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# taz.de -- Schlammschlacht um No-Angels-Star: Ende der Unschuldsvermutung
> Sängerin Nadja Benaissa sitzt wegen des Verdachts auf schwere
> Körperverletzung in Untersuchungshaft - ihr Anwalt geht gegen die Presse
> vor und hofft auf baldige Freilassung.
Bild: Sängerin Nadja Benaissa versucht sich im Kreuzfeuer der Medien zu behaup…
"Behutsam drang RTL-Moderator Günther Jauch in Nadjas Privatsphäre ein",
wurde 2001 im Online-Portal [1][laut.de] das Drogengeständnis der
No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa gewürdigt. Solch ein Eindringling fand
sich nach Meinung der Musikerin und ihres Anwalts nun wieder - allerdings
ein unerwünschter.
Die Bild hatte am Dienstag in großer Aufmachung berichtet: "Es geht um
schwere Körperverletzung! No-Angels-Nadja nachts in der Disco verhaftet!"
Die Redakteure wollten mehr erfahren: "Schwere Körperverletzung - was ist
da vorgefallen?" Und sie taten, was der Presse Recht und Pflicht ist: "Bild
fragte bei der Polizei nach." Ein Polizeisprecher beschied die Neugier
lapidar: "Dazu machen wir keine Angaben." Dass die Boulevardpostille gleich
bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt hätte nachfragen sollen, demonstriert
diese seit der ersten Bild-Veröffentlichung mit Details zu den
Hintergründen des Tatvorwurfs.
Ausgerechnet über die Bild ließ ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gestern
verbreiten, dass sie weiter über den Fall informieren wolle: "In der
konkreten Situation sehen wir uns nach wie vor verpflichtet, den äußeren
Tatbestand der Vorwürfe den Medien mitzuteilen." Was aber verbirgt sich
hinter diesem juristisch trockenen "äußeren Tatbestand"?
Inzwischen berichten alle Medien darüber, dass Benaissa für die
HIV-Infektion eines Mannes verantwortlich sein soll, mit dem sie
ungeschützten Sex hatte, was ihr Anwalt als nicht erwiesen ansieht. Auf
seinen Antrag hin erließ das Landgericht Berlin ebenfalls noch am Dienstag
eine einstweilige Verfügung gegen den Axel-Springer-Verlag, mit der diesem
untersagt wird, "über ein […] Ermittlungsverfahren wegen schwerer
Körperverletzung und/oder den Gegenstand der Untersuchungshaft zu berichten
[…]". Das verwundert in der Tat, denn eine solche
Verdachtsberichterstattung ist wegen ihrer Prangerwirkung zwar nur
eingeschränkt möglich und muss insbesondere die Persönlichkeitsrechte des
Betroffenen wahren.
Jedoch hindert die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung geltende
Unschuldsvermutung die Medien nicht immer an einer solchen
Berichterstattung. So vermag auch der bloße Verdacht der Begehung einer
Straftat und erst recht die bloße Tatsache einer Untersuchungshaft dann ein
öffentliches Interesse an einer Berichterstattung begründen, wenn es sich
um einen Prominenten handelt. Ohne Hinweis auf den Verdacht der
HIV-Infektion wird man hier ein solches überwiegendes Interesse der
Öffentlichkeit bejahen müssen, hinter dem das Persönlichkeitsrecht von
Nadja Benaissa zurücktritt.
Folgerichtig hat der Axel-Springer-Verlag bereits Rechtsmittel gegen diesen
Gerichtsbeschluss angekündigt. Dass Nadja Benaissa zumindest eine - wie
"Prominenz" im Juristendeutsch umschrieben wird - "relative Person der
Zeitgeschichte" ist, steht außer Frage: Bereits vor neun Jahren gehörte sie
zu den Gründungsmitgliedern der kommerziell sehr erfolgreichen No Angels
und singt dort auch seit dem Comeback vor zwei Jahren wieder. Ihren Erfolg
verdankt diese "Retorten-Band" übrigens nicht zuletzt der Schützenhilfe
durch die Bild.
Ungleich interessanter könnten aber die Prozesse verlaufen, welche
Benaissas Anwalt aufgrund der folgenden detailversessenen Berichterstattung
führen dürfte. Denn es ist in der Tat schwerer, eine Berichterstattung zu
legitimieren, welche auf die Details der HIV-Infektion selbst eingeht, da
hier zumindest die Privatsphäre, wenn nicht sogar die Intimsphäre betroffen
sein könnte.
Auch wenn dieser Begriff im Fall Benaissa eine unfreiwillige
Doppelbedeutung erfährt, handelt es sich bei der Intimsphäre nicht etwa um
ein Synonym für bestimmte Körperregionen, sondern sie umfasst nach
Auffassung des Bundesgerichtshofes die innere Gedanken- und Gefühlswelt und
den Sexualbereich, aber auch Krankheiten. Daher ist dieser am strengsten
geschützte Teil der Persönlichkeitsrechte für eine Berichterstattung
weitestgehend tabu, wobei auch hier die Prominenz des "Opfers" eine Rolle
spielen kann. Denn gerade dieser Status ist Ursache dafür, dass Prominente
selbst mit intimen Details bei die Medien hausieren gehen.
Dabei lohnt es sich durchaus, einen Blick in Benaissas mediale
Vergangenheit zu werfen: Besonders interessant ist ein bis heute
verbreitetes Interview der Bild am Sonntag mit Benaissas Exfreund vom 28.
Oktober 2001, der darin behauptet: "Um ihre Sucht zu finanzieren, ging sie
anschaffen." Damals fand Benaissa es scheinbar nicht wichtig genug, sich
gegen diese Vorwürfe presserechtlich zu wehren, auch wenn sie auf dem
Höhepunkt ihres Ruhms über die entsprechenden Mittel verfügt haben dürfte.
Immerhin griff die Bild das kurz darauf gesendete RTL-Interview mit Günther
Jauch auf, um mit Benaissas Worten zu relativieren: "[…] ich habe mich
nicht prostituiert." Überhaupt war ihr Verhältnis zum Axel-Springer-Verlag
früher noch unverkrampfter.
Pünktlich zum Comeback der No Angels ließ sich Nadja Benaissa von der Bild
zu den "Tiefpunkten ihres Lebens" befragen und gab dem ebenfalls im
Springer-Verlag erscheinenden Jugendblättchen Yam! bereitwillig Auskunft zu
ihrem Beziehungsleben oder besser zu dessen momentaner Abwesenheit. Wer
wollte ihr widersprechen, wenn sie dort verkündet: "Bei uns passiert immer
etwas Unvorhergesehenes."
17 Apr 2009
## LINKS
[1] http://www.laut.de
## AUTOREN
Peter Scheibe
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