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# taz.de -- Gericht beschließt im Urheberrechtsstreit: Youtube muss Nutzerdate…
> Der Medienkonzern Viacom hat im Zuge einer Milliardenklage gegen Google
> einen Sieg errungen: Der Suchmaschinenbetreiber muss alle Nutzerdaten zu
> Youtube-Videos aushändigen.
Bild: Selbstgedrehtes oder urheberrechtlich Geschütztes, was mag der Youtube-N…
Google wurde per Gerichtsbeschluss aus New York dazu verpflichtet, dem
US-Medienkonzern Viacom, zu dem auch MTV und VH1 gehören, sowohl
Benutzernamen als auch alle aufbewahrten IP-Adressen der Youtube-User
herauszugeben. Dazu gehört die gesamte Logdatenbank, die auch die
IP-Adresse des Rechners enthält, mit der die Nutzer die Videos ansahen,
sowie login-Namen und Zeiten. Angesichts dieser Entscheidung sind
amerikanische Bürgerrechtler wie die Datenschutzorganisation Electronic
Frontier Foundation empört und kritisierten den Richterspruch als
"Rückschritt" und Datenschutzverletzung.
Viacom hatte die Herausgabe der Daten im Urheberrechtsstreit mit dem
Youtube-Inhaber Google eingefordert, um zu beweisen, dass urheberrechtlich
geschütztes Material auf der Videoplattform sehr viel häufiger genutzt
würde, als nutzergeniertes. Google versuchte sich zunächst der Herausgabe
der Daten aus Gründen der Privatsphäre zu widersetzen. Dieser Einspruch
wurde vom zuständigen Richter allerdings als "spekulativ" abgetan, das
Unternehmen habe keinen vernünftigen Grund angegeben, der ihn von der
Offenbarung der umfangreichen Informationssammlung in einem
zivilrechtlichen Verfahren abhalte.
Google wiederum hatte in dem seit März 2007 andauerndem Verfahren, in dem
Viacom eine Milliardenentschädigungen von Google fordert, da bei Youtube
urheberrechtlich geschützte Videos laufen, argumentiert, dass Youtube auf
Anfrage das fragliche Material ja sofort entferne.
Das Gericht allerdings verwendete außerdem noch Googles eigene
Argumentation zur Speicherung von Suchanfragen, eine IP-Adresse ohne
Zusatzinformation gehöre nicht in die Kategorie personenbezogener Daten,
nun gegen das Unternehmen selbst. Ferner hätte Google, so der Richter, doch
selbst erklärt, als Login-Name würden die User doch anonyme Pseudomyme
benutzen - Pech für den jetzt, der das nicht tut.
Insgesamt kann Viacom jetzt auf eine Datenmenge von 12 Terrabyte zugreifen
und herausfinden, was die Leute lieber ansehen: Urheberrechtlich
Geschütztes, oder Selbstgedrehtes. Wie sich der Richterspruch auf Europa
auswirkt, ist noch nicht geklärt.
Einen kleinen Sieg konnte Youtube dann aber auch noch erringen: Das Gericht
wies einen Viacom-Antrag ab, worin das Unternehmen die Offenlegung des
Quellcodes für die Videosuche auf YouTube gefordert hatte. Auch die für
Werbezwecke aufgebaute Datensammlung desd Suchmaschinenbetreibers darf
Geschäftsgeheimnis bleiben.
3 Jul 2008
## AUTOREN
Julia Niemann
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