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# taz.de -- Kommentar Gendiagnostikgesetz: Gen-Banken durch die Hintertür
> Das Gendiagnostikgesetz schüzt die Bürger nicht genügend vor Ausforschung
> ihres Gencodes.
Bild: Demnächst nicht mehr ohne Zustimmung des mutmaßlichen Erzeugers: Vaters…
Künftig sollen die Menschen hierzulande besser kontrollieren können, wer
wann etwas über ihre Geninformationen erfährt. Die Grundlinie des Gesetzes,
das am Freitag im Bundestag verabschiedet wird, klingt einleuchtend und
klar. Aber wer genauer hinschaut, sieht schnell: Das Gesetz schützt die
Bürger nicht genügend vor Ausforschung ihres Gencodes. Vor allem eine
Ausnahmeregelung ist gefährlich.
Alles klingt zunächst recht harmlos. Einerseits dürfen Versicherungen
Gen-Informationen ihrer Kunden weder annehmen noch anfordern. Allerdings:
Beträgt die Auszahlungssumme einer Lebensversicherung mehr als 300.000
Euro, darf das Unternehmen vom Versicherten gesammelte Erbgutinformationen
verlangen und annehmen. Diese Passage hat die Unions-Fraktion in den
Gesetzentwurf geschrieben. Sie ist damit vor der mächtigen
Versicherungswirtschaft eingeknickt. Der Schaden könnte gewaltig werden.
Denn dieser Passus ist bewusst vage formuliert. Wer heute eine
Lebensversicherung abschließt, kann nicht wissen, wie viel er oder sie in
vielen Jahren ausgezahlt bekommt. Die Auszahlungssumme hängt auch von der
wirtschaftlichen Entwicklung ab, und die ist bekanntlich unvorhersehbar.
Doch das ist nicht alles. Die 300.000-Euro-Regelung kann als Einfallstor
dienen. Absenkungen der Euro-Summe werden künftigen Koalitionen
leichtfallen, weil der Sündenfall einer Ausnahmeregelung bereits begangen
ist.
Und was ist mit dem Wissen über Erbkrankheiten? Geben Menschen heute
Versicherungen Informationen preis, die ihren Kindern oder Enkeln in
Jahrzehnten teuer zu stehen kommen werden? Dieses Einfallstor für
Missbrauch muss die nächste Bundesregierung schnell wieder schließen.
24 Apr 2009
## AUTOREN
Matthias Lohre
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