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# taz.de -- Alter als Einstellungskriterium: McDonalds verklagt
> Vier Stellenbewerberinnen klagen gegen die Fastfoodkette, weil die
> Kandidaten über 35 Jahren pauschal abgelehnt haben soll.
Bild: Dürfen Menschen über 35 ein solch exquisites Mahl servieren?
BERLIN taz Ein "vollständiges und sauberes Gebiss", "keine sichtbaren
Tattoos", "keine sichtbaren Piercings", und das Alter der potenziellen
Bewerber "maximal 35 Jahre": Es waren haarsträubende Kriterien, die im
"Anforderungsprofil für Crew-Mitarbeiter für McDonalds Deutschland Inc."
verlangt wurden. Kriterien, die seit Einführung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Deutschland auch juristisch als
diskriminierend gelten und in Stellenausschreibungen rechtswidrig sind.
Im Herbst 2007 hatten entsprechende Zettel in Hamburger Arbeitsagenturen
ausgelegen. Die Fastfoodkette McDonalds muss sich deswegen jetzt in
verschiedenen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Hamburg verantworten.
McDonalds, so fordern vier abgelehnte Bewerberinnen, solle ihnen
Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zahlen. Doch das vermeintliche
"Anforderungsprofil" war offenbar nur ein Fake. McDonalds Deutschland
jedenfalls bestreitet, Urheber oder Initiator einer solchen Anzeige zu
sein.
Dessen ungeachtet wird am heutigen Montag vor dem Arbeitsgericht Hamburg
verhandelt. Ins Rollen gebracht haben die Verfahren vier arbeitssuchende
Frauen, alle jenseits der 35. Sie hatten die Jobangebote im vorigen Herbst
in Hamburger Zweigstellen der Arbeitsagentur oder bei "team arbeit Hamburg"
entdeckt und sich daraufhin bei McDonalds Deutschland beworben.
Alle vier erhielten ohne Angabe von Gründen Absagen von McDonalds
Deutschland, Regionales Servicecenter Nord. Daraufhin klagten sie. Es geht
um Summen um die 4.000 Euro pro Frau. Peanuts, könnte man meinen. Doch für
McDonalds geht es um den Ruf. "Wir überlegen weitere Schritte, sollte
jemand versucht haben, McDonalds zu schaden", droht ein
Unternehmenssprecher.
An der Echtheit des Anforderungsprofils hatten die Klägerinnen wenig
Zweifel. Warum sollte ein Unternehmen Absagen auf ein Stellenprofil
verschicken, fragt der Hamburger Arbeitsrechtler Klaus Bertelsmann, mit dem
es angeblich nichts zu tun hat? McDonalds müsse nun beweisen, dass die
Absagen andere Gründe als das Alter der Bewerberinnen gehabt hätten. Und
zwar unabhängig von dem konkreten Anforderungsprofil.
Einfach scheint die Sache nicht zu sein. McDonalds, regelmäßig auf der
Suche nach Servicepersonal, schickt nach eigenen Angaben einmal monatlich
Profile an die Bundesagentur für Arbeit. Entsprechend sei die
Bewerbungsflut. Aufgrund seines Alters werde niemand abgelehnt, beteuert
der Sprecher. Im Jahr 2007 seien in McDonalds-Betrieben in Hamburg und
Hannover 58 Mitarbeiter eingestellt worden, die das 35. Lebensjahr schon
überschritten hätten. Das entspreche mehr als zehn Prozent aller
Einstellungen.
Die lokalen Arbeitsagenturen und "team arbeit Hamburg" versichern, das
diskriminierende Papier weder verfasst noch im Auftrag Dritter in ihren
Räumen ausgelegt zu haben. "Da wollten sich eventuell Leute einen bösen
Scherz erlauben", vermutet ein Sprecher von "team arbeit".
Allein Schriftbild und Format widersprächen den Stellenausschreibungen, die
die Hamburger Arbeitsagenturen und "team arbeit" auf Wunsch von Firmen
formulierten und verbreiteten. Tatsächlich enthält das umstrittene Dokument
weder Referenznummer noch Datum, geschweige denn eine ausführliche
Stellenbeschreibung oder den gewünschten Eintrittstermin.
Dass die Klagen zugelassen wurden, erklärt eine Gerichtssprecherin mit dem
"Diskriminierungstatbestand in der Stellenausschreibung". Was aber, wenn
sie gar nicht McDonalds zuzurechnen ist? "Diese Frage dürfte Gegenstand des
Verfahrens werden", seufzt die Sprecherin. Terminiert ist die Verhandlung
bis April. HEIKE HAARHOFF
28 Jan 2008
## AUTOREN
Heike Haarhoff
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