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# taz.de -- Berliner Wasser: Geheim bleibt geheim
> Der Senat lässt das Volksbegehren zu teilprivatisierten Wasserbetrieben
> nicht zu, weil es verfassungswidrig sei.
Bild: Das Berliner Wasser ist klar, die Verträge dazu aber leider ziemlich und…
Der Senat hat den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens für den
Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe (BWB) und die Offenlegung sämtlicher
Verträge für unzulässig erklärt. Mit 36.000 gültigen Unterschriften seien
die formalen Voraussetzungen zwar erfüllt worden, doch der vorgelegte
Gesetzentwurf sei verfassungswidrig, sagte Innensenator Ehrhart Körting
(SPD) am Dienstag.
Das Volksbegehren fordert die vorbehaltlose Offenlegung aller Verträge
zwischen dem Land Berlin und privaten Unternehmen in Bezug auf die
Kernbereiche der Wasserwerke und Preiskalkulationen. Nach Ansicht von
Körting wäre ein solches Gesetz mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, denn
es würde in die freie Entfaltung der Persönlichkeitsrechte eingreifen. Die
Geheimhaltungsinteressen von Privaten würden außer Acht gelassen, zudem
verstoße das Gesetz gegen Vertrauensschutz und Eigentumsgarantie. Körting
betonte, dass ein solcher Vorstoß nicht nur auf die Wasserbetriebe bezogen
sei: "Es ist eine Frage aller Verträge des Landes Berlin." Die Initiatoren
des Volksbegehrens kündigten an, gegen die Entscheidung vor dem Berliner
Verfassungsgericht Einspruch zu erheben.
In der ersten Stufe des Volksbegehrens zum Rückkauf der 1999
teilprivatisierten Wasserbetriebe waren bis Ende Januar rund 15.000
Unterschriften mehr als notwendig gesammelt worden. Mit der Aktion will die
Bürgerinitiative Berliner Wassertisch die Voraussetzungen für eine
"kostengünstige" Aufhebung der Teilprivatisierung geschaffen. Vor neun
Jahren hatten die Konzerne RWE und Veolia 49,9 Prozent der Anteile
erworben. Seither sind die Preise mehrfach gestiegen, so dass Wasser in
Berlin im Vergleich der deutschen Großstädte mittlerweile am teuersten ist.
Linke-Landeschef Klaus Lederer begründete die Entscheidung des Senats
damit, dass sich die damalige große Koalition verpflichtet habe, über den
Inhalt der Verträge "absolutes Stillschweigen" zu bewahren. Die grüne
Abgeordnete Heidi Kosche kritisierte, mit der Ablehnung des Volksbegehrens
bediene die Koalition die Interessen der privaten Anteilseigner.
5 Mar 2008
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