# taz.de -- Was fehlt ...: ... die richtige Kennzeichnung | |
> Das Reinheitsgebot ist keine qualitätssichernde Bestimmung mehr. Sondern | |
> ein Marketinginstrument, das an seine Grenzen stößt. | |
Bild: „Hopfen und Malz, Gott erhalt‘s!“ - Der Ruf kann schnell schal werd… | |
Die USA sind berühmt-berüchtigt für ihre teilweise aberwitzigen | |
Schadenersatzklagen. Nun trifft eine solche die Brauerei Beck‘s. Wegen | |
irreführender Bierverpackung haben BiertrinkerInnen in den USA mit einer | |
Sammelklage rund 20 Millionen Dollar erstritten. Dem Vergleich gab Richter | |
John J. O‘Sullivan am Dienstag in Miami statt. Das Verfahren hatten im Jahr | |
2013 etliche Biertrinker angestrengt, die den Aufdruck „Made in America“ | |
auf der Verpackung von Beck‘s vermisst hatten, obwohl das Getränk seit 2012 | |
in St. Louis im Staat Missouri gebraut wird. Stattdessen prangten auf dem | |
Produkt des Mutterkonzerns Anheuser-Busch InBev in großen Lettern die Worte | |
„Deutsche Qualität“ und der Hinweis, das Bier sei nach dem „Deutschen | |
Reinheitsgebot von 1516“ in Bremen hergestellt worden. | |
Diese Angaben mögen zwar wahr sein, argumentierte Klägeranwalt Tucker | |
Ronzetti. Doch sollte ein in St. Louis hergestelltes Bier nicht als das | |
Importprodukt ausgegeben werden, das es einst gewesen sei. „Sie merkten, | |
dass sie getäuscht wurden“, sagte Ronzetti. | |
Nun erhalten US-KundInnen, die nachweisen können, dass sie Beck‘s in einem | |
Geschäft kauften, bis zu 50 Dollar (rund 44 Euro) pro Haushalt. KlägerInnen | |
ohne Quittung können mit maximal zwölf Dollar rechnen. Bis zum 20. November | |
können Betroffene ihre Ansprüche über eine vom Gericht gebilligte Webseite | |
geltend machen. Na dann Prost! (ap/taz) | |
21 Oct 2015 | |
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Reinheitsgebot | |
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