondome seien medizinische Produkte, betonte das Gericht. | |
BERLIN taz | Das Urteil fällt erst Ende November, doch der Inhalt steht | |
nach der Verhandlung am Dienstag am Düsseldorfer Landgericht so gut wie | |
fest: Der Spruch „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ auf der | |
Verpackung des Berliner Kondomherstellers Einhorn verleitet zur | |
Mehrfachnutzung eines Kondoms und ist deshalb „zur Täuschung geeignet“, so | |
die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann. | |
Das Gericht verwies ausdrücklich darauf, dass Kondome medizinische Produkte | |
seien. Es gehe dabei um Schwangerschaftsverhütung und den Schutz vor | |
gefährlichen Geschlechtskrankheiten. | |
Die Angabe sei irreführend, da der Verbraucher den Aufdruck nicht als | |
humorvollen Hinweis verstehe, sondern sich auf den Orgasmus des Mannes | |
beziehe. So entstehe der Eindruck, dass ein Kondom bis zu dreimal verwendet | |
werden könne. Deswegen sei eine solche Angabe nicht zulässig, sagte | |
Brückner-Hofmann. | |
Die Berliner Einhorn-Gründer Waldemar Zeiler und Philip Siefer hatten | |
argumentiert, dass zum guten Sex zwei Personen gehörten. Beide könnten | |
dabei mehr als einen sexuellen Höhepunkt haben, in der Summe ergäben sich | |
dann die 21 Orgasmen pro Packung. | |
Waldemar Zeiler zeigte sich nach dem Verfahren enttäuscht: „Wir sind | |
sicher, dass es der Gegenseite um Wettbewerbsvorteile geht“, sagte der | |
Start-up-Unternehmer. Seine Firma wolle auf keinen Fall, dass Kondome | |
mehrmals verwendet werden. Darauf weise das Unternehmen auf den | |
Verpackungen auch hin. | |
## Balken auf der Verpackgung | |
Oliver Gothe, Chef des konkurrierenden Kölner Kondomherstellers Fair | |
Squared, sieht das anders: „Natürlich stehen wir auch im Wettbewerb, aber | |
für mich stehen die gesundheitlichen Aspekte im Vordergrund“, sagte er. Die | |
Aussage sei nicht nur falsch, sondern gefährlich. Viele Verbraucher hätten | |
immer noch nicht gelernt, richtig mit Kondomen umzugehen. | |
Eine klare Kennzeichnung sei deshalb absolut notwendig, um Unfälle und die | |
Übertragung von Krankheiten zu vermeiden. Das Gericht schloss sich | |
schließlich Gothes Argumentation an. | |
Für die Firma Einhorn ändert sich dadurch erstmal nichts. Das Gericht hatte | |
bereits im September auf Antrag von Fair Squared den Aufdruck des | |
Werbespruchs per einstweiliger Verfügung untersagt. Auf den Verpackungen | |
befinden sich an der Stelle seitdem zwei schwarze Balken. Gegen die | |
Verfügung hatte Einhorn vor dem Düsseldorfer Landgericht Widerspruch | |
eingelegt, woraufhin es zum Prozess gekommen war. | |
Infolge der Verfügung hatte Einhorn Ende September zu einer Demonstration | |
„gegen Orgasmuslimitierung“ auf dem Pariser Platz in Berlin aufgerufen. Die | |
Firmen Einhorn und Fair Squared sind direkte Konkurrenten auf dem Markt | |
fair und nachhaltig produzierter Präservative. | |
27 Oct 2015 | |
## AUTOREN | |
Jonas Seufert | |
## TAGS | |
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