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# taz.de -- Recht im Internet: Das Abmahnen geht weiter
> Freiherr von Gravenreuth, der Urvater des Abmahnunwesens, ist wegen
> Betrugs verurteilt. Die richtig tüchtigen Abmahner sind noch immer am
> Werk, meinen Verbraucherschützer.
Bild: Drei Cocktails. Zugegeben, keine Long Island Ice Teas. Dafür ein garanti…
Zwei der eifrigsten Abmahner Deutschlands sind das Ehepaar Marion und
Folkert Knieper aus der Lüneburger Heide. Auf [1][www.Marion-Kochbuch.de]
befinden sich derzeit 2986 Rezepte - "alle mit Bild", wie der Besucher
schon beim ersten Googlen erfährt. Wer jedoch eines dieser selbst
geschossenen Fotos auf seine Website stellt, läuft Gefahr, Post vom
Knieper'schen Anwalt zu bekommen. Neben einer nachträglichen
Zahlungsaufforderung für die Nutzung des Schnappschusses wird darin auch
sofort Abmahngebühr in Rechnung gestellt. "Mehrere hundert Abmahnungen sind
es bestimmt gewesen", sagt Folker Kniepert gegenüber taz.de. Das Paar führe
eine eigene Datenbank mit Verstößen, aus der sich ihre Anwälte
erfolgversprechende Fälle gezielt aussuchen.
Einer der letzten Briefe ging an das Bundesligaforum. Über die
Google-Bildsuche stieß Knieper eines Tages auf das Foto eines Long Island
Ice Teas, das er geschossen haben will. Als er daraufhin den Betreibern von
www.bundesligaforen.de eine Lizenzforderung in Höhe von 120 Euro schickte,
habe man dem Ehepaar gedroht, es öffentlich fertig zu machen. Im Forum
hätte es sogar Pläne gegeben, die Abmahner zu Hause aufzusuchen und in ihre
Schranken zu weisen. Daher will Knieper seinen genauen Wohnort nicht mehr
im Netz lesen.
Da das Bundesligaforum das Foto des Cocktails von einer katalanischen Seite
übernommen hatte, die laut Knieper ihrerseits das Bild aus Marions Kochbuch
gestohlen hat, ging Knieper diesmal leer aus. Allerdings gab das
Landgericht Hamburg seiner Unterlassungsklage recht. Sollte sich also ein
derartiger Fall wiederholen, wird es teuer.
Laut einer Studie der Trusted Shop GmbH hat die Hälfte der Abgemahnten
einen Schaden von über 1.500 Euro, in Einzelfällen mehrere Zehntausend
Euro. Vor allem auf ebay bekämpften Unternehmen wie Abercrombie & Fitch
oder Mediamarkt jeden noch so kleinen Verstoß. Und nicht nur da. In den
letzten Monaten bedachte Mediamarkt auch zahlreiche Internetkonkurrenten
mit Abmahnungen. Der Vorwurf: Die Konkurrenten würden pro Seite nur ein Mal
auf Versandkosten und Mehrwertsteuer hinweisen. Mediamarkt war jedoch der
Meinung, die Zusatzkosten müssten neben jedem einzelnen Artikel aufgeführt
werden. Wie viele solcher Abmahnungen es gegeben hat, lässt sich allerdings
nur schwer ermitteln, weil Mediamarkt nicht als Großkonzern auftritt,
sondern jede Filiale einzeln klagen lässt. Anfang Oktober urteilte jedoch
der Bundesgerichtshof zugunsten eines der Abgemahnten, dem PC-Onlineshop
Mindfactory.de. Daher rechnet Rechtsanwalt Jens Dohmgoergen vom
Bundesverband des Deutschen Versandhandels damit, dass Mediamarkt auch in
den meisten anderen Verfahren den Kürzeren ziehen und auf den Prozess- und
Anwaltskosten sitzen belieben wird.
Trotzdem wollen Verbraucherschützer "das Prinzip Abmahnung nicht per se
verurteilen", sagt Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin. "Aber es
gibt Firmen bei denen man den Eindruck hat, sie machen nichts anderes."
Auch Rechtsanwalt Dohmgoergen hat den Verdacht, dass es eine Allianz
zwischen Anwälten und kleinen Shopbetreibern gibt, dass die Kanzleien den
Mandant nur vorschieben, um abmahnen zu können. So habe kürzlich ein sehr
kleiner Blumenversender aus Berlin massiv Abmahnungen an Konkurrenten
verschickt. Nach dem Gesetz sind die Händler dazu verpflichtet, den Kunden
online über sein Rückgaberecht zu informierten. Das hatten die Konkurrenten
auch getan, allein die Formulierung entsprach nicht den Vorschriften.
Laut Dohmgoergen entstehen durch die komplizierte Rechtssprechung im
Internetshopping zahlreiche Angriffspunkte für diejenigen, die sich aufs
Abmahnungen-Schreiben spezialisiert haben. Sobald ein Gericht eine falsche
Formulierung beanstande, würden sie losgoogeln, um Anbieter aufzuspüren,
die ähnliche Fehler auf ihrer Seite haben. Nicht zuletzt, weil die Chancen
für Abmahner wie die Kniepers juristisch recht gut stehen. Denn anders als
Marken, die erst eingetragen werden müssen, steht praktisch jedes Bild
unter dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes, ohne dass der Fotograf einen
Finger rühren muss.
7 Nov 2007
## LINKS
[1] http://www.marion-kochbuch.de/
## AUTOREN
Sarah Stricker
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