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# taz.de -- Transparentere Sponsoringaktivitäten: Einblick in Pharmakonzerne
> Pharmafirmen, die dem Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die
> Arzneimittelindustrie (FSA) angehören, müssen ihre finanziellen
> Unterstützungen von Organisationen offenlegen.
Bild: Müssen ihre Sponsoringtätigkeiten offenlegen: Pharmakonzerne.
HAMBURG taz | Das Datum 31. März müssen sich Pharmafirmen seit diesem Jahr
gut merken - vor allem, wenn sie dem Verein Freiwillige Selbstkontrolle für
die Arzneimittelindustrie (FSA) angehören. Denn das Bundeskartellamt hat im
Oktober 2008 einen "FSA-Kodex Patientenorganisationen" als Wettbewerbsregel
anerkannt.
Dieser verpflichtet die gegenwärtig 70 Mitgliedsfirmen, ihre
Sponsoringaktivitäten transparenter zu machen: "Mindestens einmal
jährlich", immer spätestens Ende März, müssen die FSA-Unternehmen nun eine
Liste derjenigen Selbsthilfeorganisationen veröffentlichen, die sie
"finanziell unterstützen" oder denen sie "erhebliche indirekte oder
nichtfinanzielle Zuwendungen" - etwa Serviceleistungen beauftragter
Agenturen - gewähren.
Klar ist, dass Geldbeträge genannt werden sollen; aber wie detailliert und
wo genau die "Unterrichtung der Öffentlichkeit" gemäß Paragraf 14 zu
erfolgen hat, steht nicht in dem Kodex, der diverse Spielräume für
Interpretationen offenlässt.
Wer erwartet hatte, dass der FSA selbst für Durchblick sorgen und zum
Stichtag eine Tabelle mit sämtlichen Unternehmen und Sponsorengeldern
vorlegen würde, wartete vergeblich. Der FSA habe seine Mitglieder "nicht
aufgefordert, den Verein zu informieren, ob und, wenn ja, welche
Organisationen sie unterstützen", erläutert die Unterföhringer PR-Agentur
wbpr, die im Auftrag des FSA Anfragen von Journalisten beantwortet. Der FSA
gehe davon aus, dass die obligatorischen Listen "in der Regel" auf den
Webseiten der Firmen veröffentlicht werden. Praktisch bedeutet dies, dass
Interessierte mühsame Recherchearbeit auf sich nehmen müssen. Zunächst gilt
es, auf der Homepage des FSA nachzuschauen, welche Pharmafirmen dem
industriellen Selbstkontrollverein überhaupt angehören. Dort fündig
geworden, kann man beginnen, die - durchaus unterschiedlich gestalteten -
Internetauftritte der Unternehmen zu durchsuchen.
Oder man erspart sich diesen Aufwand und erkundigt sich gleich bei der
jeweiligen Firmenpressestelle nach den Sponsoringlisten. Denn "zur
Verfügung stellen" müssen die FSA-Firmen die Listen gemäß Kodex schon.
Sonst verstoßen sie nämlich gegen denselben und müssen ein Prüfverfahren
und Sanktionen befürchten - jedenfalls, wenn der FSA dies selbst
mitbekommen oder darauf hingewiesen werden sollte.
Wie man Zahlungen und geldwerte Serviceleistungen für
Patientenorganisationen wirklich nachvollziehbar und vergleichbar
darstellen kann, hatte die Arzneimittelkommission der Bundesärztekammer
voriges Jahr in einer kritischen Stellungnahme zum FSA-Kodex erklärt:
"Besser ist eine allgemein zugängliche, öffentliche Registerpflicht - alles
andere ist per se intransparent."
9 Jul 2009
## AUTOREN
Klaus-Peter Görlitzer
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