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# taz.de -- 500 Mal gefragt
> Justiz Mehr Funkzellenabfragen
Die Berliner Strafverfolgungsbehörden haben im vergangenen Jahr 500-mal
Funkzellenabfragen durchgeführt. Das teilte Justizsenator Thomas Heilmann
(CDU) am Dienstag mit. Im ersten Quartal dieses Jahres seien es bereits 167
Verfahren gewesen. Damit liegt die Zahl für 2014 deutlich über der des
Jahres 2013, als es 305 Verfahren zu Funkzellenabfragen gab. Bei
Funkzellenabfragen werden alle in einem bestimmten Zeitraum dort
angemeldeten Mobilfunkgeräte erfasst.
Vornehmliche Gründe für Funkzellenabfragen 2014 waren Ermittlungen wegen
Mord und Totschlag, Raubtaten, schweren Diebstahlstaten, Brandstiftung und
Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Funkzellenabfragen sind in der
Strafprozessordnung geregelt. Sie unterliegen strengen rechtlichen Vorgaben
und dürfen nur von einem Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft
angeordnet werden. (epd)
29 Jul 2015
## AUTOREN
Franziska Maria Schade
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