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# taz.de -- Was fehlt ...: ... die richtige Kennzeichnung
> Das Reinheitsgebot ist keine qualitätssichernde Bestimmung mehr. Sondern
> ein Marketinginstrument, das an seine Grenzen stößt.
Bild: „Hopfen und Malz, Gott erhalt‘s!“ - Der Ruf kann schnell schal werd…
Die USA sind berühmt-berüchtigt für ihre teilweise aberwitzigen
Schadenersatzklagen. Nun trifft eine solche die Brauerei Beck‘s. Wegen
irreführender Bierverpackung haben BiertrinkerInnen in den USA mit einer
Sammelklage rund 20 Millionen Dollar erstritten. Dem Vergleich gab Richter
John J. O‘Sullivan am Dienstag in Miami statt. Das Verfahren hatten im Jahr
2013 etliche Biertrinker angestrengt, die den Aufdruck „Made in America“
auf der Verpackung von Beck‘s vermisst hatten, obwohl das Getränk seit 2012
in St. Louis im Staat Missouri gebraut wird. Stattdessen prangten auf dem
Produkt des Mutterkonzerns Anheuser-Busch InBev in großen Lettern die Worte
„Deutsche Qualität“ und der Hinweis, das Bier sei nach dem „Deutschen
Reinheitsgebot von 1516“ in Bremen hergestellt worden.
Diese Angaben mögen zwar wahr sein, argumentierte Klägeranwalt Tucker
Ronzetti. Doch sollte ein in St. Louis hergestelltes Bier nicht als das
Importprodukt ausgegeben werden, das es einst gewesen sei. „Sie merkten,
dass sie getäuscht wurden“, sagte Ronzetti.
Nun erhalten US-KundInnen, die nachweisen können, dass sie Beck‘s in einem
Geschäft kauften, bis zu 50 Dollar (rund 44 Euro) pro Haushalt. KlägerInnen
ohne Quittung können mit maximal zwölf Dollar rechnen. Bis zum 20. November
können Betroffene ihre Ansprüche über eine vom Gericht gebilligte Webseite
geltend machen. Na dann Prost! (ap/taz)
21 Oct 2015
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Reinheitsgebot
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Kommentar 500 Jahre Reinheitsgebot: Gutes Bier braucht Streit
Das Reinheitsgebot ist keine qualitätssichernde Bestimmung mehr. Sondern
ein Marketinginstrument, das an seine Grenzen stößt.
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