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# taz.de -- Presserecht: Ein Presserechtsstreit durch alle Instanzen
> Wegen falscher Zahlen fühlt sich der Polizeipräsident von der taz in
> seiner Ehre gekränkt und beschäftigt die Gerichte
In dem Rechtsstreit zwischen dem Polizeipräsident und der taz geht es um
einen Artikel vom 28. November 2007. Darin wurden falsche statistische
Zahlen über die Anzahl von Strafverfahren gegen Polizeibeamte
veröffentlicht. Außerdem hatte die taz nach dem Bekanntwerden eines
Vermerks eines Staatsschützers über SEK-Beamte, die im Berliner Umland
wohnten, fälschlich behauptet, gegen diese seien Ermittlungsverfahren
eingeleitet worden wegen des Verrats von Polizeigeheimnissen an die Presse.
Den Vermerk hatte es gegeben, ein Ermittlungsverfahren auch, jedoch
richtete sich das gegen unbekannt und nicht gegen die SEKler. Warum dieser
Vermerk entstand, ist bis heute nicht abschließend geklärt.
Der Polizeipräsident griff nicht etwa zum Telefonhörer und bat um
Richtigstellung. Stattdessen ließ er seine Anwälte geltend machen, die Ehre
der Polizei sei verletzt worden. Die Anwälte meldeten
Gegendarstellungsansprüche für die Printausgabe und den Onlineauftritt der
taz an, Unterlassungsansprüche gegen Verlag und Autor sowie
Widerrufsansprüche - und zwar in getrennten Briefen mit größtmöglichen
anwaltlichen Gebühren. Allein diese Briefe kosteten mehr als 4.000 Euro.
Die taz unterwarf sich nicht, korrigierte aber redaktionell die
Rechenfehler und stellte klar, dass es gegen die SEKler keine
Ermittlungsverfahren gab.
Das reichte Glietsch nicht: Mit seinen Ansprüchen beschäftigte sich das
Landgericht in vier Verfahren, das Kammergericht in zwei Verfahren - und
sogar der Landesverfassungsgerichtshof. Fazit bisher: Auf die
Widerrufsansprüche musste die Behörde verzichten, auf die
Unterlassungsansprüche teilweise, der Rest ist abgewiesen worden. Um den
Gegendarstellungsanspruch streiten sich die Parteien noch. Der
Verfassungsgerichtshof hat einstweilen entschieden, dass die taz die
Gegendarstellung nicht verbreiten muss.
Die Morgenpost hatte einen Artikel einmal so überschrieben: "Nachts nur
noch 60 Polizisten in Bereitschaft". Dazu Glietschs Gegendarstellung: "Die
Kürzung der Anzahl der Polizeibeamten, die nachts als Reserve zur Verfügung
stehen, auf 60 Beamte, betrifft nur die drei jeweiligen Nächte zu Montag,
Dienstag und Mittwoch".
22 Apr 2008
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