# taz.de -- Studiengebühren bestehen vor Gericht: Campus-Maut bleibt | |
> Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmals über die Studiengebühren | |
> entschieden. Paderborner Studenten hofften, die Campus-Maut kippen zu | |
> können – und wurden maßlos enttäuscht. | |
Bild: Erfolgloser Protest vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. | |
LEIPZIG taz Befürworter eines gebührenfreien Studiums haben eine | |
entscheidende Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltunggericht in Leipzig | |
hat am Mittwochabend in letzter Instanz eine Klage gegen Studiengebühren in | |
Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Die Erhebung von Gebühren sei rechtens, so | |
lange sie sozialverträglich gestaltet werde. | |
Es war das erste Mal, dass ein Bundesgericht sich mit dem | |
Studiengebührengesetz eines Bundeslandes befasst hatte. Die Entscheidung | |
gilt daher als Grundsatzurteil für alle sechs Länder, die Gebühren | |
kassieren. Zumeist verlangen die Universitäten 500 Euro pro Semester. | |
Geklagt hatten Studierendenvertreter aus Paderborn. Sie beriefen sich unter | |
anderem auf den UN-Sozialpakt, den Deutschland 1973 ratifiziert hat. Dort | |
ist die Rede von einer Unentgeltlichkeit des Hochschulstudiums. „Der | |
Hochschulzugang darf nur von der Befähigung abhängig gemacht werden und | |
nicht vom Geldbeutel“, hatte der Rechtsvertreter der Paderborner | |
Studierenden zur Begründung der Klage gesagt. | |
Zusätzlich prüfte das Bundesverwaltungsgericht, inwiefern Studiengebühren | |
dem im Grundgesetz verankerten Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte | |
widersprechen könnten. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass | |
Studiengebühren sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem UN-Sozialpakt | |
vereinbar sind. | |
Es müsse lediglich sichergestellt werden, dass durch die Erhebung von | |
Studiengebühren keine „unüberwindlichen sozialen Barrieren für die Aufnahme | |
oder Weiterführung eines Studiums“ errichtet würden, hieß es zur Begründu… | |
des Urteils. Nordrhein-Westfalen habe aber aus diesem Grund | |
Studiengebührenkredite eingeführt. | |
Einen kleinen Erfolg konnten die Studierenden jedoch verbuchen. Denn das | |
Gericht ließ keinen Zweifel daran, dass ihnen die Gefahr einer Verschuldung | |
durch Studienkredite missfällt. Der Vorsitzende Richter Franz Bardenhewer | |
kritisierte während der Verhandlung, dass sich durch Zinsen und | |
Zinseszinsen „eine nicht unerhebliche Schuldenlast“ auftürmen könne. | |
Und trotzdem: Insgesamt erfülle das Studiengebührengesetz in | |
Nordrhein-Westfalen "noch" die Anforderungen der sozialen Verträglichkeit, | |
hieß es zur Begründung. Das liegt auch an der Höchstsumme für Schulden aus | |
Studienkrediten und Bafög-Darlehen, die das Land festgelegt hat. Mehr als | |
10.000 Euro insgesamt und 1.000 Euro pro Semester an Schuldenlast sind | |
ausgeschlossen. Diese Deckelung hat zur Folge, dass mehr als die Hälfte der | |
Bafög-Empfänger de facto keine Studiengebühren bezahlt. | |
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig demonstrierten rund 300 | |
Studenten für eine kostenlose Bildung für alle, darunter auch Studenten aus | |
Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Im Jahr 2005 hatte das | |
Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die rot-grüne Bundesregierung | |
den Ländern die Erhebung von Gebühren nicht verbieten darf. Daraufhin | |
verlangten von Herbst 2006 an Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen als | |
erste Länder Studiengebühren. | |
Heute müssen Studierende außerdem in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und | |
im Saarland Gebühren von bis zu 500 Euro pro Semester bezahlen. In Hessen | |
hat eine rot-rot-grüne Parlamentsmehrheit im vergangene Jahr die zuvor von | |
der CDU eingeführten Studiengebühren wieder abgeschafft. | |
Alle Bundesländer, in denen Studiengebühren eingeführt wurden, bieten | |
Kredite bei landeseigenen Banken oder der KfW-Förderbank an, mit denen die | |
Gebühren bezahlt werden können. Zuletzt hatte das Saarland den Studierenden | |
hierfür die Zinsen bis zwei Jahre nach dem Studium erlassen. Bei der NRW | |
Bank liegt der Zinssatz momentan bei 5,9 Prozent. | |
30 Apr 2009 | |
## AUTOREN | |
Wolf Schmidt | |
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