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# taz.de -- Schweizer Finanzspritze: Baby Docs Millionen zurück an Haiti
> Weil Haitis Exdiktator Duvalier die Herkunft des Geldes auf einem
> Schweizer Konto nicht nachweisen kann, wird es an NGOs in Haiti verteilt.
Bild: Duvaliers Millionen werden schnell verteilt sein: Hunger und Unterernähr…
SANTO DOMINGO taz Eine Entscheidung der Schweizer Justiz sorgt in Haiti für
gemischte Gefühle, vor allem aber für Genugtuung. Mitte Februar hatte das
Schweizer Bundesamt für Justiz entschieden, 4,7 Millionen Euro "an Haiti
zurückzuzahlen". Das Geld liegt auf einem Schweizer Konto, das dem
ehemaligen haitianischen Diktator Jean-Claude "Baby Doc" Duvalier gehört.
Der 57-Jährige, der heute im Pariser Exil lebt, habe die Rechtmäßigkeit des
Besitzes nicht nachweisen können, heißt es in der Entscheidung. Damit
findet, wenn Duvalier nicht noch die Widerspruchsfrist bis Mitte März
nutzt, ein seit acht Jahren dauernder Rechtsstreit sein Ende.
Bereits kurz nach der Flucht des Despoten versuchten die häufig wechselnden
Regierungen in Port-au-Prince Zugriff auf die Gelder zu bekommen, die der
Duvalierclan - zuerst von 1957 bis 1971 "Papa Doc", dann Filius "Baby Doc"
bis zu seiner Flucht im Februar 1986 - zusammenraubten. Zurückhaltende
Schätzungen belaufen sich auf umgerechnet 200 Millionen Euro. Nach
aufwändigen Recherchen gelang es 2002, einen Hinweis auf das Schweizer
Bankkonto zu bekommen - auch wenn die 4,7 Millionen Euro freilich nur ein
Bruchteil des Geldes sind, das der Clan geraubt hat.
Erst durch eine neue Gesetzesvorschrift, nach der die Banken ihre Kunden
identifizieren müssen, kamen die Behörden auf die Spur des Geldes, das von
einer Strohfirma in Liechtenstein auf der Schweizer Bank deponiert worden
war. Aufgrund einer Klage Haitis fror die eidgenössische Bankbehörde das
Geld ein. Allerdings wurden den Schweizer Behörden, wie diese immer
klagten, nicht in der vorgeschriebenen Zeit die Unterlagen über die
unrechtmäßige Herkunft der Gelder auf dem Duvalier-Konto aus Port-au-Prince
vorgelegt. Im Juni 2007 hätte die Schweiz beinahe sogar das Geld an "Baby
Doc" ausgezahlt. Nur juristische Finessen, politischer Druck aus den USA
und eine veränderte Rechtslage verhinderten die Auszahlung.
Inzwischen können die Schweizer Behörden im Rahmen eines
Rechtshilfeabkommens Gelder beschlagnahmen und bis zur Klärung des
rechtmäßigen Besitzes einfrieren. Vor allem muss der Besitzer jetzt die
Rechtmäßigkeit der Gelder beweisen. Allerdings hat die Schweiz bisher nur
in wenigen Fällen veruntreute Diktatorengelder zurückerstattet, etwa 1998,
als 680 Millionen Dollar des Diktators Ferdinand Marcos an die Nationalbank
der Philippinen zurücküberwiesen wurden. Die Aktion Finanzplatz Schweiz
schätzt, dass in der Schweiz illegal noch rund 250 Milliarden Dollar von
ausländischen Exstaatschefs deponiert sind.
In den Genuss der 4,7 Millionen Euro wird allerdings nicht der haitianische
Staat kommen. Das Bundesamt für Justiz hat nämlich entschieden, das
Schweizer Guthaben an Nichtregierungsorganisationen in Haiti zu übergeben.
Das Geld werde Organisationen mit "Erfahrungen für humanitäre oder soziale
Projekte zugunsten der haitianischen Bevölkerung" zur Verfügung gestellt,
heißt es in dem Entscheid des Ministeriums. Das Eidgenössische Departement
für auswärtige Angelegenheiten (EDA) habe aus diesem Grund bereits Kontakt
mit interessierten Organisationen geknüpft. Die Umsetzung und die
"transparente Verwendung der Mittel" werde vor Ort von der diplomatischen
Vertretung der Schweiz in Port-au-Prince verfolgt.
In Haitis Regierungskreisen wurde das Urteil begrüßt. Die fragwürdige
Entscheidung der Schweiz, das Geld nicht dem haitianischen Staat
zurückzugeben, sondern selbst die Verteilungsmodalitäten zu bestimmen und
zu überwachen, übergehen die offiziellen staatlichen Stellen mit Schweigen.
27 Feb 2009
## AUTOREN
Hans-Ulrich Dillmann
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