| # taz.de -- Freigabe zur Schmerztherapie: Ausnahme für Cannabisblüten | |
| > Erstmals dürfen in Deutschland Patienten ein Extrakt aus Cannabisblüten | |
| > aus der Apotheke beziehen - zur Schmerzlinderung. | |
| Bild: Streitbares Heilmittel: Chronisch Kranke schätzen Cannabisprodukte als M… | |
| Sieben Patienten dürfen seit Mitte Februar - erstmals in Deutschland - ein | |
| standardisiertes Extrakt aus Cannabisblüten einnehmen. Die | |
| Bundesopiumstelle in Bonn erteilte ihnen die Ausnahmegenehmigung, sich das | |
| entsprechende Präparat von der Apotheke besorgen zu lassen. Dies sei, wie | |
| Behördenleiter Winfried Kleinert betont, "ein weiterer Schritt, um die | |
| Therapiefähigkeit von Cannabis zu überprüfen". | |
| Eigentlich sind die getrockneten Blüten (Marihuana) sowie das Blütenharz | |
| (Haschisch) der Hanfpflanze (Cannabis sativa) hierzulande verboten. Doch | |
| ihr Image hat sich in den letzten Jahren wesentlich gebessert. So steht | |
| mittlerweile fest, dass der menschliche Körper über ein eigenes | |
| Cannabinoid-System besitzt. Er verfügt über spezifische Nervenenden | |
| (Rezeptoren), die bei Reizung durch passende Substanzen, eben die | |
| Cannabinoide, eine deutliche Linderung von Schmerzen und Entzündungen | |
| veranlassen. Der Organismus verfügt zwar auch über eigene Cannabinoide, um | |
| diese Rezeptoren zu reizen - doch das reicht oft nicht aus. | |
| Hier liegen die Chancen der Hanfblüten. Denn ihr Hauptwirkstoff, das | |
| Tetrahydrocannabinol (THC), kann ebenfalls an den Rezeptoren andocken und | |
| dadurch Schmerzen und Entzündungen lindern. Deshalb sind es vor allem | |
| Schmerzpatienten, die von Cannabis profitieren könnten: Menschen, die an | |
| Krebs, Arthritis oder Nervenerkrankungen leiden. Weil die | |
| Cannabinoid-Rezeptoren zudem an tieferen Hirnschichten sitzen, werden der | |
| Pflanze noch bei zentralen Bewegungsstörungen Chancen eingeräumt. Wie etwa | |
| bei Multipler Sklerose und dem Tourette-Syndrom, bei dem die Patienten Tics | |
| wie Zuckungen und unwillkürliches Grimasse-Schneiden entwickeln. | |
| Laut derzeitiger Rechtslage jedoch dürfen Ärzte nur den synthetisch | |
| hergestellten Cannabis-Wirkstoff Dronabinol verschreiben, doch der muss aus | |
| den USA importiert werden und ist teuer. Je nach Krankheit und Dosierung | |
| können bis zu 800 Euro monatlich zusammen kommen, die Krankenkassen zahlen | |
| in der Regel nicht. Cannabis selbst wäre deutlich billiger, doch in | |
| Deutschland ist es lediglich in Ausnahmefällen von wissenschaftlichem oder | |
| anderweitigem öffentlichem Interesse zugelassen. Immerhin beschied 2005 das | |
| Bundesverwaltungsgericht, dass auch die Gesundheit eines einzelnen | |
| Patienten im öffentlichen Interesse liege und Anträge daher nicht pauschal | |
| abgelehnt werden dürften. | |
| Auf Basis dieses Urteils hat die Bundesopiumstelle nun ihre | |
| Ausnahmegenehmigung erteilt. Mit einer Freigabe von Joints und | |
| Haschisch-Pfeifen sowie der Einfuhr von Cannabis-Blüten aus Holland ist | |
| jedoch nicht zu rechnen. "In Deutschland wird eher das Ziel verfolgt, | |
| Patienten mit einem standardisierten Cannabis-Extrakt zu versorgen", | |
| erklärt Kleinert. | |
| 19 Feb 2009 | |
| ## AUTOREN | |
| Jörg Zittlau | |
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