# taz.de -- Transparentere Sponsoringaktivitäten: Einblick in Pharmakonzerne | |
> Pharmafirmen, die dem Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die | |
> Arzneimittelindustrie (FSA) angehören, müssen ihre finanziellen | |
> Unterstützungen von Organisationen offenlegen. | |
Bild: Müssen ihre Sponsoringtätigkeiten offenlegen: Pharmakonzerne. | |
HAMBURG taz | Das Datum 31. März müssen sich Pharmafirmen seit diesem Jahr | |
gut merken - vor allem, wenn sie dem Verein Freiwillige Selbstkontrolle für | |
die Arzneimittelindustrie (FSA) angehören. Denn das Bundeskartellamt hat im | |
Oktober 2008 einen "FSA-Kodex Patientenorganisationen" als Wettbewerbsregel | |
anerkannt. | |
Dieser verpflichtet die gegenwärtig 70 Mitgliedsfirmen, ihre | |
Sponsoringaktivitäten transparenter zu machen: "Mindestens einmal | |
jährlich", immer spätestens Ende März, müssen die FSA-Unternehmen nun eine | |
Liste derjenigen Selbsthilfeorganisationen veröffentlichen, die sie | |
"finanziell unterstützen" oder denen sie "erhebliche indirekte oder | |
nichtfinanzielle Zuwendungen" - etwa Serviceleistungen beauftragter | |
Agenturen - gewähren. | |
Klar ist, dass Geldbeträge genannt werden sollen; aber wie detailliert und | |
wo genau die "Unterrichtung der Öffentlichkeit" gemäß Paragraf 14 zu | |
erfolgen hat, steht nicht in dem Kodex, der diverse Spielräume für | |
Interpretationen offenlässt. | |
Wer erwartet hatte, dass der FSA selbst für Durchblick sorgen und zum | |
Stichtag eine Tabelle mit sämtlichen Unternehmen und Sponsorengeldern | |
vorlegen würde, wartete vergeblich. Der FSA habe seine Mitglieder "nicht | |
aufgefordert, den Verein zu informieren, ob und, wenn ja, welche | |
Organisationen sie unterstützen", erläutert die Unterföhringer PR-Agentur | |
wbpr, die im Auftrag des FSA Anfragen von Journalisten beantwortet. Der FSA | |
gehe davon aus, dass die obligatorischen Listen "in der Regel" auf den | |
Webseiten der Firmen veröffentlicht werden. Praktisch bedeutet dies, dass | |
Interessierte mühsame Recherchearbeit auf sich nehmen müssen. Zunächst gilt | |
es, auf der Homepage des FSA nachzuschauen, welche Pharmafirmen dem | |
industriellen Selbstkontrollverein überhaupt angehören. Dort fündig | |
geworden, kann man beginnen, die - durchaus unterschiedlich gestalteten - | |
Internetauftritte der Unternehmen zu durchsuchen. | |
Oder man erspart sich diesen Aufwand und erkundigt sich gleich bei der | |
jeweiligen Firmenpressestelle nach den Sponsoringlisten. Denn "zur | |
Verfügung stellen" müssen die FSA-Firmen die Listen gemäß Kodex schon. | |
Sonst verstoßen sie nämlich gegen denselben und müssen ein Prüfverfahren | |
und Sanktionen befürchten - jedenfalls, wenn der FSA dies selbst | |
mitbekommen oder darauf hingewiesen werden sollte. | |
Wie man Zahlungen und geldwerte Serviceleistungen für | |
Patientenorganisationen wirklich nachvollziehbar und vergleichbar | |
darstellen kann, hatte die Arzneimittelkommission der Bundesärztekammer | |
voriges Jahr in einer kritischen Stellungnahme zum FSA-Kodex erklärt: | |
"Besser ist eine allgemein zugängliche, öffentliche Registerpflicht - alles | |
andere ist per se intransparent." | |
9 Jul 2009 | |
## AUTOREN | |
Klaus-Peter Görlitzer | |
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