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# taz.de -- Weitgehendes Verbot von Streubomben: Vertragsunterzeichnung in Oslo
> Nach langjährigen Verhandelungen unterzeichnen 105 Staaten das Verbot für
> Streubomben. Deutschland setzte sich für Ausnahmen ein.
Bild: Inspektion einer israelischen Streubombe, die im Südlibanon abgeworfen w…
GENF taz Nach dreijährigen Verhandlungen wird am Mittwoch in Oslo ein neuer
Rüstungskontrollvertrag über das weitgehende Verbot von Streubomben
besiegelt. Die Initative für das Abkommen ging von der norwegischen
Regierung aus. Unterzeichnet wird das Abkommen, das unter massiven Druck
einer breiten internationalen Koalition von Nichtregierungsorganisationen
(NRO) zustande kam, von den Außenministern oder Botschaftern von 105 der
192 UNO-Staaten. Es tritt in Kraft, sobald es die Parlamente von mindestens
30 Ländern ratifiziert haben. Danach müssen innerhalb von acht Jahren alle
unter das Verbot fallenden Streubomben vernichtet werden. Das von einer
Mehrheit der 105 Unterzeichnerstaaten ursprünglich angestrebte lückenlose
Verbot von Einsatz, Produktion , Lagerung und Export sämtlicher Typen von
Streubomben scheiterte an Deutschland und anderen NATO-Staaten, die eine
Reihe von Ausnahmen durchsetzten. Dennoch feiern [1][Handicap
International] und andere NRO die heutige Unterzeichnung des Oslo-Abkommens
durch über die Hälfte aller UNO-Staaten als "großen Fortschritt" auf dem
Weg zu einem weltweiten, vollständigen Verbot von Streubomben.
Vor dem "Oslo-Verhandlungsprozeß" waren langwierige Verhandlungen der
UNO-Abrüstungskonferenz in Genf am Unwillen hauptsächlich der USA, Chinas
und Rußlands gescheitert - ähnlich wie Mitte der 90er Jahre die
Verhandlungen der Abrüstungskonferenz über ein Verbot von
Anti-Personenminen. Der daraufhin auf Initiative der kanadischen Regierung
und einer internationalen NRO-Koalition ausgehandelte Vertrag über das
Verbot dieser Minen wurde seit 1997 von über 160 Staaten ratifiziert. Damit
stieg auch der politische Druck auf die Regierungen in Washington, Moskau
und Peking, dem Minenverbot beizutreten.
Eine ähnliche Wirkung erhoffen sich die NRO und die norwegische Regierung
auch vom Oslo-Abkommen zum Verbot von Streubomben. Aus dem Umfeld des
künftigen US-Präsidenten Barack Obama gibt es Hinweise, wonach die USA im
kommenden Jahr möglicherweise beide Abkommen unterzeichnen könnten.
Bei den Verhandlungen über das Streubombenverbot - an denen die USA ebenso
wie China und Rußland nicht teilnahmen- hatte Washington mit tatkräftiger
Hilfe Deutschlands und anderer europäischer NATO-Verbündeter noch zwei
hochproblematische Ausnahmen durchgesetzt: zum einen erlaubt das Abkommen
seinen Unterzeichnerstaaten gemeinsame Militäroperationen mit
Nichtvertragsstaaten, die dabei Streubomben einsetzen.
Zudem kann das Verbot, Streubombenmunition einzusetzen, auf dem eigenen
Territorium zu lagern oder den Einsatz durch andere Staaten zu unterstützen
bei gemeinsamen Militäroperationen, zum Beipiel innerhalb der NATO mit den
USA, für die Vertragsstaaten ausgesetzt werden. Diese Vertragsklauseln - de
facto eine Lex NATO/USA - würden nach einer Unterzeichnung des
Oslo-Abkommens durch Washington praktisch bedeutungslos.
Unter das Verbot fällt die Streubombenmunition der Bundeswehr vom Typ M85.
Die Bundesregierung hatte bereits nach der abschließenden Verhandlungsrunde
im September in Dublin zugesagt, daß diese Bestände vollständig vernichtet
und nicht noch vor Inkrafttreten des Oslo-Abkommens ins Ausland verkauft
werden.
Erlaubt bleiben auf Betreiben Deutschlands und anderer NATO-Staaten
Streubomben-Typen, die auf Grund ihrer Einsatzbestimmungen oder technischen
Spezifikation angeblich keine Gefahr für Zivilisten darstellen - darunter
auch die Smart-155-Artilleriemunition in den Beständen der Bundeswehr.
2 Dec 2008
## LINKS
[1] http://www.handicap-international.de/
## AUTOREN
Andreas Zumach
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