# taz.de -- Berliner Wasser: Geheim bleibt geheim | |
> Der Senat lässt das Volksbegehren zu teilprivatisierten Wasserbetrieben | |
> nicht zu, weil es verfassungswidrig sei. | |
Bild: Das Berliner Wasser ist klar, die Verträge dazu aber leider ziemlich und… | |
Der Senat hat den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens für den | |
Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe (BWB) und die Offenlegung sämtlicher | |
Verträge für unzulässig erklärt. Mit 36.000 gültigen Unterschriften seien | |
die formalen Voraussetzungen zwar erfüllt worden, doch der vorgelegte | |
Gesetzentwurf sei verfassungswidrig, sagte Innensenator Ehrhart Körting | |
(SPD) am Dienstag. | |
Das Volksbegehren fordert die vorbehaltlose Offenlegung aller Verträge | |
zwischen dem Land Berlin und privaten Unternehmen in Bezug auf die | |
Kernbereiche der Wasserwerke und Preiskalkulationen. Nach Ansicht von | |
Körting wäre ein solches Gesetz mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, denn | |
es würde in die freie Entfaltung der Persönlichkeitsrechte eingreifen. Die | |
Geheimhaltungsinteressen von Privaten würden außer Acht gelassen, zudem | |
verstoße das Gesetz gegen Vertrauensschutz und Eigentumsgarantie. Körting | |
betonte, dass ein solcher Vorstoß nicht nur auf die Wasserbetriebe bezogen | |
sei: "Es ist eine Frage aller Verträge des Landes Berlin." Die Initiatoren | |
des Volksbegehrens kündigten an, gegen die Entscheidung vor dem Berliner | |
Verfassungsgericht Einspruch zu erheben. | |
In der ersten Stufe des Volksbegehrens zum Rückkauf der 1999 | |
teilprivatisierten Wasserbetriebe waren bis Ende Januar rund 15.000 | |
Unterschriften mehr als notwendig gesammelt worden. Mit der Aktion will die | |
Bürgerinitiative Berliner Wassertisch die Voraussetzungen für eine | |
"kostengünstige" Aufhebung der Teilprivatisierung geschaffen. Vor neun | |
Jahren hatten die Konzerne RWE und Veolia 49,9 Prozent der Anteile | |
erworben. Seither sind die Preise mehrfach gestiegen, so dass Wasser in | |
Berlin im Vergleich der deutschen Großstädte mittlerweile am teuersten ist. | |
Linke-Landeschef Klaus Lederer begründete die Entscheidung des Senats | |
damit, dass sich die damalige große Koalition verpflichtet habe, über den | |
Inhalt der Verträge "absolutes Stillschweigen" zu bewahren. Die grüne | |
Abgeordnete Heidi Kosche kritisierte, mit der Ablehnung des Volksbegehrens | |
bediene die Koalition die Interessen der privaten Anteilseigner. | |
5 Mar 2008 | |
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