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# taz.de -- Studiengebühren bestehen vor Gericht: Campus-Maut bleibt
> Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmals über die Studiengebühren
> entschieden. Paderborner Studenten hofften, die Campus-Maut kippen zu
> können – und wurden maßlos enttäuscht.
Bild: Erfolgloser Protest vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
LEIPZIG taz Befürworter eines gebührenfreien Studiums haben eine
entscheidende Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltunggericht in Leipzig
hat am Mittwochabend in letzter Instanz eine Klage gegen Studiengebühren in
Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Die Erhebung von Gebühren sei rechtens, so
lange sie sozialverträglich gestaltet werde.
Es war das erste Mal, dass ein Bundesgericht sich mit dem
Studiengebührengesetz eines Bundeslandes befasst hatte. Die Entscheidung
gilt daher als Grundsatzurteil für alle sechs Länder, die Gebühren
kassieren. Zumeist verlangen die Universitäten 500 Euro pro Semester.
Geklagt hatten Studierendenvertreter aus Paderborn. Sie beriefen sich unter
anderem auf den UN-Sozialpakt, den Deutschland 1973 ratifiziert hat. Dort
ist die Rede von einer Unentgeltlichkeit des Hochschulstudiums. „Der
Hochschulzugang darf nur von der Befähigung abhängig gemacht werden und
nicht vom Geldbeutel“, hatte der Rechtsvertreter der Paderborner
Studierenden zur Begründung der Klage gesagt.
Zusätzlich prüfte das Bundesverwaltungsgericht, inwiefern Studiengebühren
dem im Grundgesetz verankerten Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte
widersprechen könnten. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass
Studiengebühren sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem UN-Sozialpakt
vereinbar sind.
Es müsse lediglich sichergestellt werden, dass durch die Erhebung von
Studiengebühren keine „unüberwindlichen sozialen Barrieren für die Aufnahme
oder Weiterführung eines Studiums“ errichtet würden, hieß es zur Begründu…
des Urteils. Nordrhein-Westfalen habe aber aus diesem Grund
Studiengebührenkredite eingeführt.
Einen kleinen Erfolg konnten die Studierenden jedoch verbuchen. Denn das
Gericht ließ keinen Zweifel daran, dass ihnen die Gefahr einer Verschuldung
durch Studienkredite missfällt. Der Vorsitzende Richter Franz Bardenhewer
kritisierte während der Verhandlung, dass sich durch Zinsen und
Zinseszinsen „eine nicht unerhebliche Schuldenlast“ auftürmen könne.
Und trotzdem: Insgesamt erfülle das Studiengebührengesetz in
Nordrhein-Westfalen "noch" die Anforderungen der sozialen Verträglichkeit,
hieß es zur Begründung. Das liegt auch an der Höchstsumme für Schulden aus
Studienkrediten und Bafög-Darlehen, die das Land festgelegt hat. Mehr als
10.000 Euro insgesamt und 1.000 Euro pro Semester an Schuldenlast sind
ausgeschlossen. Diese Deckelung hat zur Folge, dass mehr als die Hälfte der
Bafög-Empfänger de facto keine Studiengebühren bezahlt.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig demonstrierten rund 300
Studenten für eine kostenlose Bildung für alle, darunter auch Studenten aus
Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Im Jahr 2005 hatte das
Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die rot-grüne Bundesregierung
den Ländern die Erhebung von Gebühren nicht verbieten darf. Daraufhin
verlangten von Herbst 2006 an Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen als
erste Länder Studiengebühren.
Heute müssen Studierende außerdem in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und
im Saarland Gebühren von bis zu 500 Euro pro Semester bezahlen. In Hessen
hat eine rot-rot-grüne Parlamentsmehrheit im vergangene Jahr die zuvor von
der CDU eingeführten Studiengebühren wieder abgeschafft.
Alle Bundesländer, in denen Studiengebühren eingeführt wurden, bieten
Kredite bei landeseigenen Banken oder der KfW-Förderbank an, mit denen die
Gebühren bezahlt werden können. Zuletzt hatte das Saarland den Studierenden
hierfür die Zinsen bis zwei Jahre nach dem Studium erlassen. Bei der NRW
Bank liegt der Zinssatz momentan bei 5,9 Prozent.
30 Apr 2009
## AUTOREN
Wolf Schmidt
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