Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Todesstrafe aufgehoben: Abu-Jamal wird nicht hingerichtet
> Das Urteil gegen den bekanntesten Todeszellenkandidat der USA wird
> abgemildert: Ein US-Gericht hebt die Todesstrafe gegen den schwarzen
> Bürgerrechtler Mumia Abu-Jamal auf.
Bild: Überstand bereits zwei Hinrichtungstermine: Mumia Abu-Jamal.
WASHINGTON afp/taz Mumia Abu-Jamal, einer der bekanntesten Gefangenen
Amerikas, wird nicht hingerichtet. Das entschied am Donnerstag ein
US-Berufungsgericht, dass das Todesurteil gegen den US-Journalisten aufhob.
Die Verurteilung wegen Mordes an einem Polizisten wurde aber aufrecht
erhalten.
Die Geschichte, um die sich der Fall Abu-Jamal seit mehr als 25 Jahren
dreht ist diese: In der Nacht zum 9. Dezember 1981 hielt der schwarze
Journalist und Taxifahrer Abu-Jamal seinen Wagen auf einer Straße
Philadelphias an, um seinem jüngeren Bruder zu helfen, der geschlagen wurde
- von dem weißen Polizisten Daniel Faulkner. Was dann folgte, bleibt
wahrscheinlich für immer unklar. Abu-Jamal selbst sagt, er könne sich an
nichts erinnern, weil er selbst von einer Kugel getroffen wurde. Am 3. Juli
1982 wurde Abu-Jamal des Mordes an Faulkner für schuldig befunden und zum
Tode verurteilt.
Der Fall Abu-Jamal wurde in den folgenden Jahren zum Paradigma einer
Anklage von Menschenrechtlern und Anwälten: Abu-Jamal sei wegen seines
Engagements bei den Black Panthers verurteilt worden. Die US-Justiz sei
rassistisch, mittellose Angeklagte erhielten keinen fähigen Rechtsbeistand,
Indizien würden manipuliert. Daran schloss sich die Forderung nach
Abschaffung der Todesstrafe an.
Zur Wiederaufnahme des Verfahrens hatte Abu-Jamal später allerdings
hervorragende Anwälte. Sein Rechtsanwalt Len Weinglass aus einer berühmten
New Yorker Kanzlei tourt seit vielen Jahren durch die Welt, sprach in
Deutschland ebenso in Autonomen-Zentren zu Linksradikalen wie im Gebäude
des Spiegel zu Journalisten. Abu-Jamal selbst veröffentlichte seit Mitte
der 90er-Jahre mehrere Bücher, das bekannteste dürfte "Aus der Todeszelle"
sein.
Zweimal waren bereits Hinrichtungstermine angesetzt, wurden dann aber
wieder aufgeschoben - zuletzt im Jahr 1999. Im Dezember 2001 hob ein
Bundesrichter in Philadelphia wegen schwerer Verfahrensfehler das
Todesurteil auf. Die Staatsanwaltschaft beantragte sofort die erneute
Verhängung. Mit der am Donnerstag verkündeten Entscheidung des
US-Berufungsgerichts hat Staatsanwaltschaft hat nun die Möglichkeit, vor
einem Geschworenengericht erneut die Todesstrafe gegen den Inhaftierten zu
beantragen. Sollte sie darauf verzichten, würde Abu-Jamals Strafmaß
automatisch in lebenslange Haft umgewandelt.
27 Mar 2008
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.