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# taz.de -- Bank für Beratungsfehler bestraft: Schadenersatz für Lehman-Opfer
> Es gibt Hoffnung für Käufer von Zertifikaten der insolventen US-Bank: Ein
> Gericht gibt erstmals einem Kläger Recht, der seine Bank auf
> Beratungsfehler verklagt hatte.
Bild: Kleinanleger Bernd Krupsky erhält von der Hamburger Sparkasse 10.000 Eur…
Fast scheint es, als sei die gute Nachricht bei Bernd Krupsky noch gar
nicht angekommen. Zwischen "Hoffen und Bangen" sei er während des
Verfahrens hin- und hergerissen gewesen, sagte der 64-jährige pensionierte
Gesamtschullehrer nach dem Urteil, bei dem ihm die Hamburger Zivilkammer 10
Schadenersatz zugesprochen hatte. 10.000 Euro muss die Hamburger Sparkasse
Krupsky zahlen, weil sie ihn beim Kauf von Zertifikaten der inzwischen
insolventen US-Bank Lehman-Brothers falsch beraten hatte. Sein Anwalt
Ulrich Husack dagegen sagte: "Ich bin sehr glücklich" - und sprach von
einer zumindest in Teilen wegweisenden Entscheidung.
Auf ein solches verbraucherfreundliches Urteil haben viele andere
Lehman-Geschädigten gewartet. Auf bis zu 50.000 schätzen Experten die Zahl
derjenigen Bankkunden, die nach der spektakulären Pleite der US-Bank im
September vergangenen Jahres auf nun faktisch wertlosen Anleihen
sitzenblieben. In einigen Fällen hatten Banken von sich aus Ersatz
versprochen, vielen aber bleibt nur der Klageweg. Bislang war indes mehr
als ungewiss, ob dieser von Erfolg gekrönt sein könnte.
Der Hamburger Richter Martin Tonner folgt in seinem Urteil weitgehend der
Argumentation des Klägers. Er sah es als erwiesen an, dass die Bank beim
Verkauf von Lehman-Zertifikaten im Wert von 10.000 Euro zwei gravierende
Beratungsfehler begangen hat und deshalb zur Zahlung von Schadenersatz
verpflichtet ist. So hatte die Sparkasse Kruspsky im Dezember 2006 nicht
aufgeklärt, dass die vom ihm erworbenen Produkte nicht dem System deutscher
Einlagensicherung unterlagen.
Mindestens ebenso entscheidend sei aber gewesen, dass die Bank ihn nicht
über ihre "wirtschaftliche Eigeninteressen" aufklärte. So habe die Haspa
für den Verkauf eine Gewinnmarge kassiert, die sie nicht erwähnt habe,
betonte Tonner. Für ihn falle das Geschäft deshalb unter die vom
Bundesgerichtshof vertretene "Kickback"-Rechtsprechung.
Erst am 12. Mai hatten die Karlsruher Richter bekräftigt, dass Banken bei
Verkaufsgeschäften an Kunden ihr eigenes Gewinninteresse offenlegen müssen.
Dieser Grundsatz sei auch auf die vorliegende Konstellation übertragbar, so
Tonner. Von Interesse für den Kunden wäre auch gewesen, dass seine
Zertifikate zu einem ganzen Paket gehörten, das die Sparkasse selbst bei
Lehman erwarb und nur gegen Abschlag hätte zurückgeben könne.
Auf das jüngste BGH-Urteil nahm Tonner aber auch in einem anderen,
entscheidenden Punkt Bezug. Denn bis zuletzt hatte er Zweifel darüber
geäußert, dass Krupsky am Ende beweisen könne, dass er bei ordnungsgemäßer
Beratung tatsächlich auf den Kauf verzichtet hätte. Dies ist eine zentrale
Voraussetzung, um Schadenersatz zu verlangen. Mit Verweis auf den BGH
entschied Tonner nun allerdings, dass die Belegpflicht dafür auch bei der
Bank liege. Dieser sei es in dem Prozess aber nicht überzeugend gelungen,
Krupsky das Gegenteil zu beweisen.
Welchen Wert das Hamburger Urteil für andere Lehman-Geschädigte haben wird,
bleibt zunächst offen. Zum einen kündigte die Haspa umgehend an, Berufung
einzulegen und die Entscheidung in der nächsten Instanz anzufechten. "Wir
sind da optimistisch", betonte Firmensprecherin Stefanie von Carlsburg. Zum
anderen betonte auch Krupskys Anwalt Husack, dass die unmittelbare
Signalwirkung für Kunden anderer Banken wahrscheinlich begrenzt sei. Diese
hätten die Lehman-Papiere nach anderen Systemen verkauft als die Haspa,
sagte der Jurist. Er hoffe aber, dass Krupskys Erfolg vor Gericht auch
anderen Geschädigten Mut mache.
23 Jun 2009
## AUTOREN
Sebastian Bronst
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