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# taz.de -- Prozess um Hallen-Einsturz: Bad Reichenhall will nicht schuld sein
> Im Prozess um den Einsturz der Eissporthalle vor zwei Jahren geben die
> Verteidiger der Stadt Mitschuld. Die habe sich jedoch mit einem
> "Alibi-Gutachten" aus der Affäre gezogen.
Bild: 15 Menschen starben in den Trümmern der Eissporthalle.
MÜNCHEN taz Tagelang hatte es geschneit, es war der Chaos-Winter, vor genau
zwei Jahren. Am 2. Januar 2006 waren die Balken der städtischen Eishalle
Bad Reichenhall schließlich so durchnässt und belastet, dass das Dach
plötzlich innerhalb von Sekunden zusammenbrach. 15 Tote und 34 zum Teil
schwer verletzte Menschen, das war die traurige Bilanz nach vier Tagen
Sucharbeiten. Seit gestern stehen nun drei Baufachleute vor Gericht, die
Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und Körperverletzung vor.
Das Verfahren gegen einen vierten Angeklagten musste abgetrennt werden, da
dieser erkrankt ist. Ein ursprünglich angeklagter fünfter Baufachmann ist
Ende Dezember verstorben.
Zum Prozessauftakt kritisierten zwei Verteidiger und mehrere Nebenkläger,
dass kein Vertreter der Gemeinde auf der Anklagebank sitze, obwohl diese
ihre Kontrollpflichten vernachlässigt habe. Es stelle sich die Frage, ob
die Angeklagten zu Bauernopfern gemacht würden und die Stadt mit einem
"Alibi-Gutachten" entschuldigt werde, erklärte Nebenklage-Anwalt Daniel
Amelung. Tatsächlich hatte in den Tagen nach dem Unglück der bayerische
Baustaatssekretär Georg Schmid - heute CSU-Landtagsfraktionschef - der taz
erklärt, dass die Stadt Reichenhall "Eigentümerin" der Halle gewesen sei -
und als Bauaufsichtsbehörde zugleich Kontrollinstanz in Sachen Statik und
Bausicherheit. "Wenn es einen Bau-TÜV gäbe, wäre das in dem Fall auch die
Stadt Reichenhall gewesen. Es ist klar, dass die Stadt in dem Fall die
doppelte Verantwortung hat", sagte Schmid damals der taz.
Für die Planung, Herstellung und Montage des Dachs war der angeklagte
Bauingenieur Walter G. verantwortlich. Der heute 67-Jährige gab zu, eine
Berechnung der auf dem Dach lastenden Spannung versäumt zu haben. Außerdem
habe er beim Bau Anfang der 70er-Jahre andere Träger für den Bau des Dachs
gewählt als erlaubt. Er habe geglaubt, dass die Hersteller ihn gewarnt
hätten, wenn die Verwendung für das Dach nicht erlaubt gewesen wäre. "Ich
habe mich darauf verlassen, dass ich das machen kann - sonst hätte ich das
nicht getan", sagte G. "Vielleicht war ich zu fahrlässig, das räume ich
ein." Laut Anklage wäre das Gebäude ohne die Fehler von G. nicht
eingestürzt.
Mit auf der Anklagebank sitzt der 54 Jahre alte Bauingenieur S., der den
Zustand der Halle noch 2003 in einem 3.000 Euro teuren Gutachten für die
Stadt als "gut" bezeichnet hatte. S. ließ den Vorwurf der Anklage
zurückweisen, er habe die Halle nicht vereinbarungsgemäß überprüft. Sein
Verteidiger sagte, die Stadt nutze das Papier nun als "strafrechtlichen
Ablassbrief", sein Mandant stehe stellvertretend für die Gemeinde vor
Gericht. Dabei hätte diese sich nie um die Eishalle gekümmert, nur in einem
Fall hätte sie auf Mängelhinweise reagiert.
Die zivilrechtliche Seite des Falles ist bereits abgeschlossen. Ende 2006
einigten sich die Hinterbliebenen und Verletzten außergerichtlich mit der
Versicherungskammer Bayern auf eine finanzielle Entschädigung. Das Urteil
des Landgerichts Traunstein soll voraussichtlich am 24. April verkündet
werden.
28 Jan 2008
## AUTOREN
Max Hägler
## TAGS
Bauen
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