# taz.de -- Gericht beschließt im Urheberrechtsstreit: Youtube muss Nutzerdate… | |
> Der Medienkonzern Viacom hat im Zuge einer Milliardenklage gegen Google | |
> einen Sieg errungen: Der Suchmaschinenbetreiber muss alle Nutzerdaten zu | |
> Youtube-Videos aushändigen. | |
Bild: Selbstgedrehtes oder urheberrechtlich Geschütztes, was mag der Youtube-N… | |
Google wurde per Gerichtsbeschluss aus New York dazu verpflichtet, dem | |
US-Medienkonzern Viacom, zu dem auch MTV und VH1 gehören, sowohl | |
Benutzernamen als auch alle aufbewahrten IP-Adressen der Youtube-User | |
herauszugeben. Dazu gehört die gesamte Logdatenbank, die auch die | |
IP-Adresse des Rechners enthält, mit der die Nutzer die Videos ansahen, | |
sowie login-Namen und Zeiten. Angesichts dieser Entscheidung sind | |
amerikanische Bürgerrechtler wie die Datenschutzorganisation Electronic | |
Frontier Foundation empört und kritisierten den Richterspruch als | |
"Rückschritt" und Datenschutzverletzung. | |
Viacom hatte die Herausgabe der Daten im Urheberrechtsstreit mit dem | |
Youtube-Inhaber Google eingefordert, um zu beweisen, dass urheberrechtlich | |
geschütztes Material auf der Videoplattform sehr viel häufiger genutzt | |
würde, als nutzergeniertes. Google versuchte sich zunächst der Herausgabe | |
der Daten aus Gründen der Privatsphäre zu widersetzen. Dieser Einspruch | |
wurde vom zuständigen Richter allerdings als "spekulativ" abgetan, das | |
Unternehmen habe keinen vernünftigen Grund angegeben, der ihn von der | |
Offenbarung der umfangreichen Informationssammlung in einem | |
zivilrechtlichen Verfahren abhalte. | |
Google wiederum hatte in dem seit März 2007 andauerndem Verfahren, in dem | |
Viacom eine Milliardenentschädigungen von Google fordert, da bei Youtube | |
urheberrechtlich geschützte Videos laufen, argumentiert, dass Youtube auf | |
Anfrage das fragliche Material ja sofort entferne. | |
Das Gericht allerdings verwendete außerdem noch Googles eigene | |
Argumentation zur Speicherung von Suchanfragen, eine IP-Adresse ohne | |
Zusatzinformation gehöre nicht in die Kategorie personenbezogener Daten, | |
nun gegen das Unternehmen selbst. Ferner hätte Google, so der Richter, doch | |
selbst erklärt, als Login-Name würden die User doch anonyme Pseudomyme | |
benutzen - Pech für den jetzt, der das nicht tut. | |
Insgesamt kann Viacom jetzt auf eine Datenmenge von 12 Terrabyte zugreifen | |
und herausfinden, was die Leute lieber ansehen: Urheberrechtlich | |
Geschütztes, oder Selbstgedrehtes. Wie sich der Richterspruch auf Europa | |
auswirkt, ist noch nicht geklärt. | |
Einen kleinen Sieg konnte Youtube dann aber auch noch erringen: Das Gericht | |
wies einen Viacom-Antrag ab, worin das Unternehmen die Offenlegung des | |
Quellcodes für die Videosuche auf YouTube gefordert hatte. Auch die für | |
Werbezwecke aufgebaute Datensammlung desd Suchmaschinenbetreibers darf | |
Geschäftsgeheimnis bleiben. | |
3 Jul 2008 | |
## AUTOREN | |
Julia Niemann | |
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