# taz.de -- Schweizer Finanzspritze: Baby Docs Millionen zurück an Haiti | |
> Weil Haitis Exdiktator Duvalier die Herkunft des Geldes auf einem | |
> Schweizer Konto nicht nachweisen kann, wird es an NGOs in Haiti verteilt. | |
Bild: Duvaliers Millionen werden schnell verteilt sein: Hunger und Unterernähr… | |
SANTO DOMINGO taz Eine Entscheidung der Schweizer Justiz sorgt in Haiti für | |
gemischte Gefühle, vor allem aber für Genugtuung. Mitte Februar hatte das | |
Schweizer Bundesamt für Justiz entschieden, 4,7 Millionen Euro "an Haiti | |
zurückzuzahlen". Das Geld liegt auf einem Schweizer Konto, das dem | |
ehemaligen haitianischen Diktator Jean-Claude "Baby Doc" Duvalier gehört. | |
Der 57-Jährige, der heute im Pariser Exil lebt, habe die Rechtmäßigkeit des | |
Besitzes nicht nachweisen können, heißt es in der Entscheidung. Damit | |
findet, wenn Duvalier nicht noch die Widerspruchsfrist bis Mitte März | |
nutzt, ein seit acht Jahren dauernder Rechtsstreit sein Ende. | |
Bereits kurz nach der Flucht des Despoten versuchten die häufig wechselnden | |
Regierungen in Port-au-Prince Zugriff auf die Gelder zu bekommen, die der | |
Duvalierclan - zuerst von 1957 bis 1971 "Papa Doc", dann Filius "Baby Doc" | |
bis zu seiner Flucht im Februar 1986 - zusammenraubten. Zurückhaltende | |
Schätzungen belaufen sich auf umgerechnet 200 Millionen Euro. Nach | |
aufwändigen Recherchen gelang es 2002, einen Hinweis auf das Schweizer | |
Bankkonto zu bekommen - auch wenn die 4,7 Millionen Euro freilich nur ein | |
Bruchteil des Geldes sind, das der Clan geraubt hat. | |
Erst durch eine neue Gesetzesvorschrift, nach der die Banken ihre Kunden | |
identifizieren müssen, kamen die Behörden auf die Spur des Geldes, das von | |
einer Strohfirma in Liechtenstein auf der Schweizer Bank deponiert worden | |
war. Aufgrund einer Klage Haitis fror die eidgenössische Bankbehörde das | |
Geld ein. Allerdings wurden den Schweizer Behörden, wie diese immer | |
klagten, nicht in der vorgeschriebenen Zeit die Unterlagen über die | |
unrechtmäßige Herkunft der Gelder auf dem Duvalier-Konto aus Port-au-Prince | |
vorgelegt. Im Juni 2007 hätte die Schweiz beinahe sogar das Geld an "Baby | |
Doc" ausgezahlt. Nur juristische Finessen, politischer Druck aus den USA | |
und eine veränderte Rechtslage verhinderten die Auszahlung. | |
Inzwischen können die Schweizer Behörden im Rahmen eines | |
Rechtshilfeabkommens Gelder beschlagnahmen und bis zur Klärung des | |
rechtmäßigen Besitzes einfrieren. Vor allem muss der Besitzer jetzt die | |
Rechtmäßigkeit der Gelder beweisen. Allerdings hat die Schweiz bisher nur | |
in wenigen Fällen veruntreute Diktatorengelder zurückerstattet, etwa 1998, | |
als 680 Millionen Dollar des Diktators Ferdinand Marcos an die Nationalbank | |
der Philippinen zurücküberwiesen wurden. Die Aktion Finanzplatz Schweiz | |
schätzt, dass in der Schweiz illegal noch rund 250 Milliarden Dollar von | |
ausländischen Exstaatschefs deponiert sind. | |
In den Genuss der 4,7 Millionen Euro wird allerdings nicht der haitianische | |
Staat kommen. Das Bundesamt für Justiz hat nämlich entschieden, das | |
Schweizer Guthaben an Nichtregierungsorganisationen in Haiti zu übergeben. | |
Das Geld werde Organisationen mit "Erfahrungen für humanitäre oder soziale | |
Projekte zugunsten der haitianischen Bevölkerung" zur Verfügung gestellt, | |
heißt es in dem Entscheid des Ministeriums. Das Eidgenössische Departement | |
für auswärtige Angelegenheiten (EDA) habe aus diesem Grund bereits Kontakt | |
mit interessierten Organisationen geknüpft. Die Umsetzung und die | |
"transparente Verwendung der Mittel" werde vor Ort von der diplomatischen | |
Vertretung der Schweiz in Port-au-Prince verfolgt. | |
In Haitis Regierungskreisen wurde das Urteil begrüßt. Die fragwürdige | |
Entscheidung der Schweiz, das Geld nicht dem haitianischen Staat | |
zurückzugeben, sondern selbst die Verteilungsmodalitäten zu bestimmen und | |
zu überwachen, übergehen die offiziellen staatlichen Stellen mit Schweigen. | |
27 Feb 2009 | |
## AUTOREN | |
Hans-Ulrich Dillmann | |
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