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# taz.de -- Eon und Gaz de France: Milliardenstrafe für die "Ausbeuter"
> Illegale Absprachen kommen den deutschen Gasversorger Eon und Gas de
> France teuer zu stehen. Die EU-Kommission verhängt eine Strafe von 1,1
> Milliarden Euro.
Bild: Muss zahlen: Eon – und Geschäftspartner Gaz de France.
BRÜSSEL taz | Die EU-Kommission hat erstmals eine Milliardenbuße gegen zwei
Energiekonzerne verhängt. Die deutsche Eon AG und die französische GdF Suez
SA müssen jeweils 553 Millionen Euro bezahlen, weil sie nach Überzeugung
der Brüsseler Behörde den Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt von 1998
bis 2005 und auf dem französischen Gasmarkt von 2000 bis 2005 verhindert
haben.
Das von der Kommission beanstandete Kartell geht auf das Jahr 1975 zurück.
Damals vereinbarten die Ruhrgas AG (die 2003 von Eon übernommen wurde) und
der französische Staatskonzern GdF (der 2008 mit Suez fusionierte) den Bau
der "Megal"-Pipeline, über die russisches Gas nach Westeuropa importiert
wird. In einem "geheimen Briefwechsel" sei vereinbart worden, dass dieses
Gas nicht auf dem Heimatmarkt des jeweils anderen Anbieters verkauft werde,
sagte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes gestern in Brüssel.
An die Vereinbarung hätten sich die beiden Energiekonzerne auch nach der
Öffnung der nationalen Energiemärkte gehalten. Dadurch verteidigten sie
nach Ansicht der Kommissarin ihre starke Stellung auf dem jeweiligen
Heimatmarkt auch nach der Liberalisierung. Die Gaskunden in den beiden
Ländern seien deswegen nicht in den Genuss einer größeren Anbietervielfalt
und niedrigerer Preise gekommen. Kroes sprach von der "Ausbeutung der
Verbraucher".
Kunden der beiden Unternehmen können auf der Grundlage der
Kommissionsentscheidung Schadenersatz vor den nationalen Gerichten geltend
machen. Die Kommission hatte 2006 die Geschäftsräume von Eon, GdF und
anderen Energiekonzernen durchsucht. Dabei wurden umfangreiche Unterlagen
sichergestellt, mit denen die Wettbewerbsverstöße nach Ansicht der
Kommission bewiesen werden können. "Die Aufteilung von Märkten zählt zu den
schwerwiegendsten Kartellverstößen", sagte die Kommissarin.
Beide Unternehmen seien an dem Kartell gleichberechtigt beteiligt gewesen,
obwohl die Voraussetzungen in Deutschland und Frankreich unterschiedlich
waren. In Deutschland wurde der Gebietsschutz der Energieversorger 1998
aufgehoben, aber auch davor hätte GdF Gas in Deutschland anbieten können.
In Frankreich verfügte GdF dagegen bis 2000 über ein Monopol, sodass
Ruhrgas erst danach auf den französischen Markt hätte vordringen können.
Die Vereinbarung war 1975 aber schon im Hinblick auf eine mögliche
Liberalisierung der Energiemärkte getroffen worden.
Eon will die Entscheidung der Kommission vor dem Europäischen Gericht in
Luxemburg anfechten. Die von Brüssel beanstandeten Absprachen hätten "nie
stattgefunden", teilte das Unternehmen am Mittwoch mit, "auch nicht
zwischen 2003 und 2005". Die Entscheidung selbst und das hohe Bußgeld seien
"nicht nachvollziehbar".
GdF Suez hat der Kommission für die Zukunft angeboten, anderen Anbietern
mehr Zugriff auf seine Infrastruktur zu ermöglichen. Der ehemalige
Staatsmonopolist, der noch 80 Prozent des französischen Gasmarktes
kontrolliert, will damit Bedenken der Kommission ausräumen, er behindere
seine Wettbewerber. Die Kommission will den Vorschlag prüfen: Kunden und
Wettbewerber von GdF können sich in den nächsten zwei Monaten dazu äußern,
ob sie das Angebot des Konzerns für ausreichend halten. Gegen die
Milliardenstrafe aber will sich auch GdF vor Gericht wehren.
8 Jul 2009
## AUTOREN
Daniela Weingärtner
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