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# taz.de -- Fall Masri gegen die CIA: El Masri verklagt Bundesregierung
> CIA-Entführungs-Opfer Khaled El Masri will die Bundesregierung zwingen,
> die Auslieferung von US-Agenten zu verlangen.
Bild: Der vom US-Geheimdienst CIA nach Afghanistan verschleppte Khaled El Masri…
BERLIN taz Mit einer Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht will das
CIA-Entführungsopfer Khaled El Masri die Bundesregierung zwingen, von den
USA die Auslieferung von 13 CIA-Mitarbeitern zu verlangen. Die Mitarbeiter
des amerikanischen Geheimdienstes sollen die Inhaftierung El Masris am 31.
Dezember 2003 in Mazedonien veranlasst und anschließend seine Verschleppung
auf einen US-Stützpunkt in Kabul in Afghanistan organisiert haben.
Die Staatsanwaltschaft München, die den Fall El Masri untersuchte, hat in
diesem Zusammenhang bereits im Januar des vergangenen Jahres Haftbefehl
gegen die mutmaßlichen Entführer wegen des Verdachts der gefährlichen
Körperverletzung und der Freiheitsberaubung erlassen. Das
Bundesjustizministerium lehnte anschließend eine Weiterleitung der Anträge
an die US-Behörden aber ab. Dieser Entscheidung soll ein Streit zwischen
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Bundesinnenminister Wolfgang
Schäuble (CDU) vorangegangen sein. Der Innenminister soll für den Fall
eines Auslieferungsersuchens Verwerfungen in der Zusammenarbeit mit den
US-Geheimdiensten bei der internationalen Terrorbekämpfung befürchtet
haben.
Als vermeintlicher Terrorverdächtiger war El Masri nach eigenen Angaben
vier Monate lang in einem CIA-Gefängnis verhört und geschlagen worden. Erst
im Mai 2004 habe man ihn zurückgeflogen und in einem Wald in Albanien
freigelassen.
Die am Montag eingereichte Klage El Masris wird von mehreren
Menschenrechtsorganisationen unterstützt. In Deutschland hat sich das
European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) des Falles
angenommen. In den USA gingen sowohl die American Civil Liberties Union
(ACLU) als auch die Open Society Justice Initiave (OSJI) juristisch im Fall
Masri gegen die CIA vor, scheiterten aber wiederholt an der
US-Administration. Diese erklärte die Praxis der außergesetzlichen
Überstellungen ("extraordinary renditions") zum Staatsgeheimnis.
Die Staatsanwaltschaft München stützte sich in ihren Haftbefehlen unter
anderem auf die Erkenntnisse des Sonderbeauftragten des Europarats, Dick
Marty, auf Mitteilungen der spanischen Behörden und auf Hinweise der
Mailänder Staatsanwaltschaft. Spanische Ermittlungen hatten ergeben, dass
das Flugzeug, mit dem Masri am 23. Januar 2004 nach Afghanistan gebracht
worden war, von Algier kommend in Palma de Mallorca gelandet und von dort
weiter nach Mazedonien geflogen sein soll. Es soll sich um eine Boeing 737
mit 13 Besatzungsmitgliedern gehandelt haben. Die spanische Polizei konnte
die von ihnen genutzten Personalien ermitteln. Zusätzlich wurden die Daten
von Telefonaten festgestellt, die Besatzungsmitglieder von Mallorca aus
führten.
Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR, erklärte am Montag anlässlich
eines Treffens mit den amerikanischen Partnerorganisatioen. "Durch die
Klage erhoffen wir uns, dass der Fall neu entschieden wird." Seine
Organisation habe sich der Durchsetzung von Menschenrechten mit
juristischen Mitteln verschrieben.
9 Jun 2008
## AUTOREN
Wolfgang Gast
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