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# taz.de -- Kondomstreit vor Gericht: Nur ein Orgasmus pro Gummi
> 21 Höhepunkte mit sieben Präservativen? Der Werbespruch eines
> Kondomherstellers sei Täuschung, sagt eine Düsseldorfer Richterin.
Bild: Kondome seien medizinische Produkte, betonte das Gericht.
Berlin taz | Das Urteil fällt erst Ende November, doch der Inhalt steht
nach der Verhandlung am Dienstag am Düsseldorfer Landgericht so gut wie
fest: Der Spruch „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ auf der
Verpackung des Berliner Kondomherstellers Einhorn verleitet zur
Mehrfachnutzung eines Kondoms und ist deshalb „zur Täuschung geeignet“, so
die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann.
Das Gericht verwies ausdrücklich darauf, dass Kondome medizinische Produkte
seien. Es gehe dabei um Schwangerschaftsverhütung und den Schutz vor
gefährlichen Geschlechtskrankheiten.
Die Angabe sei irreführend, da der Verbraucher den Aufdruck nicht als
humorvollen Hinweis verstehe, sondern sich auf den Orgasmus des Mannes
beziehe. So entstehe der Eindruck, dass ein Kondom bis zu dreimal verwendet
werden könne. Deswegen sei eine solche Angabe nicht zulässig, sagte
Brückner-Hofmann.
Die Berliner Einhorn-Gründer Waldemar Zeiler und Philip Siefer hatten
argumentiert, dass zum guten Sex zwei Personen gehörten. Beide könnten
dabei mehr als einen sexuellen Höhepunkt haben, in der Summe ergäben sich
dann die 21 Orgasmen pro Packung.
Waldemar Zeiler zeigte sich nach dem Verfahren enttäuscht: „Wir sind
sicher, dass es der Gegenseite um Wettbewerbsvorteile geht“, sagte der
Start-up-Unternehmer. Seine Firma wolle auf keinen Fall, dass Kondome
mehrmals verwendet werden. Darauf weise das Unternehmen auf den
Verpackungen auch hin.
## Balken auf der Verpackgung
Oliver Gothe, Chef des konkurrierenden Kölner Kondomherstellers Fair
Squared, sieht das anders: „Natürlich stehen wir auch im Wettbewerb, aber
für mich stehen die gesundheitlichen Aspekte im Vordergrund“, sagte er. Die
Aussage sei nicht nur falsch, sondern gefährlich. Viele Verbraucher hätten
immer noch nicht gelernt, richtig mit Kondomen umzugehen.
Eine klare Kennzeichnung sei deshalb absolut notwendig, um Unfälle und die
Übertragung von Krankheiten zu vermeiden. Das Gericht schloss sich
schließlich Gothes Argumentation an.
Für die Firma Einhorn ändert sich dadurch erstmal nichts. Das Gericht hatte
bereits im September auf Antrag von Fair Squared den Aufdruck des
Werbespruchs per einstweiliger Verfügung untersagt. Auf den Verpackungen
befinden sich an der Stelle seitdem zwei schwarze Balken. Gegen die
Verfügung hatte Einhorn vor dem Düsseldorfer Landgericht Widerspruch
eingelegt, woraufhin es zum Prozess gekommen war.
Infolge der Verfügung hatte Einhorn Ende September zu einer Demonstration
„gegen Orgasmuslimitierung“ auf dem Pariser Platz in Berlin aufgerufen. Die
Firmen Einhorn und Fair Squared sind direkte Konkurrenten auf dem Markt
fair und nachhaltig produzierter Präservative.
27 Oct 2015
## AUTOREN
Jonas Seufert
## TAGS
Kondom
Geschlechtskrankheit
Orgasmus
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