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# taz.de -- Justizskandal: Knast im Parlament
> Videoüberwachung am Jugendgefängnis ist unzulässig. Abgeordnetenhaus
> diskutiert über Justizsenatorin
Bild: Bleibt im Zentrum der Debatte: Die JVA Plötzensee
Die Videokameras vor der Jugendstrafanstalt in Plötzensee müssen durch
Hinweisschilder für die Bevölkerung als Überwachungskameras kenntlich
gemacht werden. Darauf hat am Dienstag Berlins Datenschutzbeauftragter
Alexander Dix hingewiesen. Ausgerechnet die CDU, sonst stets ein großer
Verfechter von Videoüberwachung, hatte den Datenschutzbeauftragten auf den
Misstand aufmerksam gemacht. Dix hatte sich daraufhin am Montag vor Ort
einen persönlichen Eindruck verschafft und dabei das Fehlen der
Hinweisschilder festgestellt.
Die Kameras leuchten nicht nur die Gefängnismauern ab, sondern auch den
angrenzenden Hüttigpfad. Ob die Ausrichtung auf öffentliches Straßenland
zulässig ist, wird zurzeit geprüft. "Wir neigen dazu, dass es rechtlich
ist", sagte Dix zur taz. "Aber wir hätten es begrüßt, wenn wir früher
einbezogen worden wären". Verantwortlich für die Videoüberwachung ist die
Senatsverwaltung für Justiz. Die Kameras waren im Herbst 2006 als Reaktion
auf das Überwerfen von Drogen, Handys und anderen Gegenständen vom
Hüttigpfad aus über die Gefängnismauer neu installiert worden.
Am Donnerstag wird sich das Abgeordnetenhaus auf Antrag der Opposition mit
dem angeblichen Drogenskandal im Jugendknast befassen. Aus Reihen von SPD
und Der Linken verlautete: "Wir stehen hinter Justizsenatorin Gisela von
der Aue."
11 Sep 2007
## AUTOREN
Plutonia Plarre
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