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# taz.de -- Freigabe zur Schmerztherapie: Ausnahme für Cannabisblüten
> Erstmals dürfen in Deutschland Patienten ein Extrakt aus Cannabisblüten
> aus der Apotheke beziehen - zur Schmerzlinderung.
Bild: Streitbares Heilmittel: Chronisch Kranke schätzen Cannabisprodukte als M…
Sieben Patienten dürfen seit Mitte Februar - erstmals in Deutschland - ein
standardisiertes Extrakt aus Cannabisblüten einnehmen. Die
Bundesopiumstelle in Bonn erteilte ihnen die Ausnahmegenehmigung, sich das
entsprechende Präparat von der Apotheke besorgen zu lassen. Dies sei, wie
Behördenleiter Winfried Kleinert betont, "ein weiterer Schritt, um die
Therapiefähigkeit von Cannabis zu überprüfen".
Eigentlich sind die getrockneten Blüten (Marihuana) sowie das Blütenharz
(Haschisch) der Hanfpflanze (Cannabis sativa) hierzulande verboten. Doch
ihr Image hat sich in den letzten Jahren wesentlich gebessert. So steht
mittlerweile fest, dass der menschliche Körper über ein eigenes
Cannabinoid-System besitzt. Er verfügt über spezifische Nervenenden
(Rezeptoren), die bei Reizung durch passende Substanzen, eben die
Cannabinoide, eine deutliche Linderung von Schmerzen und Entzündungen
veranlassen. Der Organismus verfügt zwar auch über eigene Cannabinoide, um
diese Rezeptoren zu reizen - doch das reicht oft nicht aus.
Hier liegen die Chancen der Hanfblüten. Denn ihr Hauptwirkstoff, das
Tetrahydrocannabinol (THC), kann ebenfalls an den Rezeptoren andocken und
dadurch Schmerzen und Entzündungen lindern. Deshalb sind es vor allem
Schmerzpatienten, die von Cannabis profitieren könnten: Menschen, die an
Krebs, Arthritis oder Nervenerkrankungen leiden. Weil die
Cannabinoid-Rezeptoren zudem an tieferen Hirnschichten sitzen, werden der
Pflanze noch bei zentralen Bewegungsstörungen Chancen eingeräumt. Wie etwa
bei Multipler Sklerose und dem Tourette-Syndrom, bei dem die Patienten Tics
wie Zuckungen und unwillkürliches Grimasse-Schneiden entwickeln.
Laut derzeitiger Rechtslage jedoch dürfen Ärzte nur den synthetisch
hergestellten Cannabis-Wirkstoff Dronabinol verschreiben, doch der muss aus
den USA importiert werden und ist teuer. Je nach Krankheit und Dosierung
können bis zu 800 Euro monatlich zusammen kommen, die Krankenkassen zahlen
in der Regel nicht. Cannabis selbst wäre deutlich billiger, doch in
Deutschland ist es lediglich in Ausnahmefällen von wissenschaftlichem oder
anderweitigem öffentlichem Interesse zugelassen. Immerhin beschied 2005 das
Bundesverwaltungsgericht, dass auch die Gesundheit eines einzelnen
Patienten im öffentlichen Interesse liege und Anträge daher nicht pauschal
abgelehnt werden dürften.
Auf Basis dieses Urteils hat die Bundesopiumstelle nun ihre
Ausnahmegenehmigung erteilt. Mit einer Freigabe von Joints und
Haschisch-Pfeifen sowie der Einfuhr von Cannabis-Blüten aus Holland ist
jedoch nicht zu rechnen. "In Deutschland wird eher das Ziel verfolgt,
Patienten mit einem standardisierten Cannabis-Extrakt zu versorgen",
erklärt Kleinert.
19 Feb 2009
## AUTOREN
Jörg Zittlau
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